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Sperre
Schranke; Schlagbaum; Absperrung; Barriere; Startverbot

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Sper|re ['ʃpɛrə], die; -, -n:
1.
a) Vorrichtung, die etwas absperrt, die verhindert, dass sich jmd., etwas vorwärtsbewegt:
die Sperre wurde geöffnet, damit das Wasser durchfließen konnte.
Syn.: Barriere, Barrikade, Hindernis, Schranke.
Zus.: Panzersperre, Straßensperre, Talsperre, Wegfahrsperre.
b) schmaler Durchgang, an dem man Eintrittskarten, Fahrkarten o. Ä. vorzeigen oder sich ausweisen muss:
die Sperre kann man erst nach strengen Sicherheitskontrollen passieren.
2.
a) Verbot, eine bestimmte Ware ein- oder auszuführen:
über die Einfuhr von Geflügel wurde eine Sperre verhängt.
Zus.: Ausfuhrsperre, Einfuhrsperre, Exportsperre, Handelssperre, Importsperre.
b) Verbot, weiterhin an sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen:
gegen jmdn. eine [sechsmonatige] Sperre verhängen; ihre Sperre wurde wieder aufgehoben.
Syn.: Ausschluss, Disqualifikation.

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Spẹr|re 〈f. 19
1. Vorrichtung, die den Zugang zu etwas, den Durchgang durch etwas verhindert
2. schmaler, bedachter Durchgang
3. das Verhindern von Warenbezügen od. -lieferungen, von Vergünstigungen usw. (Urlaubs\Sperre)
4. Verbot
● eine \Sperre errichten; eine \Sperre verhängen [Rückbildung zu sperren]

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Spẹr|re, die; -, -n:
1.
a) [mhd. sperre = Klammer, Buchverschluss, Riegel] Gegenstand, Vorrichtung, die verhindern soll, dass etw., jmd. hindurchgelangt:
eine S. errichten, bauen, entfernen, wegräumen;
Ü eine S. haben (ugs.; begriffsstutzig sein);
b) schmaler Durchgang, an dem man Fahrkarten, Eintrittskarten o. Ä. vorzeigen od. sich ausweisen muss:
die S. öffnen, schließen;
er wartete an der S. auf sie;
durch die S. gehen.
2. [zu sperren] Maßnahme zum Sperren (2) [von etw.]:
über die Einfuhr von billigem Wein eine S. (Embargo) verhängen.
3. [zu sperren] (Sport) Verbot, an (offiziellen) Wettkämpfen, Spielen teilzunehmen:
über jmdn. eine S. [von drei Monaten] verhängen;
jmds. S. wieder aufheben;
jmdn. mit einer S. belegen.

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Sperre,
 
1) Militärwesen: künstliches Hindernis, das dem Gegner den Zugang zu bestimmten Gebieten oder die Benutzung von Verkehrswegen verwehrt, seine Bewegung in eine für die eigene Truppe günstige Richtung zwingt oder ihm Verluste zufügen soll. Sperren sind der Panzergraben, die Barrikade, die Drahtsperre, die Baumsperre, die Wassersperre (künstlich verursachte Überflutungen oder Versumpfungen des Geländes), die Minensperre (zu Land und zur See), die Netzsperre gegen U-Boote sowie die Ballonsperre gegen Luftfahrzeuge.
 
 2) Sport: eine gegen einen Sportler oder eine Mannschaft vom zuständigen Sportverband verhängte Strafe, die den oder die Betroffenen für eine bestimmte Zeit von allen Wettkämpfen ausschließt. Die Sperre kann aus disziplinarischen Gründen (z. B. wegen Unsportlichkeit, Dopingvergehen) ausgesprochen werden oder nach den Satzungen eines Sportverbandes notwendig werden (z. B. bei den Statuten zuwiderlaufenden Vereinswechseln).

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Spẹr|re, die; -, -n [1 a: mhd. sperre = Klammer, Buchverschluss, Riegel; 2, 3: zu ↑sperren]: 1. a) Gegenstand, Vorrichtung, die verhindern soll, dass etw., jmd. hindurchgelangt: eine S. errichten, bauen, entfernen, wegräumen; Armaturen, die den Fahrschein verschlangen und dafür eine metallene S. aufhoben (Rolf Schneider, November 41); Ü eine S. haben (ugs.; begriffsstutzig sein); b) schmaler Durchgang, an dem man Fahrkarten, Eintrittskarten o. Ä. vorzeigen od. sich ausweisen muss: die S. öffnen, schließen; er wartete an der S. auf sie; durch die S. gehen. 2. Maßnahme zum Sperren (2) [von etw.]: Brüssel will Exportverbot für britisches Rindfleisch aufheben ... S. für Portugal soll verlängert werden (FAZ 8. 7. 99, 5); Auch der Versuch, in Deutschland eine ausländische Fahrerlaubnis zu benutzen, um so die S. (den Entzug der Fahrerlaubnis) im eigenen Land zu umgehen, schlage fast immer fehl (FAZ 24. 9. 96, T4). 3. (Sport) Verbot, an (offiziellen) Wettkämpfen, Spielen teilzunehmen: über jmdn. eine S. [von drei Monaten] verhängen; jmds. S. wieder aufheben; jmdn, mit einer S. belegen; Auf einem Kongress in Hongkong hat der Schwimm-Weltverband (Fina) beschlossen, neben Doping auch Doping-Verschleierung ... mit einer vierjährigen S. zu ahnden (HB 1. 4. 99, 48).

Universal-Lexikon. 2012.