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Kirchenburg
Kịr|chen|burg 〈f. 20; MA〉 = Wehrkirche

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Kirchenburg,
 
Kirchenanlage, bei der der Kirchhof (Friedhof) von einer hohen Mauer (meist mit Türmen) umgeben ist, an die sich innen Vorratsverschläge anschließen. Kirchenburgen wurden im Mittelalter meist in ländlichen Gebieten zur Verteidigung angelegt, v. a. in Siebenbürgen, aber auch in Deutschland, u. a. in Franken (z. B. Mönchsondheim, Ostheim von d. Rhön). In anderen Teilen Deutschlands (v. a. im Norden) und in Skandinavien entsprechen ihnen die Wehrkirchen. (

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Kịr|chen|burg, die: (im Mittelalter) burgähnlich befestigte ↑Kirche (1).

Universal-Lexikon. 2012.