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Privatschule
Pri|vat|schu|le 〈[-va:t-] f. 19nicht von Staat od. Gemeinde unterhaltene Schule

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Pri|vat|schu|le, die:
nicht vom Staat od. der Gemeinde getragene Schule.

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Privatschule,
 
nichtöffentliche Schule, d. h. eine Schule, die nicht vom Staat oder von Gebietskörperschaften betrieben wird. Sie wird als »Schule in freier Trägerschaft« (daher auch die Bezeichnung »freie Schule«) unterhalten (zum Teil mit öffentlichen Zuschüssen). Träger können Privatpersonen, Stiftungen und Vereine oder Kirchen (z. B. Ordensschulen) sein. Privatschulen arbeiten vielfach auf gemeinnütziger Grundlage.
 
Das Schulrecht unterscheidet Privatschulen, die anstelle der öffentlichen Schulen (Ersatzschulen; genehmigungspflichtig), und solche, die neben diesen oder zusätzlich (Ergänzungsschulen; anzeigepflichtig) besucht werden können (häufig berufliche Schulen). In Deutschland ist das Recht zur Errichtung von Privatschulen durch Art. 7 Absätze 4-6 GG gewährleistet. Die staatliche Schulaufsicht gilt eingeschränkt auch für sie. Ersatzschulen müssen den öffentlichen Schulen in bestimmten Punkten gleichwertig sein und dürfen eine Sonderung der Schüler nach Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördern. Bei anerkannten Ersatzschulen werden Zensuren, Zeugnisse und Abschlüsse nach den für öffentliche Schulen geltenden Bestimmungen erteilt. - Die Privatschulen wirken als Korrektiv eines staatlichen Schulmonopols. Häufig ermöglichen sie die Erprobung pädagogischer Ideen und Methoden (z. B. Waldorfschulen, Landerziehungsheime, Einrichtungen des Lette-Vereins); auch bei den konfessionell ausgerichteten Privatschulen gibt es sehr unterschiedliche pädagogische Konzepte. - Fernlehrgänge haben seit 1981 privatschulrechtlichen Charakter (Fernunterricht), sonstige, weder als Ersatz- noch als Ergänzungsschulen eingestufte, meist erwerbswirtschaftliche Schulen unterstehen der Gewerbeaufsicht.
 
Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, Vereinigungen und Verbände gemeinnütziger Schulen in freier Trägerschaft (Abkürzung AGFS; Sitz: Berlin) zählt fünf Mitglieder: Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Schulbünde e. V. (Sitz: Siegen), Arbeitskreis Katholischer Schulen in freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland (Sitz: Bonn), Bund der Freien Waldorfschulen e. V. (Sitz: Stuttgart), Bundesverband Deutscher Privatschulen e. V. (Sitz: Frankfurt am Main), Vereinigung Deutscher Landerziehungsheime (Sitz: Berlin). Ferner bestehen die Vereinigung deutscher Ordensschulen und Internate (Sektion Schulen, Sitz: Bonn, Sektion Internate, Sitz: Vechta) und der Evangelische Erziehungsverband e. V. als Bundesverband evangelischer Erziehungseinrichtungen (Sitz: Hannover).
 
Literatur:
 
Hb. Freie Schulen, bearb. v. Wolfgang Müller (Neuausg. 1993);
 J. P. Vogel: Das Recht der Schulen u. Heime in freier Trägerschaft (31997).

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Pri|vat|schu|le, die: nicht vom Staat od. der Gemeinde getragene Schule.

Universal-Lexikon. 2012.