Bauern
Die große Masse der spätmittelalterlichen Bevölkerung bestand aus Bauern, die - meist im Rahmen von Dorfgemeinschaften - das Land bebauten. Während der Begriff »Bauer« ursprünglich nicht unbedingt etwas über die Standesqualität aussagte - es gab freie und unfreie Bauern -, führte die Ausbildung des ritterlichen Berufskämpfertums im Laufe des Hochmittelalters dazu, dass der Bauer in der Regel nicht mehr zum Kriegsdienst herangezogen wurde, sondern sich ausschließlich der landwirtschaftlichen Tätigkeit widmen konnte.
Da der Ritterdienst in der damaligen Zeitanschauung ein wesentlich höheres Sozialprestige als die bäuerliche Erwerbsarbeit genoss, hatte die neue Entwicklung gerade für die bisher freien Bauern fatale Folgen: Während sich die Unterschiede zwischen frei und unfrei verwischten, war von nun an allen Bauern gemeinsam, dass sie vom sozial angesehenen Ritterstand und damit von der Zugehörigkeit zum Adel ohne Rücksicht auf ihren Geburtsstand ausgeschlossen waren. So untersagte der Reichslandfriede vom Jahre 1152 den Bauern das Tragen von Waffen, unterstellte sie dafür allerdings einem besonderen Friedensschutz.
In der Praxis dürften wohl zahlreiche bisher noch freie Bauern es vorgezogen haben, den Schutz adliger Grundherren zu suchen, wodurch sie allerdings im Rechtsstatus den Unfreien (Hörigen) angeglichen wurden. Im Spätmittelalter kann man jedenfalls davon ausgehen, dass, von einigen Landschaften abgesehen, wo sich ein freies Bauerntum erhalten hatte (Alpenländer, Dithmarschen), die Bauern in der Regel unfrei waren. Dies bedeutete, dass sie in der Freizügigkeit (Wegzug, Eheschließung) beschränkt waren und dem Grundherrn im Rahmen der Grundherrschaft für die Überlassung des Bodens sowie für besondere Anlässe (Erbantritt, Heirat) Abgaben und (oder) auch Arbeitsdienste zu erbringen hatten.
Universal-Lexikon. 2012.