Schụl|ter|gür|tel 〈m. 5; Anat.〉 Schlüsselbein u. Schulterblatt
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Schụl|ter|gür|tel, der:
(beim Menschen u. bei vierfüßigen Wirbeltieren) paarig angelegter, aus Schulterblatt u. Schlüsselbein gebildeter Teil des Skeletts.
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Schultergürtel,
aus beiderseits mehreren Knochen zusammengesetzter, der (beweglichen) Befestigung der Vordergliedmaßen dienender Teil des Skeletts der Wirbeltiere (einschließlich des Menschen). - Bei Fischen ist beiderseits eine zum Teil dem primären Achsenskelett zurechenbare, aus mehreren Ersatz- und Deckknochen sich zusammensetzende Skelettspange als hinterer Abschluss der Kiemenregion beziehungsweise der Kiemenhöhle ausgebildet, an der sich ein flacher Gelenkhöcker für die Flossen befindet. Mehrere kleinere Knochen stellen dorsal die Verbindung mit dem Schädel her. - Von den Amphibien an aufwärts ist der Schultergürtel, ausgenommen bei den Säugetieren, beiderseits dreiteilig, d. h., er besteht jeweils aus Schulterblatt, Schlüsselbein und Rabenschnabelbein. Er hat keine direkte Verbindung mehr mit dem Schädel. Für die Vordergliedmaßen ist auf beiden Seiten eine Gelenkgrube als Teil des Schultergelenks ausgebildet. - Bei den Säugetieren (einschließlich des Menschen ) ist aus dem Rabenbein der Rabenschnabelfortsatz des Schulterblattes geworden; der Schultergürtel ist damit beiderseits zweiteilig oder auch (bei rückgebildetem Schlüsselbein) einteilig. Im Unterschied zum Beckengürtel ist der Schultergürtel nur indirekt (über den Brustkorb beziehungsweise das Brustbein) mit der Wirbelsäule verbunden.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Schultergürtel: Aufbau und Erkrankungen
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Schụl|ter|gür|tel, der: (beim Menschen u. bei vierfüßigen Wirbeltieren) paarig angelegter, aus Schulterblatt u. Schlüsselbein gebildeter Teil des Skeletts.
Universal-Lexikon. 2012.