Akademik

entmilitarisierte Zone
entmilitarisierte Zone,
 
derjenige Teil des Hoheitsgebietes eines Staates, auf dem die Stationierung von Truppen, die Lagerung von Waffen u. a. Kampfmitteln sowie jegliche Art der Befestigung und der Unterhaltung militärischer Anlagen durch völkerrechtlichen Vertrag, z. B. Friedensvertrag, verboten ist. Eine entmilitarisierte Zone war aufgrund des Versailler Vertrags (1919) das Rheinland. Nach einer Entscheidung des Völkerbunds (1921) wurden die Ålandinseln entmilitarisiert. Das Waffenstillstandsabkommen (1953) im Koreakrieg schuf eine entmilitarisierte Zone in Korea, die Indochinakonferenz 1954 (Genfer Konferenzen) eine entmilitarisierte Zone in Vietnam.

Universal-Lexikon. 2012.