Certificates of Deposit
[sə'tɪfɪkɪts əv dɪ'pɔzɪt], Abkürzung CD, Einlagenzertifikate, ursprünglich in den USA und am Londoner Geldmarkt von Banken ausgegebene Papiere, auf denen der Erhalt eines bestimmten Betrages als Einlage für einen bestimmten Zeitraum bestätigt wird (Verbriefung beziehungsweise Securitization). Im Gegensatz zu unverbrieften Termineinlagen können CD vorzeitig (vor Fälligkeit) liquidisiert werden. Da CD nicht börsenfähig sind, setzt dies allerdings voraus, dass Banken beziehungsweise Händler einen eigenen CD-Sekundärmarkt unterhalten. Aus Anlegersicht steht dem Vorteil der Handelbarkeit und kurzfristigen Liquidierbarkeit der Nachteil einer im Vergleich zur Termineinlage geringeren Verzinsung gegenüber. CD können sowohl fest als auch variabel verzinst werden; die Laufzeiten liegen zwischen einem Monat und fünf Jahren. Die Mindestanlagevolumina werden in der Regel auf 1 bis 5 Mio. DM festgelegt.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Ausgabe von auf DM lautenden CD im Dezember 1985 von der Deutschen Bundesbank genehmigt, de facto ist sie aber erst seit Umgestaltung des Mindestreservesystems per April 1986 möglich. Die seither geltende Mindestreservepflicht für inländische CD erklärt die zurückhaltende Nutzung dieses (Re-)Finanzierungsinstruments seitens der Banken.
Universal-Lexikon. 2012.