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Titulatur
Ti|tu|la|tur 〈f. 20; unz.〉 das Titulieren, Anrede mit sämtlichen Titeln

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Titulatur
 
[zu lateinisch titulus, vergleiche Titel] die, -/-en, Standes-, Berufs-, Funktions-, Rang- oder Herkunftsbezeichnung; als solche Ausdruck der öffentlichen Stellung ihres Trägers. Die historische Forschung trifft mitunter die Unterscheidung zwischen Selbstaussage, d. h. der vom Titelträger selbst gewählten Aussage über seine politische Stellung (beziehungsweise eventuelle Ansprüche), und Fremdaussage, d. h. der ihm von anderer Seite gegebenen Rang- und Funktionsbezeichnung (Anrede). Die Grenzen sind hier jedoch fließend. In frühmittelalterlichen Urkunden und nichturkundlichen Schriftstücken sind im abendländischen Raum historisch fassbar zunächst die Herrschertitel, die Titel der Amtsträger, die auf spätantike Tradition zurückgehen, sowie Titel der kirchlichen Hierarchie. Die Fürstentitel sind in Analogie zu den Herrschertiteln gebildet worden. Mit der Abschaffung der Titulatur dokumentierte die Französische Revolution in diesem Bereich das Ende des Ancien Régime. Im diplomatischen Verkehr, in der kirchlichen Hierarchie sowie im Universitäts-Bereich spielt die Titulatur noch immer eine Rolle.

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Ti|tu|la|tur, die; -, -en: das Betiteln (b); Betitelung; Ehrenbezeichnung.

Universal-Lexikon. 2012.