Akademik

triftig
korrekt; zutreffend; stichhaltig

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trif|tig ['trɪftɪç] <Adj.>:
sehr überzeugend, schwerwiegend:
einen triftigen Grund für etwas haben; eine triftige Entschuldigung.
Syn.: einleuchtend, hieb- und stichfest, plausibel, stichhaltig.

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trịf|tig 〈Adj.〉
1. wohlbegründet (Einwand, Entschuldigung)
2. zwingend, stichhaltig, nur schwer widerlegbar (Beweis, Grund)
[<spätmhd. triftec, triftlich „treffend“; → treffen]

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1trịf|tig <Adj.> [mniederd. driftich] (Seemannsspr.):
herrenlos, hilflos im Meer treibend.
2trịf|tig <Adj.> [spätmhd. triftic, eigtl. = (zu)treffend, zu treffen]:
sehr überzeugend, einleuchtend, schwerwiegend; zwingend, stichhaltig:
-e Gründe, Argumente, Motive;
eine -e Entschuldigung.

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1trịf|tig <Adj.> [mniederd. driftich] (Seemannsspr.): herrenlos, hilflos im Meer treibend.
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2trịf|tig <Adj.> [spätmhd. triftic, eigtl. = (zu)treffend, zu ↑treffen]: sehr überzeugend, einleuchtend, schwerwiegend; zwingend, stichhaltig: -e Gründe, Argumente, Motive; eine -e Entschuldigung; Trotzdem bestehe kein -er Anlass zur Abkehr von der langjährigen Praxis (Tages Anzeiger 28. 7. 84, 5); etw. t. begründen; ∙ Da beweis' ich nun durch -e (rechtlich bedeutsame) Dokumente, Herodes, der Vierfürst, sei mein Großvater gewesen (Schiller, Räuber I, 2).

Universal-Lexikon. 2012.