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Lot|te|rie [lɔtə'ri:], die; -, Lotterien [lɔtə'ri:ən]:Glücksspiel, an dem man durch den Kauf von Losen teilnimmt:
in der Lotterie spielen, gewinnen.
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Lot|te|rie 〈f. 19〉 staatl. od. private Auslosung von Gewinnen unter den Personen, die ein Los gekauft haben (Geld\Lotterie, Waren\Lotterie) [<ndrl. loterije „Glücksspiel“; zu lot „Los“]
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Lot|te|rie, die; -, -n [niederl. loterij, zu: lot = Los]:
[staatliche] Auslosung von Gewinnen, an der jmd. durch Kauf eines Loses teilnimmt:
L./in der L. spielen.
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Lotterie
[niederländisch, zu lot »Los«] die, -/...'ri |en, Auslosung, die von einem Unternehmer für eine Mehrheit von Spielteilnehmern veranstaltet wird und bei der durch Ziehen von Losen oder Nummern nach einem bestimmten Ziehungsplan oder Spielplan der Zufall über Verlust des Spieleinsatzes oder Gewinn entscheidet. Der Einsatz ist regelmäßig eine Geldsumme; der Gewinn besteht bei der Geldlotterie aus Geld, bei der Warenlotterie aus beweglichen oder unbeweglichen Sachen.
Abgesehen von der Unterscheidung zwischen Staatslotterie und Privatlotterie gliedert man die Lotterie nach ihrer technischen Betriebsform in Klassen- und Zahlenlotterien:
Klassenlotterie (holländische Lotterie): Zahl und Preis der Lose, die oft wieder in Halb-, Viertel-, Achtellose geteilt sind, wie auch Zahl und Höhe der Gewinne sind von vornherein bestimmt, ebenso die nach Zahl und Zeit getrennt stattfindenden Ziehungen (Klassen), für die der Spieler durch Erwerb eines Klassenloses spielen kann. An den Ziehungstagen werden aus dem Nummernrad die Losnummern und aus dem Glücksrad die Gewinne für jedes mit dem Nummernrad ermittelte Los gezogen. Für die Schlussziehung sind bei kleinerer Loszahl mehr und höhere Gewinne, darunter der Hauptgewinn, das »große Los«, eingesetzt.
Zahlenlotterie (Zahlenlotto, genuesische Lotterie): Der Spieler wählt aus der Zahlenreihe 1-90 Nummern aus, und zwar eine (Auszug), zwei (Ambe), drei (Terne), vier (Quaterne) oder fünf (Quinterne) und wettet unter Einsatz einer innerhalb bestimmter Grenzen beliebig hohen Summe darauf, dass die gewählten Zahlen sich unter den Zahlen befinden, die bei der nächsten Ziehung gezogen werden. Das Berliner Zahlenlotto, kurz Lotto genannt, das am 11. 1. 1953 in Berlin (West) eingeführt wurde, stellte sich von der ursprünglichen Wettform »5 aus 90« auf »6 aus 49« um und benutzt eine Zusatzzahl sowie eine Superzahl. Die Gewinne (50 % aller Einsätze) werden entsprechend der sieben bis drei richtigen Voraussagen in acht Gewinnklassen ausgezahlt. 1956-74 betrug der Höchstgewinn 0,5 Mio. DM (1974-81: 1,5 Mio. DM, 1981-85: 3 Mio. DM), seit 1986 ist er unbegrenzt. Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Veranstaltung zugeschlagen (Jackpot). Das Lotto wird am Samstag und am Mittwoch in vom Fernsehen meist live übertragenen Ziehungen ausgespielt. Zusatzgewinne gibt es bei Sonderziehungen in Verbindung mit einer Fernsehshow (ARD). - Die Wahrscheinlichkeit pk, genau k richtige Voraussagen zu treffen, ergibt sich beim Lotto »6 aus 49« aus der Formel für die hypergeometrische Verteilung mit den Parametern N = 49 und n = K = 6. Für die entsprechenden Gewinnklassen ergeben sich nachstehende Werte:
Verbunden mit dem Lotto sind bei entsprechenden zusätzlichen Einsätzen das »Spiel 77« und die »Super 6«. Beim »Spiel 77« wird im Rahmen der Samstags- und Mittwochsziehungen eine siebenstellige Losnummer ermittelt, die auch für die Fußballtotoscheine und das Glücksspirale-Los gilt. Je nach Übereinstimmung mit den ausgelosten Ziffern gibt es sieben Gewinnklassen. Die Gewinnklasse I, deren Losnummer mit der gesamten gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt, erhält einen Mindestgewinn von 177 777,70 DM; die Gewinnklasse II mit sechs übereinstimmenden Endziffern gewinnt 77 777,70 DM, die Gewinnklasse VII mit einer übereinstimmenden Endziffer erhält 5 DM. Auch hier ist ein Jackpot möglich. Bei »Super 6« wird ebenfalls samstags und mittwochs eine sechsstellige Gewinnzahl ermittelt; es ergeben sich sechs Gewinnklassen mit Gewinnen von 100 000 DM (Gewinnklasse I) bis 5 DM (Gewinnklasse VI).
Gesellschafter der Lottogesellschaften sind die Bundesländer, zum Teil auch Landessportbünde und Landesfußballverbände (»Deutscher Lottoblock«). Die Gewinne der Lottogesellschaften fließen den Länderhaushalten, zum Teil auch gemeinnützigen Zwecken (v. a. der Sportförderung) zu.
Seit 1956 werden über das Fernsehen eigene Fernsehlotterien ausgestrahlt, so »Die Goldene 1« (ARD; bis 1989 »Ein Platz an der Sonne«), »Aktion Mensch« (ZDF; bis Februar 2000 »Aktion Sorgenkind«) und »Glücksspirale« (SAT 1). Letztere wird wöchentlich ausgespielt und ermittelt neben den ein- bis fünfstelligen Gewinnzahlen der Klassen I bis V drei verschiedene sechsstellige Gewinnzahlen (Klasse VI; die Gewinner sind berechtigt, im Rahmen einer Fernsehshow ihren persönlichen Gewinn zu ermitteln) sowie zwei siebenstellige Prämienzahlen (Klasse VII; monatliche Sofortrenten). Der Ertrag kommt der Freien Wohlfahrtspflege, dem Sport sowie dem Denkmalschutz zugute.
Die Anfänge der Lotterie gehen bis ins 16. Jahrhundert zurück. In Großbritannien wurde die Lotterie im 19. Jahrhundert abgeschafft und seit 1995 wieder zugelassen; in Frankreich besteht seit 1933 die »Loterie nationale«.
In Deutschland unterliegen im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen der Lotteriesteuer in Höhe von 20 % des planmäßigen Preises (Nennwert) sämtliche Lose, das sind 162/3 % des Bruttolospreises einschließlich Steuer (Rennwett- und Lotteriesteuer). Neben den staatlichen Klassenlotterien erfasst die Lotteriesteuer auch das Zahlenlotto und Fußballtoto mit 162/3 % der Wettumsätze. Das Aufkommen der Lotteriesteuer betrug 1996 2 659 Mio. DM. Lotteriegewinne unterliegen nicht der Einkommensteuerpflicht. (Glücksspiel)
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Lot|te|rie, die; -, -n [niederl. loterij, zu: lot = Los]: [staatliche] Auslosung von Gewinnen, an der jmd. durch Kauf eines Loses teilnimmt: L./in der L. spielen.
Universal-Lexikon. 2012.