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Nomen
Hauptwort; Namenwort; Dingwort; Substantiv

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No|men 〈n.; -s, - od. -mi|na; Gramm.〉 → Lexikon der Sprachlehre
1. 〈i. w. S.〉 deklinierbares Wort (Substantiv, Pronomen, Adjektiv)
2. 〈i. e. S.〉 Substantiv; Sy 〈veraltet〉 Nennwort
● \Nomen est omen der Name ist (zugleich) ein Zeichen, 〈eigtl.〉 \Nomen et omen Name u. Zeichen (sind eins), der Name hat zugleich eine Vorbedeutung, dieser Name sagt alles ● \Nomen Acti von einem Verb abgeleitetes Substraktiv zur Bezeichnung des Ergebnisses einer Handlung, z. B. ein „Fund“; \Nomen Actionis von einem Verb abgeleitetes Substantiv zur Bezeichnung einer Handlung, z. B. „Spaziergang“; \Nomen Agentis von einem Verb abgeleitetes Substantiv zur Bezeichnung eines Handelnden, z. B. „Schwimmer“; \Nomen Instrumenti von einem Verb abgeleitetes Substantiv zur Bezeichnung eines Geräts, z. B. „Bohrer“; \Nomen Patientis von einem Verb abgeleitetes Substantiv zur Bezeichnung einer Person od. Sache, auf die sich eine Handlung richtet, z. B. die „Geliebte“; \Nomen proprium = Eigenname; → Lexikon der Sprachlehre; \Nomen Qualitatis von einem Adjektiv abgeleitetes Substantiv zur Bezeichnung eines Zustands, einer Eigenschaft, z. B. „Hitze“, „Milde“ [<lat. nomen „Name, Benennung“]

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No|men, das; -s, - u. …mina [lat. nomen = Name] (Sprachwiss.):
1. Substantiv.
2. (veraltend) deklinierbares Wort, das weder Pronomen noch Artikel ist (zusammenfassende Bez. für Substantiv u. Adjektiv).

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Nomen
 
[lateinisch »Name«] das, -s/...mina, auch -, Nennwort, Sprachwissenschaft: zusammenfassende Bezeichnung für Substantiv, Adjektiv und Numerale. Dieser Definition durch die antiken griechischen Grammatiker folgte im Mittelalter - aufgrund formaler Gegebenheiten wie der Steigerungsfähigkeit der Adjektive und der Unterschiede in der Flexion in den germanischen, baltischen und slawischen Sprachen, im Deutschen z. B. der schwachen und starken Flexion der Adjektive - eine Trennung, sodass im engeren Sinn als Nomen nur noch das Substantiv verstanden wurde. Man unterscheidet u. a. Nomen Actionis (Bezeichnung von Verbalhandlungen, z. B. »Erschütterung«), Nomen Acti (Bezeichnung des Abschlusses oder Ergebnisses einer Verbalhandlung, z. B. »Markierung«), Nomen Instrumenti (Bezeichnung des Mittels für eine Verbalhandlung, z. B. »Sense«), Nomen Agentis (oder Nomen Actoris, Bezeichnung des Trägers einer Verbalhandlung, z. B. »Lehrer«), Nomen Qualitatis (zur Bezeichnung einer Eigenschaft, z. B. »Schönheit«). Als Nomen postverbale wird ein nach einem Verb rückgebildetes Nomen bezeichnet (z. B. »Verputz« nach »verputzen«). Ferner unterscheidet man Nomen commune oder Nomen appellativum (Gattungsname) im Unterschied zum Nomen proprium (Eigenname). Verbalnomina sind deklinierbare Formen im Rahmen eines Verbalparadigmas wie Gerundium, Gerundivum, Infinitiv, Partizip und Supinum.
 

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No|men, das; -s, Nomina, auch: - [lat. nomen = Name] (Sprachw.): 1. Substantiv. 2. deklinierbares Wort, das weder Pronomen noch Artikel ist (zusammenfassende Bez. für Substantiv u. Adjektiv).

Universal-Lexikon. 2012.