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Marktmacht
Mạrkt|macht 〈f. 7; unz.; Wirtsch.〉 Ausmaß, in dem ein Marktteilnehmer, meist ein großer Konzern, den Markt beherrscht ● die \Marktmacht Chinas zeigt sich auf der Spielwarenmesse; das Kartellamt sah darin einen klaren Missbrauch von \Marktmacht; über eine große \Marktmacht verfügen

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Mạrkt|macht, die (Wirtsch.):
durch eine beherrschende Stellung bedingte Macht (1) eines Unternehmens auf einem Markt (3 a).

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Marktmacht,
 
die potenzielle oder tatsächliche Möglichkeit eines Anbieters oder Nachfragers zur wesentlichen Beeinflussung der Marktbedingungen; in der Wettbewerbstheorie mit einem Mangel an funktionsfähigem Wettbewerb gleichgesetzt. Marktmacht in diesem Sinne haben insbesondere marktbeherrschende Unternehmen. (Missbrauchsaufsicht)

Universal-Lexikon. 2012.