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Verbindung
Anbindung; Bündnis; Brücke (übertragen); Bindung; Interessengemeinschaft; Union; Verein; Vereinigung; Gesellschaft; Interessengruppe; Seilschaft (umgangssprachlich); Interessenverband; Verband; Lobby; Abhängigkeit; Zusammenhang; Verhältnis; Beziehung; Relation; Bezug; Verknüpfung; Wechselbeziehung; Vernetzung; Verkettung; Verpflichtung; Konnektivität; Anschlussmöglichkeit; Anschluss; Schnittstelle; Interface; Liierung; Assoziation; Umsteigemöglichkeit; Konnexion

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Ver|bin|dung [fɛɐ̯'bɪndʊŋ], die; -, -en:
1. das Verbinden:
man hat eine Verbindung der beiden Flüsse durch einen Kanal in Erwägung gezogen.
2.
a) das Verbundensein:
eine feste, dauerhafte, lösbare Verbindung zwischen zwei Teilen herstellen.
b) etwas, was durch ein Sichverbinden entstanden ist:
die beiden Stoffe gehen eine [chemische] Verbindung ein; eine sauerstoffhaltige Verbindung.
3. Zusammenschluss, Bündnis, Partnerschaft:
eine geschäftliche, eheliche Verbindung (mit jmdm.) eingehen, auflösen.
Syn.: Beziehung.

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Ver|bịn|dung 〈f. 20
1. das Verbinden
2. das, was verbindet
3. Zustand des Verbundenseins, Zusammenhang
4. Vereinigung
5. Mischung
6. Stoff, der aus gleich- od. verschiedenartigen Atomen besteht, die durch eine chem. Bindung miteinander verknüpft sind
7. freier Zugang, Zufahrt
8. Bündnis
9. Eisenbahnlinie, Straßenbahnlinie, Autobuslinie, Möglichkeit zur Beförderung (Verkehrs\Verbindung)
10. Ehe
11. Beziehung, Umgang, Bekanntschaft
12. Fernsprechanschluss mit einem anderen Teilnehmer
13. Studentenverbindung, Korps
● ich habe die \Verbindung zu ihm schon lange abgebrochen; neue \Verbindungen anknüpfen, knüpfen, suchen; die \Verbindung mit jmdm. aufnehmen; (keine) \Verbindung bekommen (am Telefon); eine \Verbindung eingehen (von chem. Stoffen); mit einem Mädchen eine \Verbindung eingehen ein M. heiraten; gute, keine \Verbindungen haben (zu einflussreichen Persönlichkeiten); eine telefonische, elektrische \Verbindung unterbrechenbriefliche, mündliche, schriftliche \Verbindung; eine chemische \Verbindung; Sie haben direkte \Verbindung nach Frankfurt; eine eheliche, freundschaftliche, gesellschaftliche, harmonische, innere \Verbindung; eine enge, feste, innige, lockere, unlösbare \Verbindung; einer schlagenden \Verbindung angehören Studentenverbindung; eine geheime, verbotene \Verbindung Geheimbund; gute, schlechte \Verbindung zum Arbeitsplatz haben Bahnverbindung ● \Verbindung durch Bahn, Brücken, Bus, Fähre, Flugzeuge; viel Bewegung in \Verbindung mit vernünftiger Ernährung; die verbilligte Fahrkarte gilt nur in \Verbindung mit dem Ausweis; mit jmdm. in \Verbindung bleiben; jmdn. mit einem Ereignis in \Verbindung bringen; sich mit jmdm. in \Verbindung setzen; das eine Ereignis steht in \Verbindung mit dem andern im Zusammenhang; ich stehe noch, nicht mehr in \Verbindung mit ihm; mit jmdm. in \Verbindung treten

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Ver|bịn|dung chemische Verbindung.

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Ver|bịn|dung , die; -, -en [spätmhd. verbindunge]:
1.
a) das Verbinden (5 a):
die V. von Metallteilen durch Schweißen;
b) das ↑ Sichverbinden (4 c);
c) das Verbinden (5 a):
man hat eine V. der beiden Flüsse durch einen Kanal in Erwägung gezogen;
d) das ↑ Sichverbinden (7); das Verbundensein;
e) das Verbinden (8):
die V. der Dienstreise mit einem kurzen Urlaub.
2. Zusammenhalt, Zusammenhang:
durch Löten eine V. zwischen zwei Drähten herstellen.
3. (bes. Chemie) durch ein ↑ Sichverbinden (4 c) entstandener Stoff:
Wasser ist eine V. aus Wasserstoff und Sauerstoff;
die beiden Stoffe gehen eine [chemische] V. ein.
4.
a) etw., was zwei voneinander entfernte Dinge, Orte o. Ä. ↑ verbindet (6 a):
die kürzeste V. zwischen zwei Punkten;
die Brücke ist die einzige V. zwischen beiden Städten;
b) etw., was eine Kommunikation zwischen zwei entfernten Orten ermöglicht:
eine telefonische V.;
die V. ist unterbrochen, sehr schlecht;
ich bekomme keine V. mit ihm, mit Hamburg;
wir sollten wenigstens in brieflicher V./brieflich in V. bleiben;
c) Möglichkeit, von einem Ort zu einem anderen zu gelangen; Verkehrsverbindung:
gibt es von hier aus eine direkte, eine günstige V. nach Hannover?;
die V. zur Außenwelt war unterbrochen.
5. 1Kombination (1 a):
in V. [mit] (1. zusammen, kombiniert [mit]: die Karte ist nur in V. mit dem Berechtigungsausweis gültig. 2. in Zusammenarbeit, gemeinsam [mit]: nur in V. mit Freunden kann so etwas gelingen).
6. Zusammenschluss, Bündnis, Partnerschaft o. Ä.:
eine geschäftliche, eheliche V. [mit jmdm.] eingehen, auflösen.
7.
a) Beziehung zwischen Menschen, die darin besteht, dass eine Kommunikation, ein [regelmäßiger] Austausch stattfindet; Kontakt (1):
mit jmdm. V. aufnehmen;
[keine] V. [mehr] mit jmdm. haben;
sie hat [persönliche] -en zum Ministerium;
wir haben die V. mit ihm verloren;
wir sollten in V. bleiben;
sich mit jmdm. in V. setzen;
den Posten hat er durch persönliche -en (durch persönliche Beziehungen zu bestimmten Leuten) bekommen;
b) auf gegenseitiger Sympathie o. Ä. beruhende Beziehung zwischen Menschen:
die starke, innige V. wird den beiden auch in schweren Zeiten weiterhelfen.
8. Studentenverbindung, Korporation (2):
studentische, Farben tragende, [nicht] schlagende -en;
in einer V. sein.
9. [sachlicher, gedanklicher] Zusammenhang:
zwischen den gestrigen Vorfällen und meiner Entscheidung besteht keine V.;
die Presse hat ihn mit dem Verbrechen in V. gebracht.

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I
Verbindung,
 
1) Chemie: chemische Verbindungen.
 
 2) Elektrotechnik: mechanisch fester Übergang zwischen zwei Leitungsstücken mit gutem elektrischen Kontakt. Man unterscheidet zwischen lösbaren Verbindungen (Steckverbinder), bedingt lösbaren und unlösbaren Verbindungen. Die beiden Letztgenannten zeichnen sich durch hohe Zuverlässigkeit aus und erlauben kostengünstige Massenproduktion. Bedingt lösbare Verbindungen lassen sich zwar öffnen, aber nicht oder nur mit besonderen Hilfsmaßnahmen wieder schließen (z. B. Verbindungen in Wire-wrap-Technik). Unlösbare Verbindungen sind nur unter Zerstörung mindestens eines Partners zu öffnen und unter Austausch zumindest eines der beiden Partner wieder zu schließen (Quetschverbindung, Crimpen, Schneid-Klemm-Technik).
 
 3) Maschinenbau: Zusammenschluss von Werkstücken oder Werkstückteilen durch Verbindungselemente (Maschinenelemente) oder Verbindungsmittel und -verfahren, sodass die Werkstücke oder ihre Teile in einer bestimmten, gegebenenfalls veränderbaren Lage zueinander gehalten werden. - Nach der Lösbarkeit teilt man die Verbindungen ein in lösbare Verbindungen, die zerstörungsfrei gelöst werden können (z. B. Schrauben-, Stift-, Keil-, Renk-, Steckverbindungen), und unlösbare Verbindungen, deren Lösung nur durch Zerstörung oder Verformung der Verbindungselemente oder der verbundenen Teile möglich ist (z. B. Niet-, Schweiß-, Löt-, Kleb-, Schrumpfverbindungen). Nach dem Wirkungsprinzip unterscheidet man formschlüssige Verbindungen (z. B. Zahnrad-, Stiftverbindungen), kraftschlüssige Verbindungen (z. B. Keil-, Schrumpf-, Reibradverbindungen) und stoffschlüssige Verbindungen (z. B. Schweiß-, Löt-, Klebverbindungen). Für manche Verbindungen gelten unter Umständen mehrere Wirkungsprinzipien, z. B. für Schraubenverbindungen. Nach der Bewegbarkeit der verbundenen Teile lassen sich die Verbindungen einteilen in starre Verbindungen (z. B. Schrauben-, Schrumpf-, Schweißverbindungen), elastische Verbindungen (z. B. Federverbindungen, Kupplungsverbindungen) und gelenkige Verbindungen (z. B. Kugelgelenkverbindungen, Kardangelenkverbindungen).
 
 4) Privatrecht: Vereinigung mehrerer Sachen zu einer einheitlichen Sache. Werden bewegliche Sachen dergestalt miteinander verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden (z. B. beim Zusammenbau einer Maschine aus Einzelteilen, die verschiedenen Eigentümern gehören), so werden die bisherigen Eigentümer der Teile Miteigentümer der einheitlichen Sache. Ist eine der Sachen als Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum (§ 947 BGB). Wer auf diese Weise durch die Verbindung einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten er erfolgte, Entschädigung in Geld nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung verlangen (§ 951 BGB).
 
 5) Prozessrecht: Vereinigung mehrerer bei einem Gericht anhängiger Prozesse zu gleichzeitiger Verhandlung und Entscheidung. Verbindung setzt voraus, dass die prozessualen Ansprüche in rechtlichem Zusammenhang stehen oder in einer Klage hätten geltend gemacht werden können (§ 147 ZPO).
 
 6) Studentenwesen: studentische Verbindungen.
 
II
Verbindung
 
[engl. access, connection, joint], Kommunikationstechnik: das Zusammenschließen von mindestens zwei Geräten durch einen Kanal zur Übertragung von Signalen; die Verbindung wird meist durch eine Leitung realisiert (z. B. ein Kupfer- oder ein Glasfaserkabel), sie ist aber auch z. B. durch eine Funkstrecke möglich. Im übertragenen Sinne, insbesondere im Zusammenhang mit Weitbereichsnetzen wie dem Internet, verwendet man den Begriff nicht nur für die Leitung an sich, sondern auch, um den aktiven Zustand des Kommunikationskanals zu kennzeichnen.
III
Verbindung,
 Daten: eine Beziehung zwischen zwei Dateien, die sich durch Einbettung oder Verknüpfung realisieren lässt (OLE).
IV
Verbindung,
 Programmierung: ein Befehl in der Multiprozessorverarbeitung, der die Rückgabe der Steuerung von einem Kindprozess (Child) an seinen Elternprozess (Parent) bewirkt.

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Ver|bịn|dung, die; -, -en [spätmhd. verbindunge]: 1. a) das Verbinden (5 a): die V. von Metallteilen durch Schweißen; b) das Sichverbinden (5 c): bei höherer Temperatur vollzieht sich die V. beider Stoffe rascher; c) das Verbinden (6 a): man hat eine V. der beiden Flüsse durch einen Kanal in Erwägung gezogen; d) das Sichverbinden (8); das Verbundensein: sogleich zeigt sich die für sein ganzes Leben hindurch charakteristische V. von höchstem Selbstvertrauen und qualvollem Selbstzweifel (Reich-Ranicki, Th. Mann 154); e) das Verbinden (9): die V. der Dienstreise mit dem Urlaub. 2. Zusammenhalt, Zusammenhang: durch Löten eine V. zwischen zwei Drähten herstellen. 3. (bes. Chemie) durch ein Sichverbinden (5 c) entstandener Stoff: Wasser ist eine V. aus Wasserstoff und Sauerstoff; In der Schule hatten es ihm die Polymere angetan, die zyklischen -en und das Erdöl (Springer, Was 76); die beiden Stoffe gehen eine [chemische] V. ein. 4. a) etw., was zwei voneinander entfernte Dinge, Orte o. Ä. verbindet (6 a): die kürzeste V. zwischen zwei Punkten; die Brücke ist die einzige V. zwischen beiden Städten; Innerhalb von nur vier Tagen wurden rund 900 Meter Straße der alten V. zwischen Gassenreuth und Gattendorf neu gebaut (Freie Presse 3. 1. 90, 1); b) etw., was eine Kommunikation zwischen zwei entfernten Orten ermöglicht: eine telefonische V.; die V. ist unterbrochen, sehr schlecht; Die gewählte V. (der telefonische Kontakt) kam nicht zustande (Rolf Schneider, November 84); die briefliche V. zwischen den beiden ist abgerissen; ich bekomme keine V. mit ihm, mit Hamburg; wir sollten wenigstens in brieflicher V./brieflich in V. bleiben; c) Möglichkeit, von einem Ort zu einem anderen zu gelangen; Verkehrsverbindung: gibt es von hier aus eine direkte, eine günstige V. nach Hannover?; Wenn die -en gut sind, ist man mit der Bahn schneller zu Hause als mit dem Auto (natur 3, 1991, 48); die V. zur Außenwelt war unterbrochen. 5. 1Kombination (1 a): Adel ist immer eine V. von Herkunft, Besitz und Bildung (Fraenkel, Staat 31); *in V. [mit] (1. zusammen, kombiniert [mit]: die Karte ist nur in V. mit dem Berechtigungsausweis gültig. 2. in Zusammenarbeit, gemeinsam [mit]: nur in V. mit Freunden kann so etwas gelingen). 6. Zusammenschluss, Bündnis, Partnerschaft o. Ä.: eine geschäftliche, eheliche V. [mit jmdm.] eingehen, auflösen. 7. a) Beziehung zwischen Menschen, die darin besteht, dass eine Kommunikation, ein [regelmäßiger] Austausch stattfindet; ↑Kontakt (1): mit jmdm. V. aufnehmen; [keine] V. [mehr] mit jmdm. haben; er hat [persönliche] -en zum Ministerium; Vetter Carl wollte mich sprechen, mit dem die V. seit dem Kriege ganz abgerissen war (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, XV); wir haben die V. mit ihm verloren; wir sollten in V. bleiben; sich mit jmdm. in V. setzen; den Posten hat er durch persönliche -en (durch persönliche Beziehungen zu bestimmten Leuten) bekommen; Ich hab ... eine gut gehende Immobilienfirma in Hamburg, ich habe -en im ganzen Land (Danella, Hotel 199); b) auf gegenseitiger Sympathie o. Ä. beruhende Beziehung zwischen Menschen: die starke, innige V. wird den beiden auch in schweren Zeiten weiterhelfen. 8. Studentenverbindung, ↑Korporation (2): studentische, Farben tragende, [nicht] schlagende -en; er ist aus der V. schnell wieder ausgetreten, hat sich geschworen, nie wieder in eine V. einzutreten; in einer V. sein. 9. [sachlicher, gedanklicher] Zusammenhang: zwischen den gestrigen Vorfällen und meiner Entscheidung besteht keine V.; die Presse hat ihn mit dem Verbrechen in V. gebracht. 10. (Ballspiele) a) Zusammenspiel zwischen Abwehrspielern und Stürmern beim Angriff; b) Gesamtheit der Verbindungsspieler einer Mannschaft.

Universal-Lexikon. 2012.