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Grundbesitz
Besitztum; Latifundium; Landbesitz; Liegenschaft

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Grụnd|be|sitz 〈m. 1; unz.; umg.; nicht jurist. Bez. für〉 Grundeigentum; Sy Landbesitz

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Grụnd|be|sitz, der:
a) <o. Pl.> Eigentum an Land, Boden;
b) Land, das jmds. Eigentum darstellt; Boden, den jmd. besitzt;
c) <o. Pl.> (selten) Gesamtheit von Grundbesitzerinnen u. Grundbesitzern.

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Grundbesitz,
 
der Besitz an einem Grundstück, d. h. die tatsächliche Gewalt darüber; im allgemeinen Sprachgebrauch, besonders im Wirtschaftsleben, das Grundeigentum. Im steuerlichen Bewertungsrecht Oberbegriff für 1) die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft), 2) die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens (Grundstücke) und 3) die Betriebsgrundstücke. Der Grundbesitz ist Steuergegenstand der Grundsteuer. Für den Grundbesitz wird von den Finanzämtern ein Einheitswert festgesetzt.
 
Die Grundbesitzverteilung ist in verschiedenen Ländern von entscheidender wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Im Gegensatz zum Deutschen Reich, in dessen Ostgebieten der Großgrundbesitz verbreitet war, spielt dieser heute in Deutschland eine untergeordnete Rolle. Im alten Bundesgebiet befinden sich 76 % des land- und forstwirtschaftlich genutzten Bodens in der Hand natürlicher Personen, 21 % (v. a. Forstflächen) entfallen auf Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden), der Rest auf Kirchen, Stiftungen, Genossenschaften.
 
In der sowjetischen Besatzungszone trat insbesondere durch die Bodenreform eine Änderung in der Grundbesitzverteilung ein. Heute (1996) befinden sich in den neuen Ländern rund 42 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Hand natürlicher Personen, 58 % entfallen auf juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (eingetragene Genossenschaften, GmbH, Aktiengesellschaften und sonstige juristische Personen). Die Neuordnung der Eigentums- und Besitzverhältnisse bei den Forstbetrieben ist noch nicht abgeschlossen; statistische Angaben liegen hierzu noch nicht vor.
 
Noch heute stellt Großgrundbesitz für viele Entwicklungsländer, besonders im Nahen Osten und in Lateinamerika, ein großes Problem dar. (Grundrente, Latifundien)
 

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Grụnd|be|sitz, der: a) Eigentum an Land, Boden; b) Land, das jmds. Eigentum darstellt; Boden, den jmd. besitzt; c) (selten) Gesamtheit von Grundbesitzern.

Universal-Lexikon. 2012.