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Syn|chro|ni|sa|ti|on 〈[ -kro-] f. 20〉
1. 〈Tech.〉 Vorgang u. Ergebnis des Synchronisierens
2. 〈Film〉
2.1 das zeitl. Zusammenbringen von getrennt aufgenommenen Bildern u. Tonbändern
2.2 〈bei einem fremdsprachl. Film〉 Herstellung eines Tonbandes in der Sprache des Vorführungslandes u. zeitl. Zusammenstimmen mit den Bildern
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Syn|chro|ni|sa|ti|on, die; -, -en [engl. synchronization]:
1. Synchronisierung.
2. Ergebnis einer Synchronisation (1).
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Synchronisation
die, -/-en, Synchronisierung, das Herstellen des gleichzeitigen Eintritts von Ereignissen oder Vorgängen beziehungsweise des Gleichlaufs zweier oder mehrerer Vorgänge, Maschinen, Geräte oder Geräteteile. Im Maschinenbau bezeichnet Synchronisation die Drehzahlangleichung von Getriebegliedern durch besondere Synchronkörper (etwa beim Synchrongetriebe), in der Fotografie das zeitlich abgestimmte Auslösen des Synchronverschlusses und der Blitzlampe, in der Elektrotechnik das Angleichen der Spannung einer Synchronmaschine nach Amplitude, Frequenz und Phasenlage an die Spannung des Netzes, dem sie zugeschaltet werden soll. - Besonders in der Datenverarbeitung, -kommunikation und Elektronik versteht man unter Synchronisation die zeitliche Abstimmung nebenläufiger, d. h. prinzipiell voneinander unabhängiger Prozesse, wenn diese in Wechselwirkung miteinander treten oder sich (logisch) bedingen (in der Datenverarbeitung v. a. wichtig beim Mehrprogrammbetrieb). Bei Schaltwerken wird die Synchronisation durch einen gemeinsamen Takt erzielt. - Beim Fernsehen ist Synchronisation die Erhaltung des Gleichlaufs von schreibendem Elektronenstrahl der Bildröhre im Empfänger und abtastendem Elektronenstrahl der Abtaströhre der Aufnahmekamera durch als Gleichlaufimpulse wirkende Synchronsignale, die zusammen mit den Bildsignalen übertragen werden. - In der Tonfilmtechnik gehören zur Synchronisation alle Schritte zur gleichzeitigen Wiedergabe von Bild und Ton. Bildstreifen und Tonspur können auf einem Tonfilm vereinigt sein, der Tonteil kann sich aber auch auf einem getrennten Träger (z. B. Magnetband) befinden und durch mechanische oder elektrische Steuerung gleichzeitig mit dem Film abgespielt werden. Vollsynchronisation bedeutet die gleichzeitige Aufnahme von Bild und Ton, bei der Nachsynchronisation wird zu einer vorhandenen Bildaufnahme nachträglich der Ton ergänzt. Bei der Synchronisation z. B. eines fremdsprachlichen Films werden die Worte der Synchronsprecher so aufgenommen, dass sie in etwa mit den Lippenbewegungen der Schauspieler im Film übereinstimmen. Bei der Vorsynchronisation wird zu einer Tonaufnahme nachträglich das Bild hergestellt (Play-back-Verfahren).
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Syn|chro|ni|sa|ti|on, die; -, -en [engl. synchronization]: 1. Synchronisierung. 2. Ergebnis einer Synchronisation (1).
Universal-Lexikon. 2012.