Akademik

immanent
arteigen; innewohnend; wesenhaft; essenziell; zu Eigen; essentiell

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im|ma|nẹnt 〈Adj.〉
1. enthalten in, innewohnend, inbegriffen
2. 〈Philos.〉 innerhalb der Grenzen der Erfahrung, Erkenntnis bleibend; Ggs transzendent
[<lat. immanens „innewohnend, anhaftend“, Part. Präs. zu immanere „innewohnen, anhaften“]

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im|ma|nẹnt <Adj.> [zu lat. immanens (Gen.: immanentis); 1. Part. von: immanere = bei etw. bleiben, anhaften, zu: manere = bleiben, verharren]:
a) (bildungsspr.) innewohnend, in etw. enthalten:
die -e Rechtfertigung;
-e Gegensätzlichkeiten;
solche Prinzipien sind dieser Lehre i. (gehören wesensmäßig dazu);
b) (Philos.) die Grenzen möglicher Erfahrung nicht übersteigend, innerhalb dieser Grenzen liegend, bleibend.

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immanẹnt
 
[zu lateinisch immanere »bei etwas bleiben«, »anhaften«],
 
 1) bildungssprachlich: in etwas enthalten, innewohnend.
 
 2) Philosophie: der Welt innewohnend; Gegensatz: transzendent. In der Scholastik unterschied man immanente Handlungen (sich auf den Handelnden selbst beziehend) und transiente (über den Handelnden hinausweisend). I. Kant gab dem Begriff seine bis heute gültige erkenntnistheoretische Wendung: immanent sind diejenigen Gegenstände, die im Bereich möglicher Erfahrung liegen.

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im|ma|nẹnt <Adj.> [zu lat. immanens (Gen.: immanentis); 1. Part. von: immanere = bei etw. bleiben, anhaften, zu: manere = bleiben, verharren]: a) (bildungsspr.) innewohnend, in etw. enthalten: die -e Rechtfertigung; -e Gegensätzlichkeiten; solche Prinzipien sind dieser Lehre i. (gehören wesensmäßig dazu); Ich legte dar, die Gemeinschaft werde nach außen sehen, obwohl ihrem Charakter Kompromisse i. seien (W. Brandt, Begegnungen 414); ist die Geltung aller Grundrechte i. begrenzt durch elementare Erfordernisse des ... Zusammenlebens (Fraenkel, Staat 127); b) (Philos.) die Grenzen möglicher Erfahrung nicht übersteigend, innerhalb dieser Grenzen liegend, bleibend.

Universal-Lexikon. 2012.