Lịcht|druck
I 〈m. 1u; unz.; Phys.〉 Strahlungsdruck des Lichtes
II 〈m. 1; Tech.〉
II.I 〈unz.〉 Druckverfahren mittels lichtempfindlicher Gelatinelösung
II.II 〈zählb.〉 Erzeugnis dieses Verfahrens
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Lichtdruck,
1) grafische Technik: Kollotypie, ein Flachdruckverfahren, das auf der Lichtempfindlichkeit einer (Dichromat-)Gelatinekopierschicht beruht: Auf eine mattierte, etwa 10 mm dicke Glasplatte wird eine Gelatineschicht aufgebracht, die mit Ammonium- oder Kaliumdichromat lichtempfindlich gemacht wird. Während der Belichtung und anschließenden Trocknung bei 50-60 ºC entstehen Spannungen, die bei der Wässerung nach dem Kopieren ein unregelmäßiges, feines Runzelkorn ergeben. Nach dem Belichten unter einem (seitenrichtigen) Halbtonnegativ wird die Gelatine entsprechend den Tonwerten des Negativs verschieden stark gehärtet und dadurch mehr oder weniger löslich beziehungsweise quellfähig. Vor dem Druckvorgang wird die Druckplatte mit einem Wasser-Glycerin-Gemisch gefeuchtet, wobei ein abgestuftes Quellrelief sichtbar wird. Beim Einfärben wird die Druckfarbe an den gequollenen Stellen je nach deren Wassergehalt mehr oder weniger abgestoßen, während die nicht quellfähigen Stellen die Druckfarbe annehmen. Der Lichtdruck eignet sich besonders für die Reproduktion von Gemälden (bis zu 1 500 Drucke mit einer Platte).
Das 1855 von A. L. Poitevin erfundene Verfahren wurde von J. Albert 1868 erfolgreich in die Praxis eingeführt. 1875 war die Technik so ausgereift, dass hervorragende farbige Drucke hergestellt werden konnten.
2) Physik: Strahlungsdruck.
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Lịcht|druck, der: 1. <o. Pl.> (Physik) Druck, den ein auf eine Fläche auftreffender Lichtstrahl ausübt. 2. a) <o. Pl.> Flachdruckverfahren zur Vervielfältigung von Gemälden, Fotografien u. Ä.; b) <Pl. -e> einzelnes, im Verfahren des Lichtdrucks (2 a) hergestelltes Bild.
Universal-Lexikon. 2012.