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amt|lich ['amtlɪç] <Adj.>:von einem Amt, einer Behörde stammend [und daher zuverlässig, glaubwürdig]:
ein amtlicher Bericht; eine amtliche Genehmigung; in amtlichem Auftrag handeln; die Untersuchung stützt sich auf amtliche Unterlagen; ist das amtlich? (offiziell?).
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ạmt|lich 〈Adj.〉
1. auf einem Amt beruhend, von einem Amt stammend
2. von Amts wegen, nicht privat, dienstlich
3. aufgrund der Amtsgewalt
4. 〈fig.〉 glaubwürdig, feststehend
● \amtliche Bescheinigung; ein \amtliches Schreiben; ist das \amtlich? 〈umg.〉 offiziell, verbürgt, feststehend; ich teile ihnen dies \amtlich mit; jetzt ist es also \amtlich: der Minister tritt morgen zurück
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ạmt|lich <Adj.> [mhd. ambetlich, ahd. ambahtlīh]:
1.
a) von einem Amt, einer Behörde ausgehend; behördlich:
-e Bekanntmachungen;
der Wagen mit dem -en Kennzeichen …;
eine Abschrift, Fotokopie a. beglaubigen lassen;
b) dienstlich, von Amts wegen:
er ist in -em Auftrag, a. hier;
eine -e Stellungnahme;
Ü die Sache ist a. (ugs.; ganz sicher, wirklich wahr).
2. wichtig, ernst [aussehend]:
er machte eine -e Miene.
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ạmt|lich <Adj.> [mhd. ambetlich, ahd. ambahtlīh]: 1. a) behördlich; von einem Amt, einer Behörde ausgehend: -e Bekanntmachungen; das -e Kennzeichen (die Zulassungsnummer an Kraftfahrzeugen); eine Abschrift, Fotokopie a. beglaubigen lassen; Ü Der düstere Pessimismus, den das -e Bonn (die Regierung) zur Schau trägt (Augstein, Spiegelungen 35); Er wurde ganz a. und förmlich (Konsalik, Promenadendeck 259); <subst.:> das ist etwas Amtliches (kommt von einer Behörde); b) dienstlich, von Amts wegen: er ist in -em Auftrag hier; Früher hatte ich a. viel mit ihm zu tun (Hesse, Steppenwolf 220); c) von einer Behörde, einem [Regierungs]amt stammend u. daher zuverlässig, glaubwürdig; offiziös: das sind -e Äußerungen; Der Mann ist jetzt tot. Das steht a. fest (Seghers, Transit 24); Ü die Sache ist a. (ugs.; ganz sicher, wirklich wahr). 2. wichtig, ernst [aussehend]: er machte eine -e Miene.
Universal-Lexikon. 2012.