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Berliner Vertrag
Berliner Vertrag,
 
1) Geheimvertrag vom 23. 12. 1728 zwischen König Friedrich Wilhelm I. von Preußen und Kaiser Karl VI. über die Pragmatische Sanktion und die preußischen Ansprüche auf das Herzogtum Berg.
 
 2) Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR, abgeschlossen am 24. 4. 1926, verpflichtete beide Partner auf der Grundlage des Rapallovertrags zur Verständigung über gemeinsam interessierende Fragen sowie zur Neutralität bei einem militärischen Angriff von dritter Seite. Keiner der beiden Vertragspartner durfte sich darüber hinaus an wirtschaftlichen oder finanziellen Boykottmaßnahmen gegen den anderen Vertragspartner beteiligen. Der Berliner Vertrag wurde 1931 um drei Jahre verlängert.
 
Mit diesem Vertrag suchte der deutsche Reichsaußenminister G. Stresemann sowjetische Befürchtungen über eine einseitige deutsche Westbindung durch die Locarnoverträge und innerdeutsche, in dieselbe Richtung zielender Kritik an seiner Westpolitik entgegenzuwirken.

Universal-Lexikon. 2012.