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Leistung
Verdienste; Errungenschaft; Verdienst; Meriten; Energie; Leistungsabgabe; Leistungsfähigkeit; Kraft; Schwung; Performanz; Geschwindigkeit

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Leis|tung ['lai̮stʊŋ], die; -, -en:
1.
a) Produkt einer körperlichen oder geistigen Arbeit:
eine schwache Leistung; große, hervorragende Leistungen vollbringen; ihre Leistungen ließen schlagartig nach.
Syn.: Tat, 2 Verdienst, Werk.
Zus.: Arbeitsleistung, Höchstleistung.
b) <Plural> [finanzielle] Aufwendung:
die sozialen Leistungen einer Firma.
Syn.: Aufwendungen <Plural>, Ausgaben <Plural>, Auslagen <Plural>.
Zus.: Eigenleistung, Geldleistung, Wiedergutmachungsleistung.
2. nutzbare Kraft [einer Maschine]:
die Maschine erreichte sehr bald ihre volle Leistung.
Zus.: Motorleistung.

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Leis|tung 〈f. 20
1. Ergebnis einer Anstrengung, ausgeführte Arbeit od. Tat, Gelingen
2. Erfüllung, Ausführung
3. 〈Phys.〉 Arbeit pro Zeiteinheit
4. 〈Rechtsw.〉 das Tun od. Unterlassen, das ein Gläubiger kraft des Schuldverhältnisses von einem Schuldner zu fordern hat
● \Leistung einer Maschine; seine \Leistungen haben nachgelassen; das ist (wirklich) eine \Leistung!; seine \Leistungen steigern; ausgezeichnete, befriedigende, gute, schlechte, vorzügliche \Leistung; geistige, künstlerische, sportliche, technische, wissenschaftliche \Leistung; \Leistung in Geld, in Naturalien Begleichung einer Schuld in G., in N.; seine \Leistungen in der Schule [→ leisten]

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Leis|tung , die; -, -en [mhd. leistunge, zu leisten]:
1. <o. Pl.> das Leisten (1).
2.
a) etw. Geleistetes; geleistete körperliche, geistige Arbeit; unternommene Anstrengung u. das erzielte Ergebnis:
eine hervorragende, gute, schlechte, mangelhafte, schwache L.;
eine große sportliche, technische L.;
die -en des Schülers lassen nach;
eine ansprechende L. als Verteidiger liefern;
gute -en vollbringen, bieten, aufweisen können, erzielen;
die Mannschaft hat eine reife, geschlossene L. gezeigt;
L. bringen (ugs.; etw. leisten);
die -en steigern, erhöhen;
das beeinträchtigte ihre L.;
reife L.!;
b) <Pl. selten> durch eine Tätigkeit, ein Funktionieren [normalerweise] Geleistetes:
die L. eines Mikroskops, des menschlichen Auges, des Herzens, des Gedächtnisses, des Gehirns;
die L. (den Ausstoß, die Produktion) einer Maschine steigern, verbessern;
c) <Pl. selten> (Physik) Verhältnis aus der (bei einem physikalischen Vorgang) verrichteten Arbeit (5) zu der benötigten Zeitspanne; Fähigkeit, in der Zeiteinheit eine bestimmte Arbeit (5) zu verrichten:
der Motor hat eine L. von 100 PS, von 85 kW.
3.
a) (im Rahmen einer [finanziellen] Verpflichtung) Geleistetes, Gewährtes, bes. geleisteter, gezahlter Betrag:
die sozialen -en der Firma, der Krankenkasse;
-en beziehen;
b) Dienstleistung.

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Leistung,
 
1) allgemein: Grad einer körperlichen oder psychischen Beanspruchung sowie auch deren Ergebnis.
 
 2) Betriebswirtschaftslehre: betriebliche Leistung, Ausbringung oder Ergebnis der im betrieblichen Produktionsprozess innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Periodenleistung) hervorgebrachten Sachgüter oder bereitgestellten Dienstleistungen. Die Leistungen werden in Mengeneinheiten (Leistungseinheiten) oder in Werteinheiten angegeben. Zu unterscheiden ist zwischen Leistungen, die am Markt veräußert werden (absatzbestimmte Leistung, Marktleistung), und solchen, die für den Wiedereinsatz im eigenen Betrieb bestimmt sind (innerbetriebliche Leistung). Erstere werden mit den Preisen des Absatzmarkts, Letztere mit den zum Zweck ihrer Erstellung angefallenen Kosten bewertet. Im betrieblichen Rechnungswesen wird die wertmäßige Gesamtleistung eines Betriebes den Kosten gegenübergestellt.
 
 3) Physik: Formelzeichen P, als physikalische Größe der Quotient aus der in einer Zeitspanne Δt verrichteten Arbeit beziehungsweise aufgenommenen oder abgegebenen Energie ΔW und dieser Zeitspanne: P = ΔW / Δt (z. B. Schallleistung, Strahlungsleistung). Ist die Arbeit in diesem Zeitintervall nicht konstant, so lässt sich die Leistung durch Ableitung der Arbeit nach der Zeit t angeben: P = dW / dt. Da die Arbeit, die eine Kraft F längs eines Wegelements ds verrichtet, durch dW = F · ds gegeben ist, lässt sich die mechanische Leistung auch in der Form P = F · ds / dt = F · v angeben, d. h. als skalares Produkt aus der (momentanen) Kraft F und der (momentanen) Geschwindigkeit v. Für einen rotierenden Körper erhält man entsprechend P = M · ω, wobei M das auf den Körper einwirkende Drehmoment und ω der Vektor der Winkelgeschwindigkeit ist.
 
Die elektrische Leistung eines bei der Spannung U fließenden elektrischen Gleichstroms der Stromstärke I beträgt (R elektrischen Widerstand):
 
Im Wechselstromkreis wird die Leistung auch als Scheinleistung bezeichnet, da sie sich aus Blindleistung und Wirkleistung zusammensetzt.
 
SI-Einheit der Leistung ist das Watt (W); weitere gesetzliche Einheiten sind alle Einheiten, die als Quotient einer gesetzlichen Arbeitseinheit und einer Zeiteinheit gebildet werden, besonders Joule je Sekunde (J/s) und Newtonmeter je Sekunde (Nm/s).
 
 4) Physiologie: Funktionstüchtigkeit eines Organs oder Organsystems; der Überprüfung der körperlichen Leistung dient die Ergometrie.
 
 5) Psychologie: körperliche oder geistige Betätigung innerhalb eines bestimmten Erwartungshorizontes (Performance) oder deren Ergebnis, das in speziellen Leistungstests erfasst und beurteilt werden kann. Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sind entwicklungsabhängig und variieren je nach Individuum und Zuständigkeit (Competence). Leistungsgesellschaft, Anspruchsniveau.
 
 6) Recht: im Schuldrecht der Gegenstand einer Schuldverpflichtung (Leistungspflichten); ein Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung ordnungsgemäß erbracht wird (§ 362 BGB; Erfüllung). Bei der ungerechtfertigten Bereicherung heißt Leistung jede auf bewusste und zweckgerichtete Vermehrung des Vermögens gerichtete Zuwendung.
 

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Leis|tung, die; -, -en [mhd. leistunge, zu ↑leisten]: 1. <o. Pl.> das ↑Leisten (1). 2. a) das Geleistete; geleistete körperliche, geistige Arbeit; unternommene Anstrengung u. das erzielte Ergebnis: eine hervorragende, gute, schlechte, mangelhafte, schwache L.; eine große sportliche, technische L.; diese Erfindung ist eine großartige L.; die -en des Schülers lassen nach; gute -en vollbringen, bieten, aufweisen können, erzielen; die Mannschaft hat eine reife, geschlossene L. gezeigt; Das bedeutet, dass auch im Training L. gebracht werden muss (ugs.; etwas geleistet werden muss; Tagespost 7. 12. 82, 19); ... lieferte ... eine mehr als ansprechende L. als linker Verteidiger (Kicker 6, 1982, 36); die -en steigern, erhöhen; das beeinträchtigte ihre L.; reife L.! (ugs.; großartig!); b) <Pl. selten> das durch eine Tätigkeit, ein Funktionieren [normalerweise] Geleistete: die L. eines Mikroskops, des menschlichen Auges, des Gedächtnisses, des Denkvermögens; die L. der Fachsprachen; die L. (den Ausstoß, die Produktion) einer Fabrik, einer Maschine steigern, verbessern; c) <Pl. selten> (Physik) Verhältnis aus der (bei einem physikalischen Vorgang) verrichteten ↑Arbeit (5) zu der benötigten Zeitspanne; Fähigkeit, in der Zeiteinheit eine bestimmte ↑Arbeit (5) zu verrichten: die L. des Elektromotors beträgt 100 Watt; der Motor hat eine L. von 100 PS, von 85 kW; ausgestrahlte L. [des Senders]: 20 Kilowatt. 3. (im Rahmen einer [finanziellen] Verpflichtung) Geleistetes, Gewährtes, bes. geleisteter, gezahlter Betrag: die sozialen -en der Firma, der Krankenkasse; -en beziehen; Es wurden rund 600 Personen festgestellt, die beim Arbeitsamt Mannheim -en erhielten ... und gleichzeitig in Beschäftigung standen (Rheinpfalz 7. 7. 84, 16).

Universal-Lexikon. 2012.