Akademik

kompetent
ausgebildet; fähig; klug; versiert; qualifiziert; professionell; kundig; kenntnisreich; fachkundig; erfahren; bewandert

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kom|pe|tent [kɔmpe'tɛnt] <Adj.>:
a) sachverständig; befähigt zu etwas:
eine [fachlich, auf diesem Gebiet] sehr kompetente Kollegin.
b) (bes. Rechtsspr.) zuständig; befugt:
an kompetenter Stelle nach etwas fragen; für solche Fälle sind die ordentlichen Gerichte kompetent.

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kom|pe|tẹnt 〈Adj.; -er, am -es|ten〉 Ggs inkompetent
1. zuständig, befugt
2. sachverständig, urteilsfähig
3. fähig
● ich bin (in dieser Angelegenheit, Frage) nicht \kompetent [<lat. competens „zutreffend“, Part. Präs. zu competere „zusammentreffen, stimmen, zutreffen, zukommen“]

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kom|pe|tẹnt <Adj.> [zu lat. competens (Gen: competentis), zu: competere = zusammentreffen, entsprechen]:
a) sachverständig; befähigt:
ein -es Urteil;
sich für k. halten;
b) (bes. Rechtsspr.) zuständig; befugt:
für solche Fälle sind die ordentlichen Gerichte k.

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kompetẹnt
 
[lateinisch, zu competere »zusammentreffen«, »entsprechen«],
 
 1) allgemein: 1) sachverständig, befähigt; 2) zuständig, befugt. - Gegensatz: inkompetent.
 
 2) Geologie: kompetent sind Gesteine in Schichtpaketen, die einer Verformung weitgehend standhalten, Falte.

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kom|pe|tẹnt <Adj.> [zu lat. competens (Gen: competentis), zu: competere = zusammentreffen, entsprechen]: 1. a) sachverständig; befähigt: ein -es Urteil; Diskussionen zwischen politisch erfahrenen und -en Leuten (Dönhoff, Ära 142); sich für k. halten; Wie die Heimatzeitung bieten die Regionalprogramme Orientierung für den Nahbereich, berichten k. über Kommunal- und Landespolitik (Woche 9. 1. 98, 15); -er Sprecher (Sprachw.; Sprecher, der über die Fähigkeit verfügt, in seiner Muttersprache beliebig viele Sätze zu bilden u. zu verstehen); b) (bes. Rechtsspr.) zuständig; befugt: für solche Fälle sind die ordentlichen Gerichte k. 2. (Geol.) (von Gesteinen) tektonisch nicht verformbar.

Universal-Lexikon. 2012.