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Bun|des|wehr ['bʊndəsve:ɐ̯], die; -:Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland:
er hatte zwei Jahre bei der Bundeswehr gedient.
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Bụn|des|wehr 〈f. 20; unz.; Mil.〉 die Streitkräfte der BRD
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Bụn|des|wehr , die <o. Pl.>:
Gesamtheit der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland.
Dazu:
Bụn|des|wehr|ein|satz, der;
Bụn|des|wehr|sol|dat, der;
Bụn|des|wehr|sol|da|tin, die.
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I Bundeswehr
Mit der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die NATO war die Aufstellung westdeutscher Streitkräfte und damit die auch zu dieser Zeit noch heftig umstrittene Wiederaufrüstung verbunden. Ende 1955 wurden die ersten Einheiten der Bundeswehr aufgestellt. Vorher aber musste das Grundgesetz geändert werden. Das Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 26. März 1954 begründete die Wehrhoheit der Bundesrepublik, ein weiteres Ergänzungsgesetz vom 19. März 1956 bezog die Streitkräfte in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ein und schuf die allgemeine Wehrpflicht (21. Juli 1956). Bis dahin waren nur Freiwillige eingestellt worden.
Die Bundeswehr wurde von vornherein der Kontrolle des Deutschen Bundestages unterstellt. Ein Verteidigungsausschuss wurde eingerichtet und die Position des Wehrbeauftragten geschaffen. Dieser beobachtet im Auftrage des Deutschen Bundestages die Einhaltung der Grundrechte in der Bundeswehr. An ihn kann sich jeder Soldat wenden, wenn er seine Grundrechte verletzt sieht. Der Wehrbeauftragte hat den Beschwerden nachzugehen und jährlich dem Deutschen Bundestag zu berichten.
Die Soldaten der deutschen Bundeswehr sind entweder Wehrpflichtige, Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten. Die Befehls- und Kommandogewalt liegt beim Bundesminister der Verteidigung, im Verteidigungsfall geht sie jedoch auf den Bundeskanzler über. Damit ist die politische Führung der Bundeswehr sichergestellt. Oberster militärischer Berater der Bundesregierung ist der Generalinspekteur der Bundeswehr. Im Führungsstab der Streitkräfte sind die drei Teilstreitkräfte vertreten.
Die Bundeswehr ist ein Bestandteil des demokratischen Staates. Um Fehlentwicklungen zu vermeiden wie in der Weimarer Republik, als die Reichswehr bewusst zu einem »Staat im Staate«, zu einem Fremdkörper in der republikanischen Wirklichkeit, geformt worden war, entwickelte man das Konzept der Inneren Führung. Diese zielt darauf ab, den Soldaten sowohl in die Gesellschaft als auch in die Streitkräfte zu integrieren und dabei möglichst wenige Grundrechte einzuschränken. So haben alle Soldaten das aktive und passive Wahlrecht zu den parlamentarischen Gremien und das Koalitionsrecht, also das Recht, sich zusammenzuschließen.
In das Grundgesetz wurde der Artikel 12 a eingefügt, der die Pflicht zum Wehrdienst regelt. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung war bereits 1949 bei den Beratungen des Parlamentarischen Rats in den Katalog der Grundrechte aufgenommen worden. Niemand soll gegen sein Gewissen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden dürfen. Diese Kriegsdienstverweigerer haben jedoch einen Ersatzdienst (Zivildienst) in den Bereichen Sozialwesen oder Natur- und Umweltschutz zu leisten. Dieser Dienst darf um bis zu einem Drittel länger sein als der Wehrdienst.
Mit der Wiedergewinnung der Einheit verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland im Souveränitätsvertrag vom 12. September 1990, ihre Streitkräfte auf 370 000 Mann zu reduzieren.
II
Bundeswehr,
die militär. Gesamtorganisation Deutschlands, bestehend aus den eigentlichen Streitkräften (militärischer Teil der Bundeswehr) und der Bundeswehrverwaltung (ziviler Teil der Bundeswehr); eigenständige Bereiche im Rahmen der Bundeswehr sind die Militärrechtspflege (Disziplinarrecht) und die Militärseelsorge.
Die Bundeswehr hat den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen, Deutschland und seine Staatsbürger gegen politischeErpressung und äußere Gefahr zu schützen, bei Katastrophen zu helfen, aus Notlagen zu retten und bei humanitären Aktionen zu unterstützen, die militärische Stabilität und die Integration Europas zu fördern sowie dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu dienen.
Im Unterschied zu den meisten vergleichbaren anderen Staaten ist der Bundespräsident als Staatsoberhaupt nicht der Oberbefehlshaber der Bundeswehr; seine Funktion in Bezug auf die Streitkräfte beschränkt sich v. a. auf die Ernennung und Entlassung von Offizieren und Unteroffizieren (Art. 60 GG). Die »Befehls- und Kommandogewalt« hat im Frieden der Bundesminister der Verteidigung (Art. 65 a GG), nach der Verkündung des Verteidigungsfalls der Bundeskanzler. Dem Bundesminister der Verteidigung unterstehen die im Bundesministerium der Verteidigung vereinten obersten militärischen und zivilen Stäbe und Abteilungen. Mit diesen Regelungen ist der Vorrang der politischen vor der militärischen Führung (»Primat der Politik«) gewährleistet, der die Bundeswehr insgesamt als Organ der Exekutive vor Missbrauch sichern soll.
Der Bundesminister der Verteidigung ist höchster truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten. Er wird durch zwei Parlamentarische Staatssekretäre und zwei weitere Staatssekretäre unterstützt. Der Leitung durch Minister und Staatssekretäre sind unterstellt sowohl die Leiter der zivilen Abteilungen (»Personal«, »Haushalt«, »Verwaltung und Recht«, »Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen«, »Sozialabteilung« und Hauptabteilung »Rüstung«) als auch der Generalinspekteur der Bundeswehr mit dem Einsatzführungskommando. Die Inspekteure der Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine sowie der Streitkräftebasis und des Sanitäts- und Gesundheitswesens unterstehen zum einen als ministerielle Abteilungsleiter dem Generalinspekteur, zum anderen als Verantwortliche für die Einsatzbereitschaft ihrer jeweiligen Teilstreitkraft direkt dem Bundesminister der Verteidigung.
Rechtliches
Zum Zeitpunkt der Erarbeitung und Verabschiedung des GG stand die Aufstellung deutscher Streitkräfte nicht zur Diskussion. Dennoch wurde im GG nicht ausdrücklich auf die Wehrhoheit, d. h. auf das Recht des Staates zur Aufstellung und zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte, verzichtet. Die am 8. 5. 1949 verabschiedete Fassung des GG enthielt aber auch keine wehrverfassungsrechtlichen Regelungen, aus denen die Inanspruchnahme der Wehrhoheit mit Sicherheit hätte gefolgert werden können, sondern lediglich einige Bestimmungen wehrrechtlicher Art: Art. 4, Absatz 3 (Kriegsdienstverweigerung), Art. 26, Absatz 1 (Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges), mit Blick auf mögliche zukünftige Entwicklungen Art. 24, Absatz 2, der u. a. besagt, dass sich Deutschland zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen kann.
Die verfassungsrechtliche Verankerung der Bundeswehr (die »Wehrverfassung«) wurde durch die drei Gesetze »zur Ergänzung des Grundgesetzes« vom 26. 3. 1954, vom 19. 3. 1956 und vom 24. 6. 1968 geschaffen. Die geänderten und eingefügten Artikel gewährleisten die Einbindung der Bundeswehr in die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands.
Die wichtigsten Bestimmungen sind: Die ausschließliche Gesetzgebung über den gesamten Bereich der Verteidigung liegt bei Deutschland (Art. 73, Nr. 1). Aufstellung, Auftrag und Befugnisse der Streitkräfte sind Gegenstand des Art. 87 a. Danach stellt Deutschland Streitkräfte zur Verteidigung auf. Die zahlenmäßige Stärke und die organisatorische Grundstruktur der Streitkräfte müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben (Art. 87 a, Abs. 1). Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit das GG dies ausdrücklich zulässt (Art. 87 a, Abs. 2). Gemeint ist hiermit der Einsatz im Katastrophenfall (Art. 35, Abs. 2) und zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands (Art. 87 a, Abs. 4). Der Einsatz im Verlauf von Arbeitskämpfen ist ausdrücklich untersagt (Art. 9, Abs. 3). Bezüglich möglicher Auslandseinsätze der Bundeswehr im Frieden stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 12. 7. 1994 klar, dass Einsätze dieser Art gemäß Art. 24 Absatz 2 GG zulässig und damit verfassungskonform sind. Vorbedingung für einen Einsatz ist aber die Zustimmung des Bundestages mit einfacher Mehrheit. Die Zustimmung des Bundestages ist unabhängig von den verschiedenen Formen des Einsatzes der Streitkräfte einzuholen, da die Grenzen zwischen »friedenserhaltenden« und bewaffneten »friedensschaffenden« Einsätzen in der Realität fließend geworden seien.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. 1. 2000, einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 7. 6. 2000 und einer entsprechenden Änderung des GG (Art. 12 a) am 10. 11. 2000 (Zustimmung des Bundesrates am 1. 12. 2000) ist ab 2001 auch Frauen, die bislang nur zum Sanitäts- und Militärmusikdienst Zugang hatten, der Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr möglich.
Im Verteidigungs- und im Spannungsfall haben die Streitkräfte die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies die militärische Lage erfordert (Art. 87 a, Absatz 3). Die Anwendung von Rechtsvorschriften im Spannungsfall ist in Art. 80 a geregelt. Der gesamte Komplex »Verteidigungsfall« ist Gegenstand des Abschnittes X a GG (Art. 115 a-l). Die Feststellung des Verteidigungsfalls (durch Bundestag und Bundesrat) ist in Art. 115 a geregelt. Nach dessen Verkündung (durch den Bundespräsidenten) geht die Befehls- und Kommandogewalt vom Bundesminister der Verteidigung auf den Bundeskanzler über (Art. 115 b).
Erfordert die Lage im Verteidigungsfall ein sofortiges Handeln, kann der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten oder ist er nicht beschlussfähig, so übernimmt der Gemeinsame Ausschuss (Gegenstand des Abschnittes IV a beziehungsweise Art. 53 a GG) laut Art. 115 e die Stellung von Bundestag und Bundesrat.
Die Wehr- und Dienstpflicht ist in Art. 12 a verankert, die Einschränkung einzelner Grundrechte durch Gesetz für Zwecke der Verteidigung und über den Einsatzdienst ist in Art. 17 a geregelt. Besondere parlamentarische Kontrollorgane sind neben dem Bundestag, der u. a. auch über den Verteidigungshaushalt sowie alle Wehrgesetze beschließt, der Verteidigungsausschuss (Art. 45 a) und der Wehrbeauftragte des Bundestages (Art. 45 b). Die Bundeswehrverwaltung wird in Art. 87 b behandelt.
Das In-Kraft-Treten der Pariser Verträge (Erlangung der staatlichen Souveränität) und des ersten GG-Wehrergänzungsgesetzes waren die Voraussetzung für die Schaffung einer neuen Wehrgesetzgebung 1956 und 1957. Die wichtigsten Einzelgesetze sind das Soldatengesetz, das Wehrpflichtgesetz (Wehrpflicht), die Wehrdisziplinarordnung (Disziplinarrecht) und das Wehrstrafsgesetz (Wehrstrafrecht).
Die Streitkräfte
Die Streitkräfte setzen sich zusammen aus den Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine, dem Sanitäts- und Gesundheitswesen sowie den Zentralen Militärischen Dienststellen.
Die Friedenspersonalstärke der Streitkräfte beträgt (2001) insgesamt rd. 330 000 Mann, im Krisenfall ist ein unverzüglicher Aufwuchs auf die im Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 vereinbarte Stärke von 370 000 Soldaten möglich. Auf das Heer entfallen etwa 172 000, auf die Luftwaffe 60 000, auf die Marine 23 000, den Sanitäts- und Gesundheitsdienst 4 000 und die Streitkräftebasis rd. 70 000 Mann. Die Bundeswehr besitzt 3 000 Wehrübungsplätze, auf denen pro Jahr 140 000 Reservisten üben können.
Reserven:
Insgesamt haben bislang etwa 7 Mio. Soldaten in der Bundeswehr Dienst geleistet. Hiervon sind für die Mobilmachung (Herstellen der vollen Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte) jedoch nur etwa 340 000 Mann fest eingeplant. Die Gesamtstärke im Kriegs- beziehungsweise Verteidigungsfall (»Verteidigungsumfang«) beträgt rd. 680 000 Soldaten
Die Bundeswehr ist eine Wehrpflichtarmee. Die Dauer des Grundwehrdienstes beträgt seit dem 1. 1. 2002 neun Monate (der Zivildienst seit 1. 1. 2002 zehn Monate), kann aber von den Wehrpflichtigen freiwillig mindestens einen Monat und längstens 14 Monatef bei entsprechend höherer Vergütung verlängert werden. Die Ableistung des Grundwehrdienstes ist seit 2002 auch in zwei Abschnitten von sechs und drei Monaten Dauer möglich. Der Anteil der Grundwehrdienstleistenden in der Bundeswehr beträgt etwa 40 %, der Anteil der Soldaten auf Zeit (Verpflichtungsdauer 2-15 Jahre) und Berufssoldaten 60 %; die jeweiligen Anteile weichen in den einzelnen Teilstreitkräften stark voneinander ab.
Zu Beginn der 1990er-Jahre wurde die Grundstruktur der Bundeswehr den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und erforderlichen Fähigkeiten angepasst. Man unterscheidet seither (Stand 2001) drei Streitkräftekategorien:
Die Hauptverteidigungskräfte (HVK) umfassen die Gesamtheit der aufwuchsfähigen und präsenten Kräfte, die in der Landes- und Bündnisverteidigung eingesetzt werden. Das Fundament der Landesverteidigung wird von den aufwuchsfähigen Anteilen der HVK gebildet.
Die HVK sind so abgestuft bereitzustellen und aufwuchsfähig zu halten, dass sie im Rahmen der militärisch nutzbaren Vorbereitungszeit für die Landes- und Bündnisverteidigung die Einsatzbereitschaft herstellen können. Dabei stützen sie sich auf aktive Soldaten und auf Reservisten aller Dienstgradgruppen, die im Rahmen ihres aktiven Wehrdienstes und in Wehrübungen aus- und fortgebildet werden.
Die Krisenreaktionskräfte (KRK) sind der Teil der Streitkräfte, der für die Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im Rahmen des Bündnisses sowie als Beitrag zu internat. Friedensmissionen eingesetzt werden kann. Sie tragen als präsente Verteidigungskräfte zur Landesverteidigung bei und schützen den Aufwuchs der mobilmachungsabhängigen HVK.
Die Militärische Grundorganisation (MGO) wird zur Führung, zur Unterstützung des Betriebes der Streitkräfte, zur Durchführung von Ausbildungs- und Versorgungsaufgaben, für die Aufgabe der zivil-militärischen Zusammenarbeit und für die Unterstützung der Alliierten benötigt, die in Deutschland stationiert sind. Unter Rationalisierungsaspekten werden übergreifende Streitkräfteaufgaben teils durch einzelne Teilstreitkräfte, teils zentral wahrgenommen.
Nach einer vom Bundeskabinett am 14. 6. 2000 in ihrer Grobplanung verabschiedeten Reform soll die Bundeswehr ab 2001 umfassend neu strukturiert werden und besonders auf internationale Einsätze ausgerichtet werden. Kernpunkte dieser Reform (geplanter Abschluss 2006) sind u. a.: Verringerung der Personalstärke auf etwa 280 000 Mann; Verringerung der Zahl der Rekruten und freiwillig Wehrdienstleistenden; Erhöhung des Anteils von Berufs- und Zeitsoldaten; Bildung einer zentralen Streitkräftebasis mit einem Inspekteur an der Spitze zur Führung, Unterstützung, Aufklärung und Ausbildung für alle Teilstreitkräfte (am 1. 10. 2000 aufgestellt); Bildung eines Einsatzführungskommandos (ähnlich einem Generalstab) zur Einsatzplanung, -vorbereitung und -führung von Heer, Luftwaffe und Marine (am 9. 7. 2001 in Potsdam in Dienst gestellt); Bildung eines Rüstungsrates; Aufhebung der Trennung von Hauptverteidigungs- und Krisenreaktionskräften, Aufstellung von Einsatzkräften mit rund 150 000 Mann; Modernisierung der Ausrüstung (besonders in den Bereichen Lufttransport, Aufklärung, Informationstechnik).
Der Charakter der Bundeswehr wird wesentlich durch ihre Einbindung in das NATO-Bündnis geprägt. Abgesehen vom IV. Korps des Heeres sind die Divisionen die stärksten national homogenen Truppenkörper. Fast alle Einsatzverbände sind den multinational besetzten höheren NATO-Stäben in Mittel- beziehungsweise Zentraleuropa »assigniert«, d. h. für eine Unterstellung im Krisen- und Verteidigungsfall vorgesehen. Für die Luftverteidigungskräfte gilt dies schon im Frieden. Personal und Logistik der Bundeswehrverbände verbleiben auch im Verteidigungsfall ebenso wie die Befehls- und Kommandogewalt in truppendienstlichen Angelegenheiten in nationaler Verantwortung.
Gliederung und Ausrüstung der Teilstreitkräfte
Heer: Dem Führungsstab des Heeres, mit dem Inspekteur des Heeres an der Spitze, unterstehen das Heeresführungs- und das Heeresunterstützungskommando sowie das Heeresamt.
Das Heeresführungskommando (HFüKdo) in Koblenz plant und leitet alle Einsätze des Heeres. Es führt den dt. Anteil des I. Dt.-Niederländ. Korps in Münster, das II. Korps in Ulm, das IV. Korps in Potsdam, das Kommando luftbewegl. Kräfte in Regensburg, die »Truppen oberste Bundeswehrführung/Heeresführungstruppen« sowie die dt. Anteile der fünf multinat. Stäbe »Joint Headquarters Centre« (ehemals LANDCENT; Heidelberg), LANDJUT (Rendsburg), Eurokorps (Straßburg), ARRC (Allied Rapid Reaction Corps, Mönchengladbach) und MND (Multi-National Division, Mönchengladbach).
Den Korps unterstehen je 2-3 Einsatzdivisionen, die jeweils 2-3 aktive oder teilaktive Brigaden führen. Insgesamt gibt es 16 mechanisierte Panzer-/Panzergrenadierbrigaden, 2 Luftlandebrigaden, je eine Gebirgs- und Jägerbrigade, eine »luftmechanisierte« sowie die Deutsch-Französische Brigade. Zusätzlich zu diesen 22 Großverbänden können in Krisensituationen kurzfristig 4 weitere Brigaden hinzutreten. Am 1. 1. 1996 wurde mit der Aufstellung des »Kommandos Spezialkräfte« begonnen, das ab 1997 mit 1 000 Soldaten seine Einsatzbereitschaft herstellte.
Das Heeresunterstützungskommando in Mönchengladbach stellt die materielle Einsatzbereitschaft des Heeres sicher. Es nimmt zentrale Aufgaben der Logistik und des Sanitätsdienstes wahr, teilweise für die gesamten Streitkräfte. Darüber hinaus vertritt es die militärischen Forderungen des Heeres bei der Entwicklung, Beschaffung und Nutzung von Wehrmaterial.
Das Heeresamt in Köln ist für die Grundsätze der Ausbildung des Heeres und die Weiterentwicklung der Truppengattungen verantwortlich. Ihm sind 17 Schulen des Heeres, die Stammdienststelle des Heeres und die Kommandanturen für die Truppenübungsplätze unterstellt.
An Großgeräten und Waffensystemen verfügt das Heer u. a. über 531 Kampfpanzer Leopard 1, 1 964 Kampfpanzer Leopard 2, 2 136 Schützenpanzer Marder, 409 Spähpanzer Luchs, 1 038 Transportpanzer Fuchs, 105 Mannschaftstransportwagen M-113, 157 Raketenjagdpanzer Jaguar 1 mit Panzerabwehrlenkwaffe HOT, 204 Panzerabwehrhubschrauber (PAH) 1 mit HOT, 1 875 Panzerabwehrraketensysteme Milan, 380 Flugabwehrpanzer Gepard (35-mm-Zwillingskanone) und 143 Flugabwehrraketensysteme Roland, 1 760 Geschütze, 80 leichte Mehrfachraketenwerfer LARS, 72 mittlere Mehrfachraketenwerfer MARS, 95 Verbindungshubschrauber Bo-105 M sowie 224 Transporthubschrauber UH-1 D und 98 CH-53.
Geplant sind u. a. die Beschaffung eines neuen gepanzerten Mannschaftstransportwagens (als Ersatz für den M-113), des leichten gepanzerten Kampffahrzeugs Zobel (266 Stück), des Kampfhubschraubers Tiger (75 Stück), der Panzerhaubitze 2 000 (185 Stück). 225 Leopard 2 sollen kampftechnisch verbessert (in den KRK-Verbänden), der Kampfpanzer Leopard 1 soll auf längere Sicht ausgesondert werden.
Luftwaffe: Dem Führungsstab der Luftwaffe, mit dem Inspekteur der Luftwaffe an der Spitze, unterstehen das Luftwaffenführungs- und das Luftwaffenunterstützungskommando sowie das Luftwaffenamt.
Das Luftwaffenführungskommando in Köln führt die Einsatzverbände der Luftwaffe. Ihm nachgeordnet sind die Luftwaffenkommandos Nord in Kalkar und Süd in Meßstetten, das Luftwaffenführungsdienstkommando in Köln und das Lufttransportkommando in Münster. Den Luftwaffenkommandos unterstehen 4 gemischte Luftwaffendivisionen mit insgesamt 4 Jagdgeschwadern, 5 Jagdbombergeschwadern, 1 Aufklärungsgeschwader, 6 Flugabwehrraketengeschwadern, 2 Radarführungsregimentern, taktische Ausbildungseinrichtungen und dem deutschen Anteil am AWACS-Verband der NATO. Das Luftwaffenführungsdienstkommando und das Lufttransportkommando haben zentrale Aufgaben. Das Führungsdienstkommando führt die Fernmelderegimenter, die Kräfte der fernmeldeelektronischen Aufklärung und der überörtlichen militärischen Flugsicherung. Das Lufttransportkommando führt die Lufttransportgeschwader der Luftwaffe und die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung.
Das Luftwaffenunterstützungskommando in Köln nimmt zentrale logistische Aufgaben der Luftwaffe und Aufgaben der Luftwaffenrüstung wahr. Ihm sind die Luftwaffenversorgungsregimenter und das Materialamt der Luftwaffe unterstellt.
Das Luftwaffenamt in Köln ist für die Ausbildung und für zentrale Aufgaben verantwortlich. Ihm sind zentrale Dienststellen und Einrichtungen der Ausbildung, Personalführung, der Wehrgeophysik, der Generalarzt der Luftwaffe und die Luftwaffenmusikkorps nachgeordnet. Ausrüstung: An Großgeräten und Waffensystemen verfügt die Luftwaffe u. a. über 291 Jagdbomber Tornado, 35 ECR-Tornados für elektron. Kampfführung und Aufklärung, 149 Jagdflugzeuge Phantom F-4F, 23 Jagdflugzeuge MiG-29, 35 Ausbildungsflugzeuge Alpha Jet, 7 Transportflugzeuge Airbus A 310-304, 83 Transportflugzeuge Transall C-160, 86 Transporthubschrauber UH-1D, 103 Flugabwehrraketensysteme Roland, 216 Startgeräte für Boden-Luft-Raketen HAWK und 288 Flugabwehrraketensysteme Patriot (36 Batterien zu je 8 Einheiten). Als Ersatz für die Phantom-Maschinen ist die Beschaffung des Eurofighters 2 000 (früher als »Jäger 90« bezeichnet) ab dem Jahre 2002 vorgesehen (insgesamt 180 Stück).
Marine: Dem Führungsstab der Marine, mit dem Inspekteur der Marine an der Spitze, unterstehen das Flotten- und das Marineunterstützungskommando sowie das Marineamt.
Das Flottenkommando in Glücksburg führt die See- und Seeluftstreitkräfte sowie die schwimmenden Unterstützungseinheiten. Im Einzelnen gehören hierzu die Zerstörerflottille in Wilhelmshaven, die Schnellbootflottille in Warnemünde, die Flottille der Minenstreitkräfte in Kappeln, die U-Boot-Flottille in Kiel, die Flottille der Marineflieger in Kiel sowie das Marineführungsdienstkommando in Kiel.
Das Marineunterstützungskommando in Wilhelmshaven ist für die Rüstung und Ausrüstung, den Betrieb, die Versorgung und Instandsetzung der Einheiten sowie alle weiteren Unterstützungsleistungen in der Marine zuständig. Zur Führung der landgebundenen Unterstützungseinheiten und -einrichtungen (Marinestützpunkte, Depots, Marinetransportgruppen, Marinesicherungsbataillone) sind ihm die Marineunterstützungskommandos West in Wilhelmshaven, Nord in Kiel und Ost in Rostock unterstellt.
Das Marineamt in Wilhelmshaven ist für die lehrgangsgebundene und militärfachl. Ausbildung des Marinepersonals und für den Sanitäts- und Gesundheitsdienst in der Marine zuständig. Ihm unterstehen die Schulen der Marine, das Segelschulschiff »Gorch Fock«, der landgebundene Marinesanitätsdienst, die Marinemusikkorps und die Stammdienststelle der Marine, die für die Personalführung der Unteroffiziere und Mannschaften verantwortlich ist.Ausrüstung: An Großgeräten und Waffensystemen verfügt die Marine u. a. über 2 Zerstörer der Lütjens-Klasse, 8 Fregatten der Bremen-Klasse, 4 Fregatten der Brandenburg-Klasse, 14 U-Boote, 30 Schnellboote, 16 Minenjagd- und 39 Minensuchboote, 6 Tender, etwa 50 Versorgungs- und Hilfsschiffe aller Art, 53 Marinejagdbomber und -aufklärer Tornado, 18 U-Jagd- und Seefernaufklärungsflugzeuge Breguet Atlantic, 39 Hubschrauber (17 Bordhubschrauber Sea Lynx für U-Jagd, 22 SAR-Maschinen Sea King).
Sanitäts- und Gesundheitswesen: Die Inspektion des Sanitätsdienstes, mit dem Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr an der Spitze, führt den gesamten Organisationsbereich »Zentrale Sanitätsdienststellen der Bundeswehr«. Wichtigste Kommandobehörde dieses Bereichs ist das Sanitätsamt der Bundeswehr in Bonn, dem die Akademie des Sanitäts- und Gesundheitswesens in München, die Institute des Sanitätsdienstes, das Bundeswehrsanitätszentrum in Bonn und die 10 Bundeswehrkrankenhäuser mit jeweils angeschlossenen Facharztzentren unterstehen. Die truppenärztliche allgemein medizinische Versorgung der Soldaten erfolgt in der Verantwortung der Teilstreitkräfte in den Standortsanitätszentren.
Streitkräftebasis: Dieser zentrale Bereich ist u. a. verantwortlich für Aufklärung, Führung, Logistik und unterstützt mit militärischem und zivilem Personal umfassend Heer, Luftwaffe, Marine und das Sanitäts- und Gesundheitswesen sowohl im normalen Dienstbetrieb als auch bei allen Einsätzen der Bundeswehr. Dem Inspekteur der Streitkräftebasis unterstehen außerdem u. a. das Amt für den Militärischen Abschirmdienst, das Amt für Militärkunde, die Universität der Bundeswehr in München und Hamburg, das Personalmat der Bundeswehr sowie die militärischen Vertreter Deutschlands bei der NATO und der Europäischen Union.
Bundeswehrverwaltung
Nach Art. 87 b GG sind die Verwaltungsaufgaben der - von den Streitkräften unabhängigen - Bundeswehrverwaltung übertragen. Diese ist für das Personalwesen zuständig und deckt den Sachbedarf der Streitkräfte. Sie gliedert sich in die Territoriale Wehrverwaltung und in den Rüstungsbereich.
Die Territoriale Wehrverwaltung untersteht der Abteilung Verwaltung und Recht im Bundesministerium der Verteidigung. Wichtigste Behörden dieses Bereichs sind die 7 Wehrbereichsverwaltungen, denen die Kreiswehrersatzämter, die Standortverwaltungen, die Rechenzentren der Bundeswehr, die Bundeswehrfachschulen, die Verpflegungsämter sowie jeweils ein Wehrbereichsbekleidungs- und ein Wehrbereichsgebührnisamt unterstehen. Zentrale Einrichtungen sind u. a. die Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik in Mannheim und das Bundessprachenamt in Hürth bei Köln.
Der Rüstungsbereich ist der Hauptabteilung Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung unterstellt. Durchführende Behörde dieses Bereichs ist das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz. Ihm sind die wehrwissenschaftlichen Dienststellen, die wehrtechnischen Dienststellen, das Marinearsenal und weitere Dienststellen im In- und Ausland unterstellt.
Verteidigungshaushalt: Bis zum Jahr 1991, als die gesamtdt. Bundeswehr mit 525 000 Mann ihren größten Personalumfang hatte, waren die Ausgaben im »Einzelplan 14« des Bundeshaushalts kontinuierlich auf 56,6 Mrd. DM gestiegen. Seitdem sind sie stetig bis 2002 auf etwa 23,6 Mrd. Euro (46,1 Mrd. DM) gefallen. Der Anteil der Verteidigungsausgaben an den Ausgaben des Bundes beträgt etwa 10 %, nachdem er bis Ende der 1980er-Jahre jahrzehntelang zwischen 18 und 20 % gelegen hatte. Gemessen am Bruttosozialprodukt sank der Anteil für die äußere »Sicherheitsvorsorge« von rd. 3 % auf weniger als 2 %.
Angesichts der zunehmenden Spannungen zwischen den Westmächten und der UdSSR seit 1946/47 wurde von amerikanischer und britischer Seite erstmals 1948 ein westdeutscher Beitrag zur Verteidigung Westeuropas erwogen. Nach Ausbruch des Koreakrieges (25. 6. 1950) wurden diese Überlegungen besonders auf französischem Vorschlag (Pleven-Plan) im Rahmen der Planung einer zu schaffenden Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) weiterverfolgt und intensiviert. Das Problem des Verteidigungsbeitrages der BRD, das von der Bundesregierung in der Folgezeit eng mit der Frage der Souveränität verknüpft wurde, war Gegenstand heftiger innenpolitischer Auseinandersetzungen (deutsche Geschichte). Nach dem Scheitern der supranationalen EVG-Konzeption 1954 wurden von der Londoner Neunmächtekonferenz (Londoner Konferenzen und Vereinbarungen) der Beitritt der BRD zur Westeuropäischen Union und damit zur NATO sowie die Aufstellung eigener westdeutscher Streitkräfte beschlossen. Im Rahmen der Pariser Verträge (in Kraft getreten am 5. 5. 1955) wurden diese Beschlüsse wirksam, die Aufnahme der BRD in die NATO am 9. 5. 1955 vollzogen.
Vorarbeiten zur Aufstellung westdeutscher Streitkräfte begannen nach Schaffung der »Dienststelle Blank« (auch »Amt Blank«) am 27. 10. 1950. Diese Dienststelle wurde am 7. 6. 1955 in das Bundesministerium der Verteidigung umgewandelt.
In zum Teil sehr leidenschaftliche Auseinandersetzung mit der deutschen Militärtradition wurde mit der Konzeption der Inneren Führung und einer neuen Wehrverfassung und -gesetzgebung die Grundlage für ein neuartiges »inneres Gefüge« der Streitkräfte entwickelt, welches zum Ziel hatte, zum einen die Streitkräfte in den demokratischen Staat und die Gesellschaft einzufügen und zum anderen dem einzelnen Soldaten als Staatsbürger in Uniform die Menschen- und Bürgerrechte, so weit wie unter den militärischen Erfordernissen möglich, zu garantieren.
Die ersten 101 Freiwilligen der neuen Streitkräfte erhielten am 12. 11. 1955 ihre Ernennungsurkunden. Dieses Datum, der 200. Geburtstag Scharnhorsts, gilt als das eigentliche Gründungsdatum der Bundeswehr. Die Bezeichnung »Bundeswehr« wurde jedoch erst mit dem In-Kraft-Treten des Soldatengesetzes am 1. 4. 1956 eingeführt. Die ersten Wehrpflichtigen wurden am 1. 4. 1957 einberufen.
Der eigentlichen Aufbauphase der Bundeswehr (1956-62) - gekennzeichnet durch einen relativ raschen Aufwuchs der Streitkräfte - folgte in den 60er-Jahren eine Phase der Konsolidierung, in der sich die organisatorischen Strukturen festigten und die Aufstellung und Ausrüstung der Verbände im Wesentlichen abgeschlossen wurde. In den 70er-und 80er-Jahren erfolgten durch die Entwicklung des Militärwesens sowie der Waffentechnik bedingte organisatorische Anpassungen (z. B. Heeresstruktur 4); die Waffensysteme wurden kontinuierlich modernisiert (Einführung des Kampfpanzers Leopard 2, des Schützenpanzers Marder, des Kampfflugzeugs Tornado, der Mehrzweckfregatten).
Unter dem Eindruck der sich nach Unterzeichnung des INF-Vertrages Ende 1987 abzeichnenden Entspannung in Europa verzichtete man 1989 weitgehend auf die zum Teil schon eingeleiteten Maßnahmen zur Beibehaltung der Friedensstärke von 495 000 Mann, so v. a. auf die zum 1. 6. 1989 vorgesehene Verlängerung des Grundwehrdienstes von 15 auf 18 Monate. Die politischen Umwälzungen in Europa 1989/90, der Prozess der deutschen Vereinigung und die sich daraus ergebende Veränderung der sicherheitspolitischen Lage in Europa, v. a. der Zusammenbruch des Warschauer Paktes, lösten zu Beginn der 90er-Jahre eine tief greifende Umstrukturierung der deutschen Streitkräfte aus, die in weiten Teilen einem Neuaufbau gleichkam. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 wurde vereinbart, dass ab 1995 die Friedensstärke der Bundeswehr 370 000 Mann nicht überschreiten solle. Eine entsprechende Erklärung von deutscher Seite wurde auch 1990 bei den Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa (VKSE) abgegeben. Parallel zur Reduzierung von Personal, der Auflösung von 532 Einheiten, Dienststellen und Standorten sowie Strukturveränderungen in den alten Bundesländern erfolgte die Übernahme von zunächst etwa 90 000 Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA), von 1 500 Truppenteilen und Dienststellen, 2 300 militärische Anlagen und 35 Standorten sowie die Verwertung und Zerstörung von über 10 500 Kampfpanzern, Artilleriewaffen, Flugzeugen und Schiffen, von über 80 000 Radfahrzeugen, über 1,3 Mio. Handwaffen und fast 300 000 t Munition der NVA. Begleitet wurde der Aufbau der Bundeswehr in den neuen Bundesländern durch den Abzug der dort stationierten Truppen der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland.
Humanitäre Hilfe leisteten Bundeswehrangehörige erstmals im März 1960 bei der Rettung von Erdbebenopfern im marokkanischen Agadir. Im Nahen Osten, in Afrika (u. a. Somalia 1993/94), in Südostasien, in der Golfregion und im ehemaligen Jugoslawien übernahm die Bundeswehr seitdem im Rahmen der Vereinten Nationen Transportaufgaben, stellte die medizinische Versorgung sicher und beteiligte sich an der Überwachung von Abrüstungsmaßnahmen und an der Hilfe für Flüchtlinge. Einfluss auf das Selbstverständnis der Bundeswehr sowie des einzelnen Soldaten hatten Mitte der 1990er-Jahre Diskussionen um bewaffnete Auslandseinsätze deutscher Streitkräfte. Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. 7. 1994 wurde am 6. 12. 1995 durch den Deutschen Bundestag der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Absicherung der am 22. 11. 1995 in Dayton vereinbarten Friedensregelung für Bosnien und Herzegowina beschlossen. Dieser Einsatz von etwa 4 000 Bundeswehrsoldaten zur Unterstützung der multinat. Friedenstruppe IFOR wurde durch SFOR (Teilnahme von rd. 3 000 Bundeswehrsoldaten) fortgesetzt. An dem Einsatz von KFOR seit dem 10. 6. 1999 im Kosovo beteiligen sich etwa 6 000 Soldaten der Bundeswehr. Im August/September 2001 nahmen etwa 500 Soldaten der Bundeswehr an der insgesamt 4 500 Mann starken NATO-Operation »Essential Harvest« teil, die in Makedonien von den UÇK-Kämpfern freiwillig abgelieferte Waffen einsammelte und vernichtete. Unter deutscher Führung (bis zum 27. 6. 2002) begann die daraufhin einsetztende NATO-Folgeoperation »Amber Fox« (Stärke rund 1 000 Soldaten, davon bis zu 600 Bundeswehrsoldaten) zur militärischen Sicherung einer internationalen zivilen Beobachtermission der OSZE und der EU in Makedonien.
Der Bundestag beschloss am 16. 11. 2001 die Beteiligung von etwa 3 900 Soldaten der Bundeswehr für die Dauer von einem Jahr an der von den USA geführten Operation »Enduring Freedom» zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Bereitgestellt werden dabei von der Bundeswehr Kräfte für Einsatz und Einsatzunterstützung, Führung und Aufklärung einschließlich der Beteiligung an internationalen militärischen Hauptquartieren und in integrierter Verwendung sowie als Verbindungsorgane zu internationalen Organisationen und nationalen militärischen Dienststellen. Konkret sind dies ABC-Abwehrkräfte (rd. 800 Soldaten), Sanitätskräfte (rd. 250 Soldaten), Spezialkräfte (rd. 100 Soldaten), Lufttransportkräfte (rd. 500 Soldaten) Seestreitkräfte einschließlich Seeluftstreitkräften (rd. 1 800 Soldaten) sowie Unterstützungskräfte (rd. 450 Soldaten) mit jeweils entsprechender Ausrüstung. Im Rahmen dieses Einsatzes der Bundeswehr, der am 26. 11. 2001 mit Transportflügen für die in der Türkei stationierten amerikanischen Streitkräfte begann, kam es ab dem 2. 1. 2002 zum bislang größten Einsatz der Bundesmarine mit sechs Schiffen und etwa 1 400 Mann Besatzung am Horn von Afrika. Am 5. 5. 2002 übernahm schließlich die deutsche Marine für fünf Monate die Führung der vor Afrika operierenden multinationalen Marineeinheiten (insgesamt 10 Fregatten mit rd. 3 000 Soldaten aus fünf Ländern), die als »Task Force 150«v. a. die Flucht- und Versorgungswege von Terrorgruppen abriegeln sollen.
Auf der Grundlage einer Resolution des UN-Sicherheitsrates vom 20. 12. 2001 sowie eines entsprechenden Beschlusses des Bundestages vom 22. 12. 2001 beteiligt sich die Bundeswehr mit bis zu 1 200 Soldaten an dem zunächst bis 20. 6. 2002 befristeten, im März 2002 vom UN-Sicherheitsrat um weitere sechs Monate verlängerten Einsatz der internationalen Afghanistan-Friedenstruppe (ISAF) zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und Umgebung. Ende März 2002 übernahm die Bundeswehr die taktische Führung der ISAF.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Deutschland · Dienstgrad · Kriegsdienstverweigerung · NATO · Truppengattungen · Wehrpflicht · Zivildienst
Verteidigung im Bündnis, hg. vom Militärgeschichtl. Forschungsamt (1975);
Hb. der B. u. der Verteidigungsindustrie (1979 ff., früher u. a. T.);
D. Abenheim: B. u. Tradition (a. d. Engl., 1989);
O. Hoffmann: B. u. UN-Friedenssicherung (1991);
P. Többicke: Streitkräfte in der Demokratie (1994);
Weißbuch zur Sicherheit der Bundesrep. Dtl. u. zur Lage u. Zukunft der B. (1994 ff., früher u. a. T.);
Vom Kalten Krieg zur dt. Einheit, hg. v. B. Thoss (1995).
W. von Bredow: Demokratie u. Streitkräfte.Militär, Staat u. Gesellschaft in der Bundesrep. Dtl. (2000).
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Bụn|des|wehr, die <o. Pl.>: Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland.
Universal-Lexikon. 2012.