Zeit|wert 〈m. 1〉
1. Wert, den ein Gegenstand zur Zeit des Verlustes hat
2. 〈Börse〉 Differenz zw. dem tatsächlichen Kurs einer Option u. ihrem inneren (über dem Basiswert liegenden) Wert, der mit sich verringernder Restlaufzeit abnimmt
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Zeit|wert, der:
1. Wert, den ein Gegenstand zur fraglichen, zur jeweiligen Zeit gerade hat:
die Versicherung ersetzt nur den Z.
2. (Musik) relative Dauer des durch eine Note dargestellten Tones; die relative Zeitdauer betreffender Notenwert.
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Zeitwert,
Gegenwartswert, Wert, den Vermögensgegenstände und Schulden zu dem Zeitpunkt haben, für den die Bewertung vorgenommen wird. Für die Bewertung in der Bilanz ist nach § 252 HGB der Zeitwert zu dem Zeitpunkt maßgeblich, für den die Bilanz aufgestellt wird. Er darf jedoch gemäß dem Niederstwertprinzip nicht über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen. Hilfsgrößen für die Bestimmung des Zeitwerts sind Markt-, Börsen- oder Veräußerungspreis, der beizulegende Wert, Ertrags-, Teil- oder Tageswert (Wiederbeschaffungswert, Zeitwert im engeren Sinn).
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Zeit|wert, der: 1. Wert, den ein Gegenstand zur fraglichen, zur jeweiligen Zeit gerade hat: die Versicherung ersetzt nur den Z. 2. (Musik) relative Dauer des durch eine Note dargestellten Tones; die relative Zeitdauer betreffender Notenwert.
Universal-Lexikon. 2012.