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Pa|tro|ne [pa'tro:nə], die; -, -n:1. aus einer Metallhülse mit Sprengstoff und Geschoss bestehende Munition (für Gewehr, Pistole o. Ä.):
eine Patrone in den Lauf des Gewehres schieben.
Syn.: ↑ Kugel.
Zus.: Gaspatrone, Gewehrpatrone.
2. lichtundurchlässige Hülse für Filme:
die Patrone ist leer.
3. Behälter aus Kunststoff für Tinte, Tusche, Toner o.Ä., der in einen Füller, ein Kopiergerät o. Ä. eingelegt wird:
er braucht eine neue Patrone für seinen Füller; die Patrone am Kopierer auswechseln.
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◆ Pa|tro|ne 〈f. 19〉
1. 〈Waffenk.〉
1.1 mit Sprengstoff u. einer Zündvorrichtung versehener Behälter (Spreng\Patrone)
1.2 als Munition für Handfeuerwaffen dienende Hülse mit Zünder, Treibladung u. aufgesetztem Geschoss (Gewehr\Patrone)
2. mit Tinte o. Ä. gefüllter, auswechselbarer u. je nach Verwendungszweck unterschiedl. gestalteter Behälter, dem ein Füller, ein Drucker o. Ä. die Farbe zum Schreiben bzw. Drucken entnimmt (Drucker\Patrone, Tinten\Patrone)
3. 〈Fot.〉 lichtundurchlässiger Behälter für Kleinbildfilm
4. 〈Textilw.〉 auf kariertes Papier gezeichnetes Muster für die Jacquardweberei
[<frz. patron „Musterform“, eigtl. „Vaterform“ <lat. patronus „Schutzherr“]
◆ Die Buchstabenfolge pa|tr... kann in Fremdwörtern auch pat|r... getrennt werden.
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Pa|t|ro|ne , die; -, -n [frz. patron = Musterform (für Pulverladungen) < mlat. patronus = Musterform, eigtl. = Vaterform, zu lat. patronus, ↑ 1Patron]:
1. Metallhülse mit Treibladung u. Geschoss (als Munition für Feuerwaffen).
2. wasserdicht abgepackter Sprengstoff zum Einführen in Bohrlöcher für Sprengungen.
3.
a) Behälter aus Kunststoff für Tinte, Tusche, Toner o. Ä. zum Einlegen in einen Füllfederhalter, ein Kopiergerät, einen ↑ Drucker (2) o. Ä.;
b) fest schließende, lichtundurchlässige Kapsel mit einem Film, die in die Kleinbildkamera eingelegt wird.
4. (Textilind.) Zeichnung (auf kariertem Papier) für das Muster in der Bindung eines Gewebes.
5. (Gastron. veraltet) (gefettetes) Papier, das zum Schutz vor zu starker Hitze über Speisen gedeckt wird.
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Patrone
[französisch patron »Musterform (für Pulverladungen)«, von mittellateinisch patronus »Musterform«, eigentlich »Vaterform«, zu pater, patris »Vater«] die, -/-n,
1) allgemein: kleiner, meist zylindrischer Behälter (z. B. für Tinte, Toner, Tusche oder Kleinbildfilme), der zur Erleichterung eines Füll- oder Nachfüllvorgangs mit seiner Füllung in ein Gerät eingesetzt wird.
2) Textiltechnik: technische Zeichnung auf kariertem Papier, aus der u. a. die Bindungsart von Geweben, Gewirken und Gestricken zu erkennen ist (Bindung).
3) Waffentechnik: bei Feuerwaffen ursprünglich die aus Papier, Leinwand oder wollenem Zeug, seit Mitte des 19. Jahrhunderts aus Metall gefertigte Hülle für die Treibladung; heute die im Gegensatz zur »getrennten Munition« zu einem Stück vereinigte, Geschoss, Treibladung, Zündhütchen und Metallhülse umfassende Munition (»Patronenmunition«) der Faustfeuer-, Handfeuer- und Maschinenwaffen, zum Teil auch der Geschütze. Spezielle Patronen ohne Geschoss sind die Platzpatronen (nur Knallsatz), Gaspatronen (Tränengas) und Leuchtpatronen (Treib- und Leuchtsatz) zu Übungs-, Selbstverteidigungs- und Signalzwecken. Bei Schrotpatronen besteht die Hülse aus Pappe oder Kunststoff, der Hülsenboden aus Metall. Bei Mehrladegewehren und automatischen Waffen werden die Patronen der Waffe mittels Patronenrahmen (Ladestreifen), Magazin oder Gurt zugeführt. Großkalibrige Faustfeuer-, Handfeuer- und Maschinenwaffen werden mit Zentralfeuerpatronen geladen, bei denen die Treibladung durch Auftreffen des Schlagbolzens auf das Zündhütchen, das in der Mitte des Bodens angeordnet ist, gezündet wird. Für kleinkalibrige Jagd- und Sportwaffen werden überwiegend Randfeuerpatronen verwendet, bei denen die Zündmasse in den Hülsenboden eingegossen ist und durch Aufschlag auf den verbreiterten Rand gezündet wird.
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Pa|tro|ne, die; -, -n [frz. patron = Musterform (für Pulverladungen) < mlat. patronus = Musterform, eigtl. = Vaterform, zu lat. patronus, 1↑Patron]: 1. Metallhülse mit Treibladung u. Geschoss (als Munition für Feuerwaffen): eine P. einlegen; im Lauf des Gewehrs war, steckte eine P. 2. wasserdicht abgepackter Sprengstoff zum Einführen in Bohrlöcher für Sprengungen. 3. a) Behälter aus Kunststoff für Tinte, Tusche, Toner o. Ä. zum Einlegen in einen Füllfederhalter, ein Kopiergerät, einen ↑Drucker (2) o. Ä.; b) fest schließende, lichtundurchlässige Kapsel mit einem Kleinbildfilm, die in die Kamera eingelegt wird. 4. (Textilind.) Zeichnung (auf kariertem Papier) für das Muster in der Bindung eines Gewebes. 5. (Gastr. veraltet) (gefettetes) Papier, das zum Schutz vor zu starker Hitze über Speisen gedeckt wird.
Universal-Lexikon. 2012.