Kụ̈s|ten|ge|wäs|ser 〈n. 13〉
1. der Teil des Meeres, der an die Küsten grenzt
2. der Hoheit des angrenzenden Staates unterstehender Meeresteil (meist eine Dreimeilenzone)
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Kụ̈s|ten|ge|wäs|ser, das:
Zone des Meeres an einer Küste, die zum Hoheitsgebiet eines Landes gehört.
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Küstengewässer,
die vor der Küste liegenden Meeresteile, die zur Gebietshoheit des Uferstaates gehören (Territorialgewässer).
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Kụ̈s|ten|ge|wäs|ser, das: Zone des Meeres an einer Küste, die zum Hoheitsgebiet eines Landes gehört.
Universal-Lexikon. 2012.