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Ausgleich
Tilgung; Bezahlung; Rückzahlung (einer Geldschuld); Schlussrechnung; Bilanz; Abrechnung; Rechnung; Kompensation

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Aus|gleich ['au̮sglai̮ç], der; -[e]s:
a) Herstellung eines Zustandes, in dem Ungleichheiten, Gegensätzlichkeiten, Verschiedenheiten o. Ä. ausgeglichen sind, ein Gleichgewicht herrscht:
auf [einen] Ausgleich bedacht sein; der Streit endete mit einem Ausgleich.
Syn.: Vergleich (Rechtsspr.).
b) etwas, was ein Gleichgewicht wiederherstellt:
einen Ausgleich zahlen müssen, für einen Schaden erhalten; als, zum Ausgleich treibt sie Sport.
Syn.: Abfindung, Abstand, Entschädigung, Ersatz.
Zus.: Finanzausgleich, Inflationsausgleich, Lohnausgleich.

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Aus|gleich 〈m. 1; Pl. selten〉
1. das Ausgleichen
2. Angleichung (der Soll- u. Habenseite des Kontos)
3. Verrechnung, Bezahlung
4. Angleichung des Gewichts (das die Pferde beim Rennen zu tragen haben)
5. Entschädigung, Wiedergutmachung, Ersatz (Lasten\Ausgleich)
6. Vermittlung, Versöhnung
● einen \Ausgleich für etwas schaffen; zum \Ausgleich Ihres Kontos

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Aus|gleich, der; -[e]s, -e <Pl. selten>:
1.
a) das Ausgleichen von Ungleichheiten, Gegensätzlichkeiten, Verschiedenheiten; Herstellung eines Gleichgewichts, einer Übereinstimmung:
auf [einen] A. bedacht sein;
b) etw., was ein Gleichgewicht wiederherstellt; Entschädigung, Ersatz:
er hat einen A. für den Schaden erhalten;
als A., zum A. für seine sitzende Lebensweise treibt er Sport.
2. (Bankw.) Kurzf. von Kontoausgleich.
3. <o. Pl.> (Ballspiele) Gleichstand des Torverhältnisses:
er erzielte den A.
4. (Reiten)
a) das Bemühen, die nach Alter, Leistung u. a. unterschiedlichen Voraussetzungen von Rennpferden bei Rennen durch Auflegen von Gewichten auszugleichen;
b) Ausgleichsrennen (a).

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Ausgleich,
 
1) Politik: das Ausbalancieren und gegenseitige Abwägen von politischen, wirtschaftlichen und/oder kulturellen Interessen auf nationaler und internationaler Ebene.
 
 2) Recht: in Österreich insolvenzrechtliche gerichtliche Vergleichsverfahren, das, anders als der Konkurs, eine wirtschaftliche Gesundung des Schuldners durch teilweisen Pauschalverzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen erstrebt. Gesetzliche Regelung: Ausgleichsordnung vom 10. 12. 1914 (mit Änderungen).

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Aus|gleich, der; -[e]s, -e <Pl. selten>: 1. a) das Ausgleichen von Ungleichheiten, Gegensätzlichkeiten, Verschiedenheiten; Herstellung eines Gleichgewichts, einer Übereinstimmung: auf [einen] A. bedacht sein; b) etw., was ein Gleichgewicht wiederherstellt; Entschädigung, Ersatz: Mit dem Bundesversorgungsgesetz ... wird versucht, A. für Schäden ... zu erreichen (Fraenkel, Staat 317); als A., zum A. für seine sitzende Lebensweise treibt er Sport. 2. (Bankw.) kurz für ↑Kontoausgleich. 3. <o. Pl.> (Ballspiele) Gleichstand des Torverhältnisses: Er erzielte mit einem Linksschuss aus der Drehung heraus den A. (Walter, Spiele 14). 4. (Reiten) a) das Bemühen, die nach Alter, Leistung u. a. unterschiedlichen Voraussetzungen von Rennpferden bei Rennen durch Auflegen von Gewichten auszugleichen; b) Ausgleichsrennen (a).

Universal-Lexikon. 2012.