Pọm|mern; -s:
Landschaft südlich der Ostsee.
* * *
I Pọmmern,
deutscher Neustamm an der südlichen Ostseeküste zwischen Rügen und der Danziger Bucht, seit dem 12. Jahrhundert (deutsche Ostsiedlung) entstanden aus einer Mischung von westslawischen Urbevölkerung sowie niederdeutscher, holländischen und wenigen schwedischen Kolonisten. Die östlich der Oder lebenden Pommern wurden 1945 ausgewiesen beziehungsweise vertrieben. In Sprache und Kultur überwogen in Vorpommern und an der Küste niedersächsischer, zwischen Zarow und Rega niederfränkischer und in Ostpommern mitteldeutscher Einschlag.
Pọmmern,
1) Woiwodschaft P.Pommern, poln.polnisch Województwo Pomorskie [woje'wudztwɔ pɔ'mɔrski̯ə], seit 1999 Woiwodschaft im Norden Polens, 18 293 km2, 2,19 Mio. Einwohner; Verwaltungszentrum ist Danzig.
2) poln. Pomorze [pɔ'mɔʒɛ], Großlandschaft südlich der Ostsee von der Darßer Nehrung im Westen bis zum Zarnowitzer See im Osten.. Historisch trennt die untere Oder - bis auf ein kleines polnisches Gebiet westlich und nordwestlich von Stettin - Vorpommern, das in Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) gelegene kleinere Westpommern, von Hinterpommern, das in Polen gelegene Ostpommern. Die ehemalige preußische Provinz Pommern (1815-1945) umfasste seit der Neuordnung (1938) 38 401 km2 und (1939) 2,39 Mio. Einwohner; Hauptstadt war Stettin. - Pommerns Landschaft wird durch Ablagerungen der letzten Eiszeit geformt, die den vorpleistozänen Untergrund, der in den Kreidefelsen auf Rügen (Stubbenkammer) und an wenigen anderen Stellen zutage tritt, bedecken. Die Küste des westlichen Pommerns ist durch Bodden und Haffs stark gegliedert, ihr sind die Inseln Rügen, Hiddensee, Vilm, Usedom, Wollin u. a. vorgelagert. Hinter der Küste breiten sich fruchtbare Grundmoränen, südlich des Stettiner Haffs wenig fruchtbare bewaldete Sandablagerungen aus (Ueckermünder Heide westlich und Gollnower Heide östlich der Oder). Östlich der Oder erstreckt sich eine flache Ausgleichsküste mit Strandseen (Lebasee, Garder See, Jamunder See, Buckower See u. a.) und Mooren. An den Küstenstreifen schließen sich lehmige Grundmoränenflächen und waldreiche Sandablagerungen im Bereich ehemaliger Urstromtäler an sowie der Pommersche Höhenrücken (vielfach bewaldete Endmoränenzüge), der bis über 200 m über dem Meeresspiegel ansteigt (Schimmritzberg, polnisch Siemierzycka Góra, südwestlich von Bütow 256 m über dem Meeresspiegel). Das zwischen den Endmoränenzügen gelegene hügelige Grundmoränenland birgt in seinen Mulden und Rinnen neben zahlreichen Mooren etwa 1 800 Seen, u. a. Dratzigsee (Jezioro Drawsko), Vilmsee (Jezioro Wielimie), Großer Böthinsee (Jezioro Bytyńskie), weshalb man auch von der Pommerschen Seenplatte (polnisch Pojezierze Pomorskie) spricht. Insgesamt bedecken sandige Lehm- und lehmige Sandböden etwa die Hälfte, reine Sandböden etwa ein Drittel der Fläche Pommerns.
Im 2. Jahrhundert v. Chr. durchzogen germanische Stämme Pommern. Ihnen folgten von Osten her Slawen, die bis zum 6.-7. Jahrhundert die Gebiete an der unteren Oder um Pyritz und Stargard sowie um Cammin, Kolberg und Belgard besiedelten und das Land Pomorje (»Küstenland«) nannten. Im 10.-11. Jahrhundert behaupteten sie sich gegen die nach Pommern drängenden Deutschen, Polen und Dänen; es entstanden das slawische Herzogtum der Samboriden mit Sitz in Danzig (das spätere Pommerellen), westlich davon das Herrschaftsgebiet des slawischen Fürstenhauses der Greifen, deren Stammburg Stettin war. Um 1120 gelang König Bolesław III. von Polen die Eroberung Pommerns bis über die Peene; er leitete die Christianisierung ein (Otto von Bamberg; 1124-28); 1140 wurde das Bistum Wollin gegründet und 1176 nach Cammin verlegt. Die in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts gegründeten Klöster zogen deutsche Siedler nach sich (deutsche Ostsiedlung). Die von ihnen gegründeten Städte erhielten zumeist Magdeburger Recht, während die im Küstenbereich liegenden über lübisches Recht verfügten. In Lübeck erkannte Kaiser Friedrich I. Barbarossa 1181 Bogislaw I. (1156-87) als Herzog von Pommern (vermutlich auch als Reichsfürsten) an und belehnte ihn mit Pommern, wodurch die seit etwa 1000 ständig erneuerte Oberherrschaft von Polen beendet wurde. Nach seiner Lehnsunterwerfung unter König Knut VI. beherrschte Dänemark 1185-1227 Vorpommern; spätere dynastische Teilungen festigten die Scheidung in Hinterpommern und Vorpommern (ab 1532).
Mit der Preisgabe der Uckermark an die brandenburgischen Askanier sicherte Herzog Barnim I. (1220-78) im Vertrag von Hohen Landin (1250) die Belehnung Pommerns durch Brandenburg. Ende November 1317 fielen die Länder Schlawe und Stolp, Ende 1325 das Fürstentum Rügen an Pommern, das durch Teilungen wieder geschwächt wurde. Die erste, 1295 in die Herzogtümer Pommern-Stettin und Pommern-Wolgast, folgte der Scheidelinie zwischen Magdeburger und lübisches Stadtrecht. Am 12. 6. 1348 erkannte Kaiser Karl IV. die umstrittene Reichsunmittelbarkeit Pommerns an (Belehnung zur Gesamthand). Um 1400 bestanden vorübergehend fünf Teilherrschaften; die überwiegend der Hanse angehörenden Küstenstädte, v. a. Stralsund und Greifswald, wurden selbst politisch aktiv. Ende 1478 vereinigte Herzog Bogislaw X. (1474-1523) das Land in seiner Hand und festigte es durch eine geordnete Verwaltung. Er erreichte die Aufhebung des Lehnsverhältnisses zu Brandenburg, musste diesem aber ein Erbrecht einräumen (Pyritz, 1493); 1521 erhielt er gegen den Einspruch Brandenburgs den kaiserlichen Lehnsbrief. Sein Sohn Georg I. (1523-31) sicherte im Grimnitzer Vertrag mit Kurfürst Joachim I. Nestor von Brandenburg (26. 8./25. 10. 1529; ergänzt durch einen Erbvertrag, 23. 12.) Pommern die Reichsunmittelbarkeit. 1532, endgültig 1541 und wiederum 1569 wurde Pommern geteilt; unter Herzog Barnim IX., dem Älteren, von Pommern-Stettin (1523-73) hatte 1534 die Reformation Eingang gefunden.
Als Herzog Bogislaw XIV. (seit 1606; seit 1625 von ganz Pommern) 1637 ohne Erben verstarb, trat der Erbvertrag mit Brandenburg in Kraft, doch konnte dieses seine Ansprüche in dem seit 1638 von Schweden wie eine eigene Provinz verwalteten Pommern nicht durchsetzen. Im Westfälischen Frieden (1648) erreichte es lediglich die Herausgabe der Gebiete östlich der Oder (Hinterpommern), während Vorpommern mit Stettin bei Schweden ebenso verblieb wie das nahezu unabhängige Stralsund (»Schwedisch-P.«). Im Stettiner Grenzrezess (4. 5. 1653 wurden die Grenzen von Vor- und Hinterpommern neu festgelegt; seit 1817 gilt die untere Oder als Grenze.
Im 1. Nordischen Krieg 1658 erlangte Brandenburg-Preußen Lauenburg, Bütow und Draheim (Kreis Neustettin), im 2. Nordischen Krieg 1720 Stettin, Usedom, Wollin und das Gebiet Vorpommerns bis zur Peene. Mit dem Erwerb »Schwedisch-P.s« (»Schwedisch-Vorpommern«) von Dänemark (Frieden von Kiel, 1814; formelle Übergabe 1815, fortan »Neu-Vorpommern«) konnte Preußen das gesamte frühere Herzogtum Pommern seinem Staat eingliedern. Die preußische Provinz Pommern (Hauptstadt: Stettin), 1815 gebildet, wurde in die Regierungsbezirke Stralsund (1932 aufgehoben), Stettin und Köslin eingeteilt. 1938 wurde der nördliche Hauptteil der »Grenzmark Posen-Westpreußen« als Regierungsbezirk Schneidmühl an Pommern angeschlossen. Ab 1./3. 3. 1945 hart umkämpft (v. a. Kolberg, Stettin), war ganz Pommern ab 5. 5. 1945 von sowjetischen Truppen besetzt. Nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945 kamen Hinterpommern, Stettin und Swinemünde unter polnische Verwaltung (Vertreibung der deutschen Bevölkerung; Oder-Neiße-Linie); seit dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag 1990 (in Kraft seit 1992) gehören diese Gebiete völkerrechtlich anerkannt zu Polen. - Vorpommern kam 1945 innerhalb der SBZ an das Land Mecklenburg(-Vorpommern) und gehörte ab 1952 zu den DDR-Bezirken Rostock und Neubrandenburg, die 1990 im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern aufgingen.
Histor. Atlas von P., auf zahlr. Bde. ber. (1959 ff.);
O. Eggert: Gesch. P.s (1974);
K. Ślaski: Beitrr. zur Gesch. P.s u. Pommerellens (1987);
F. R. Barran: Städte-Atlas P. (1989);
H. Fenske: Die Verwaltung P.s 1815-1945 (1993);
* * *
Pọm|mern; -s: Landschaft südlich der Ostsee.
Universal-Lexikon. 2012.