Li|to|ral 〈n. 11〉 Küstenland [<lat. litorale, Neutr. zu litoralis „zur Küste gehörig“; zu litus „Ufer, Küste“]
* * *
Litoral
[italienisch-lateinisch, zu lateinisch litus, litoris »Küste«] das, -s/-e, Uferregion eines Gewässers; auch das küstennahe Meeresgebiet. Der litorale Bereich gliedert sich vom Land zum Wasser hin in: Epilitoral (wassereinflussfreie Zone), Supralitoral (Spritzwasserzone), Eulitoral (Zone der Gezeiten, im Süßwasser Zone der höheren Wasserpflanzen, unterteilt in Schilfgürtel, Schwimmblattgürtel und Gürtel der untergetauchten Pflanzen) und Litoriprofundal oder Sublitoral (Zone noch ausreichender Lichteinstrahlung zur Photosynthese bestimmter Algen).
Der litorale Lebensbezirk ist der den Küsten vorgelagerte Bereich bis zu einer Wassertiefe von 200 m mit überwiegend festem Untergrund, abnehmendem Licht sowie Strömungen (Brandung, Gezeitenwechsel). Die Litoralfauna umfasst neben Fischen, Weichtieren, Krebsen und Moostierchen v. a. Stachelhäuter, Korallen, Aktinien, Hydropolypen, Foraminiferen und Schwämme. Die Litoralflora besteht neben wenigen Samenpflanzen (z. B. Seegras) aus Algen, oft üppige Pflanzengesellschaften bildend (im Allgemeinen die Braunalgen in oberflächennahen, die Rotalgen in tieferen Schichten); unterhalb 30-40 m wird durch Lichtmangel pflanzliches Leben erschwert beziehungsweise unmöglich.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.