Akademik

gebieten
voraussetzen; bedürfen; benötigen; bedingen; erfordern

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ge|bie|ten [gə'bi:tn̩], gebot, geboten <itr.; hat (geh.):
als eine Art Befehl äußern, verlangen:
seine Hand gebot den anderen, stillzuschweigen; mach es, wie es der Augenblick gebietet; das gebot ihm sein Gerechtigkeitsgefühl; sie gebot herrisch: »Warten Sie draußen!«; das gebietet die Achtung, dass …
Syn.: anordnen, befehlen, diktieren, veranlassen, verfügen, verordnen, vorschreiben.

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ge|bie|ten 〈V. 110; hat
I 〈V. tr.〉 (jmdm.) etwas \gebieten befehlen, von jmdm. etwas verlangen ● der Ernst der Lage gebietet, dass wir ...; jmdm. od. einer Sache Einhalt \gebieten weiteres Wirken verhindern; Ruhe, Schweigen \gebieten; geboten sein ratsam, notwendig, angebracht, zweckmäßig sein; es erscheint geboten, sich zu beeilen; hier ist Vorsicht geboten; es ist dringend geboten, ... zu tun; es für geboten erachten, halten, etwas zu tun
II 〈V. intr.〉
1. herrschen
2. bestimmen, den Oberbefehl, die Gewalt haben
● hier gebiete ich!; über ein Land, ein Heer \gebieten
[<ge... + bieten]

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ge|bie|ten <st. V.; hat [mhd. gebieten, ahd. gibiotan, zu bieten] (geh.):
1.
a) (bes. aufgrund bestimmter Autorität, Macht, Würde) befehlen:
Ruhe, Schweigen g.;
b) dringend erfordern, verlangen, zu etw. zwingen:
die Situation, die Klugheit gebietet [es]/gebietet [es] dir, etw. zu unternehmen;
etw. gebietet besondere Vorsicht;
es ist Vorsicht geboten.
2.
a) über jmdn., etw. die Herrschaft ausüben, Befehlsgewalt haben:
über ein Land, eine Armee g.;
b) etw. bezwingen, in der Gewalt haben:
über seine Leidenschaften g.;
c) über etw. verfügen:
über eine kräftige Stimme, über beträchtliche Mittel g.

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ge|bie|ten <st. V.; hat [mhd. gebieten, ahd. gibiotan, zu ↑bieten] (geh.): 1. a) (bes. aufgrund bestimmter Autorität, Macht, Würde) befehlen: Ruhe, Schweigen g.; Als er sich sogar dazu verstieg, sich und alles ... zum Teufel in die Hölle zu wünschen, gebot ihm Frau Tobler Mäßigung (R. Walser, Gehülfe 55); b) dringend erfordern, verlangen, zu etw. zwingen: die Situation, die Klugheit gebietet [es]/gebietet [es] dir, etw. zu unternehmen; seine Ritterlichkeit gebot ihm, auch aus einem sinkenden Schiff nicht auszusteigen (Niekisch, Leben 99); Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet, dass alle Wahlberechtigten gleiches Stimmrecht besitzen (Fraenkel, Staat 360); etw. gebietet besondere Vorsicht; Er enthielt sich vorerst jeder Stellungnahme; das gebot ihm nicht nur seine Erfahrung (Kirst, 08/15, 243); es ist Vorsicht geboten (erforderlich, nötig); Hier ist also dringend der Eingriff des Chirurgen geboten (Natur 100). 2. a) über jmdn., etw. die Herrschaft ausüben, Befehlsgewalt haben: über ein Land, eine Armee g.; b) etw. bezwingen, in der Gewalt haben: über seine Leidenschaften g.; Gebiete deinem Ekel (Th. Mann, Krull 41); c) über etw. verfügen: über eine kräftige Stimme, über beträchtliche Mittel g.; Ich geböte über ein Bankkonto von 12 000 Francs (Th. Mann, Krull 290).

Universal-Lexikon. 2012.