Steuergegenstand,
Steuer|objekt, der Tatbestand, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft. Der Steuergegenstand bildet die sachliche Voraussetzung für das Entstehen der Steuerschuld (z. B. Zufluss von Einkommen bei der Einkommensteuer, Lieferung oder Leistung bei der Umsatzsteuer). Er braucht nicht mit der Steuerbemessungsgrundlage übereinzustimmen; z. B. ist bei der Kfz-Steuer der Steuergegenstand das Halten eines Kfz, Bemessungsgrundlage der Hubraum. Zuweilen wird mit Steuergegenstand auch der wirtschaftliche Vorgang oder das Wirtschaftsgut (Steuergut) bezeichnet, auf die die Steuer abzielt (z. B. privater Verbrauch bei der Umsatzsteuer).
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Steu|er|ge|gen|stand, der: Steuerobjekt.
Universal-Lexikon. 2012.