Common Law
['kɔmən 'lɔː, englisch] das, - -, gemeines Recht, das von den königlichen Richtern seit dem 12. und 13. Jahrhundert über spezielle Klageformen (»writs«) geschaffene Recht, das in den drei Londoner Zentralgerichten (King's Bench, Common Pleas, Exchequer) und von herumreisenden Richtern des Königs entwickelt wurde und damit das weniger ausgebildete anglosaxon. Lokalrecht der Gemeinden, Großgrundbesitzer und Kirchen verdrängte. Als Common Law werden heute mehrdeutig bezeichnet: 1) die angloamerikanische Rechtsordnung im Unterschied zum Civil Law, den auf römischem Recht basierenden Rechten Europas und Lateinamerikas; 2) die ursprünglich auf Gewohnheitsrecht beruhenden, durch Richterrecht weiterentwickelten Grundsätze des englischen und amerikanischen Rechts, im Gegensatz zum reinen Gesetzesrecht (Statute Law), das seinerseits Ausgangspunkt neuen Richterrechts ist; 3) das allgemeine englische Gewohnheitsrecht im Unterschied zu den örtlich beschränkten Gewohnheitsrechten (Local customs); 4) die starren Regeln des Common-Law-Klageformensystems im Unterschied zum Einzelfall-Billigkeitsrecht (Equity), das vom Lordkanzler und später dem Kanzleigericht (Court of Chancery) entwickelt wurde. Nachdem auch die Regeln der Equity sich allmählich zu einem starren, separaten Fallrecht verfestigt hatten, wurden beide Systeme schließlich mit der Gerichtsreform von 1873 bis 1875 (Judicature Acts) dergestalt vereinigt, dass heute alle Gerichtszweige das Common Law und die Regeln der Equity als sich ergänzende Prinzipien anwenden.
R. D. Dworkin: Law's empire (ebd. 1986);
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Com|mon Law ['kɔmən 'lɔ:], das; - - [engl. common law = allgemeines Recht, aus: common = allgemein, ↑gemein (4) < afrz. comun < lat. communis (↑kommun) u. law = Recht, aus dem Anord.]: a) für alle Personen im britischen Königreich einheitlich geltendes Recht im Unterschied zu den örtlichen Gewohnheitsrechten; b) in Großbritannien entwickeltes Recht im Unterschied zu den aus dem römischen Recht abgeleiteten Rechtsordnungen; vgl. ↑Statute Law.
Universal-Lexikon. 2012.