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Wehrkirche
Wehr|kir|che 〈f. 19; MAKirche mit einer Verteidigungsanlage als Zuflucht für die Gemeinde; Sy Kirchenburg

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Wehr|kir|che, die:
(im MA.) befestigte Kirche, die in Kriegszeiten als Zuflucht für die Gemeinde dient.

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Wehrkirche,
 
zum Schutz der Bevölkerung angelegte Kirche des Mittelalters mit Chorturm als wehrhaftem Kern, Altarraum im Untergeschoss, darüber Mannschafts- und Waffenkammer sowie in der Dachzone mit einer Plattform mit Brustwehr oder vier Beobachtungstürmchen. In Deutschland und Siebenbürgen waren Wehrkirchen oft von einem Wehrfriedhof umgeben; die Wehrkirche konnte zu einer Kirchenburg (Kirchenkastell) ausgebaut werden, zu der Türme, Ringmauern, Bastionen, Wehrgänge und Zwinger sowie Bauten zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, Vieh und Hausrat gehören konnten. Bedeutend sind in Frankreich z. B. die in Form einer Wehrkirche erbaute Kathedrale von Albi und die Kirchenburg des Mont-Saint-Michel, die auch eine Klosteranlage umfasst. In Skandinavien wurden zwei- und dreigeschossige Rundkirchen als Wehrkirchen errichtet, z. B. auf Bornholm und in Jütland sowie in Südschweden, wo im 12. Jahrhundert z. B. um Kalmar eine Reihe runder Wehrkirchen mit Wehrgang entstand (Kläckeberga, Hagby). Zahlreiche Kirchenburgen finden sich in Siebenbürgen; weitere Wehrkirchen blieben in der Steiermark, in Kärnten, im Erzgebirge, im Werragebiet, in Schlesien, Franken und Friesland erhalten.
 
Literatur:
 
K. Kolb: W. u. Kirchenburgen in Franken (21981);
 K. Kolb: W. in Europa. Eine Bild-Dokumentation (1983).

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Wehr|kir|che, die: (im MA.) befestigte Kirche, die in Kriegszeiten als Zuflucht für die Gemeinde dient.

Universal-Lexikon. 2012.