Übermittlung; Übertragung
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Trans|fer 〈m. 6〉
1. Übertragung, Übermittlung, Überführung (von Daten, Wissen)
2. Übertragung von Geld ins Ausland in der fremden Währung
3. 〈Sp.〉 Wechsel eines Berufsspielers zu einem anderen Verein (nach Zahlung einer Ablösesumme)
4. Überführung (von Personen im Reiseverkehr)
5. 〈Päd.; Psych.〉 Übertragung erlernter Handlungsmuster, Regeln usw. auf andere Aufgabenbereiche
● \Transfer vom Flugzeug zum Hotel; der \Transfer zu Bayern München ist vollzogen [<engl. <lat. transferre „hinübertragen“]
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Trans|fer ['trænsfə; engl. = Übertragung, Überführung (lat. transferre = hinüberbringen, übersetzen)], der; -s, -s: fachspr. Bez. für die Übertragung von Gruppen, Teilchen (Elektronenübertragung), Ladungen (Charge-Transfer) u. Energie (Energieübertragung).
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Trans|fer, der; -s, -s [engl. transfer, eigtl. = Übertragung, Überführung, zu: to transfer, ↑ transferieren]:
1. (Wirtsch.) Wertübertragung im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr; Zahlung in ein anderes Land in dessen Währung.
2. Überführung, Weitertransport im internationalen Reiseverkehr:
T. mit Sonderbus vom Flughafen zum Hotel.
3. (Berufssport, bes. Fußball) mit der Zahlung einer Ablösesumme verbundener Wechsel eines Lizenzspielers von einem Verein zum andern.
4. (bildungsspr. veraltend) Übersiedlung, Umsiedlung in ein anderes Land.
5.
a) (Psychol., Päd.) Übertragung der im Zusammenhang mit einer bestimmten Aufgabe erlernten Vorgänge auf eine andere Aufgabe;
b) (Sprachwiss.) [positiver] Einfluss der Muttersprache auf das Erlernen einer Fremdsprache.
7. (bildungsspr.) Übermittlung, Weitergabe:
der T. von Informationen, Daten, Know-how.
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Transfer
[englisch, eigentlich »Übertragung«, »Überführung«, zu to transfer, vergleiche transferieren] der, -s/-s,
1) allgemein: Überführung, Weitertransport im Reiseverkehr (z. B. vom Flugplatz zum Hotel), Übertragung von Geld, Vereinswechsel von Berufssportlern.
2) Außenwirtschaft: Übertragung an das oder vom Ausland ohne direkte Gegenleistung. Dazu gehören Überweisungen ausländischer Arbeitnehmer an die Heimatländer, Unterstützungszahlungen, Renten und Pensionen an Ausländer, Reparations- und Wiedergutmachungsleistungen, die Überweisungen des Staates an internationalen Organisationen (z. B. EG, UNO) sowie Leistungen im Rahmen der Entwicklungshilfe. Ihren statistischen Niederschlag finden die mit dem Ausland abgewickelten Transferzahlungen in der Übertragungsbilanz. Grundsätzlich ist zwischen Finanztransfer und Realtransfer zu unterscheiden. Wenn ein Land Transferzahlungen an ein anderes leistet (Finanztransfer), kann das Empfängerland mit den zugeflossenen Mitteln Güterkäufe im leistenden Land tätigen. Insoweit fließt dann auch ein Güterstrom (Realtransfer) vom Geber- in das Empfängerland. - In der Außenwirtschaftstheorie wird bei der Analyse der Wirkungen von Kapitalbewegungen auf die Zahlungsbilanz (Transfertheorie, Transfermechanismus) der Begriff Transfer in einem weiten Sinn aufgefasst als jede Art der Übertragung von Forderungen von Inländern auf Ausländer oder umgekehrt ohne Beschränkung auf unentgeltliche Leistungen.
3) Finanzwissenschaft: Transferleistung, allgemein eine Übertragung von ökonomischen Ressourcen (Kaufkraft, Gütern) von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes ohne eine spezielle und direkt zurechenbare marktmäßige Gegenleistung des Empfängers. Derartige Transfers können stattfinden 1) zwischen Privatpersonen (z. B. Schenkungen, Erbschaften), 2) zwischen verschiedene Gebietskörperschaften eines Staates im Rahmen des Finanzausgleichs (Zuweisung), 3) zwischen dem Staat und dem privaten Sektor. Im weiteren Sinn zählen dazu auch Kaufkraftübertragungen vom Privatsektor an den Staat (Steuern); im engeren Sinn wird der Begriff Transfer auf Leistungen (Finanzhilfen) des Staates eingeschränkt: staatliche Transfers an Unternehmen heißen Subventionen, staatliche Transfers an private Haushalte werden Sozialleistungen, Sozialtransfer oder Transfer im engsten Sinne genannt.
Transfers sind aus Sicht des Staates öffentliche Ausgaben (Transferausgaben, Transferzahlungen), aus Sicht des Empfängers zumeist nicht unwesentliche Bestandteile des Einkommens (Transfereinkommen, Übertragungseinkommen). Man unterscheidet: 1) monetäre Transfers (Geldtransfer) und Realtransfer in Form der Übertragung von Ansprüchen auf Güter und Leistungen beziehungsweise von Nutzungsrechten zu unter dem Markt- beziehungsweise Kostenpreis liegenden Preisen (z. B. staatliche Bildungseinrichtungen); 2) offene Transfers (explizite Transfers) und versteckte Transfers (implizite oder indirekte Transfers) in Form von Steuervergünstigungen und zinsverbilligten Krediten; 3) freie Transfers und gebundene Transfers: Während ein freier Geldtransfer vom Empfänger ohne Einschränkungen beliebig zur Bedürfnisbefriedigung entsprechend den individuellen Präferenzen verwendet werden kann, werden gebundene Transfers nur für bestimmte, aus der Sicht des Transfergebers »erwünschte« Zwecke geleistet (z. B. Wohngeld).
4) Lernpsychologie: Übertragung einer Lern- oder Denkleistung abstrakter oder praktischer Art auf eine andere. Der Effekt kann sich als Erleichterung eines Lernprozesses durch die Wirkung eines vorausgegangenen auswirken (Mitübung, positiver Transfer, bei Ähnlichkeit der Inhalte, bestimmter Elemente, Strukturen, Verfahrensprinzipien) oder als Erschwerung (Hemmung, negativer Transfer, v. a. bei inhaltlicher Ähnlichkeit und gleichzeitiger Unterschiedlichkeit der Lösungsanforderungen von Aufgaben). Unterschieden werden v. a. der Transfer von Elementen und der Transfer von Regeln (z. B. Übertragung des Lösungsprinzips).
5) Sprachwissenschaft: Übertragung sprachlicher Besonderheiten von der Muttersprache auf eine Fremdsprache.
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Trans|fer, der; -s, -s [engl. transfer, eigtl. = Übertragung, Überführung, zu: to transfer, ↑transferieren]: 1. (Wirtsch.) Wertübertragung im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr; Zahlung in ein anderes Land in dessen Währung: dass diese schweizerischen Lizenzausgaben den T. meiner deutschen Honorare gefährden würden (Reich-Ranicki, Th. Mann 16). 2. Überführung, Weitertransport im internationalen Reiseverkehr: T. mit Sonderbus vom Flughafen zum Hotel (CCI 11, 1985, 53). 3. (Berufssport, bes. Fußball) mit der Zahlung einer Ablösesumme verbundener Wechsel eines Berufsspielers von einem Verein zum andern: Fußball ... Sollte der T. aber doch nicht klappen, kennen Reporterkollegen schon eine Jobalternative für den bekennenden Kaiserslautern-Fan ... (Focus 19, 1999, 238). 4. (bildungsspr. veraltend) Übersiedlung, Umsiedlung in ein anderes Land: Von diesem Verbot war besonders Katharina betroffen, weil sie ihren freiwilligen T. bereits im Januar beantragt hatte (Bieler, Mädchenkrieg 561). 5. a) (Psych., Päd.) Übertragung der im Zusammenhang mit einer bestimmten Aufgabe erlernten Vorgänge auf eine andere Aufgabe; b) (Sprachw.) [positiver] Einfluss der Muttersprache auf das Erlernen einer Fremdsprache; c) (Sprachw.) Transferenz. 6. (Genetik): kurz für ↑Gentransfer: Für den T. zerlegen die Genetiker das zu übertragende Erbgut (natur 2, 1991, 93). 7. (bildungsspr.) Übermittlung, Weitergabe: der T. von Informationen, Daten, Know-how; Fiebiger setzte sich auch dafür ein, den T. von Wissen in Europa zu verbessern (Kieler Nachrichten 30. 8. 84, 9).
Universal-Lexikon. 2012.