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Beneš-Dekrete
Beneš-Dekrete,
 
Sammelbezeichnung für verschiedene Erlasse des tschechoslowakischen Präsidenten E. Beneš mit Gesetzescharakter zwischen Mai und Oktober 1945 sowie das Amnestiegesetz vom 8. 5. 1946, die mit der kollektiven Entrechtung der Sudeten- und Karpatendeutschen sowie der Ungarn (Erklärung zu »Volksfeinden« und »Kollaborateuren«) deren entschädigungslose Enteignung und Vertreibung aus der Tschechoslowakei ermöglichten. Trotz des Verstoßes gegen Artikel 2 der Atlantikcharta vom 14. 8. 1941 sowie das Erste und Vierte Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4. 11. 1950 haben die Tschechoslowakei beziehungsweise die Tschechische Republik die Aufhebung der Beneš-Dekrete wiederholt abgelehnt. Mit Verweis auf ihren unrechtmäßigen Charakter wird ihre Rücknahme - ähnlich der Dekrete des AVNOJ für Jugoslawien - sowohl von der Sudetendeutschen Landsmannschaft wie auch von verantwortlichen Politikern in Deutschland, Österreich und weiteren Ländern als Voraussetzung für die ab 2004 angestrebte Aufnahme der Tschechischen Republik in die EU gefordert.

Universal-Lexikon. 2012.