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in|kom|pe|tent ['ɪnkɔmpetɛnt] <Adj.>:nicht kompetent:
der neue Mitarbeiter hat sich leider als total inkompetent erwiesen.
Syn.: ↑ unfähig.
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ịn|kom|pe|tent 〈a. [—-′-] Adj.〉 Ggs kompetent
1. nicht zuständig, unbefugt
2. nicht urteilsfähig
3. unfähig
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ein -er Gutachter;
ein für diese Fälle -es Gericht.
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ịnkompetent
[spätlateinisch »unpassend«\],
1) allgemein: nicht kompetent, nicht zuständig.
2) Geologie: Falte.
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ịn|kom|pe|tent [auch: - - -'-] <Adj.> [aus lat. in- = un-, nicht u. ↑kompetent]: 1. a) nicht ↑kompetent (1 a), nicht sachverständig; unfähig: ein -er Gutachter; Gar so i. sind die Regenwaldschützer wohl doch nicht (natur 4, 1991, 39); b) (bes. Rechtsspr.) nicht ↑kompetent (1 b), nicht zuständig, nicht befugt: ein für diese Fälle -es Gericht. 2. (Geol.) nicht ↑kompetent (2).
Universal-Lexikon. 2012.