Ma|ri|ne|in|fan|te|rie 〈f. 19; unz.; Mil.〉 im Infanteriedienst ausgebildete Marinetruppe zur Verteidigung von Häfen usw.
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Ma|ri|ne|in|fan|te|rie, die:
der Kriegsmarine unterstehende u. für Kämpfe an Land (nach Landungen) besonders ausgebildete Truppe.
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Marine|infanterie,
für die Durchführung v. a. amphibischer Operationen ausgebildete und mit entsprechendem Gerät (Landungsschiffe und -boote, Amphibienfahrzeuge) ausgerüstete Truppe, in der Regel Teil der Kriegsmarine eines Staates. Marineinfanterieverbände gelten meist als Elitetruppen, besonders bekannt sind die britischen Royal Marines (gegründet 1664) und das amerikanische, eine selbstständige Teilstreitkraft bildende Marine Corps (»Marines«, auch »Ledernacken« genannt). - Die Bundeswehr verfügt über keine Marineinfanterie im eigentlichen Sinn.
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Ma|ri|ne|in|fan|te|rie, die: der Kriegsmarine unterstehende u. für Kämpfe an Land (nach Landungen) besonders ausgebildete Truppe.
Universal-Lexikon. 2012.