Flurverfassung,
die Ordnung der Besitzverhältnisse und Bodennutzung in den Feldfluren (Gemarkungen). Sie zeigt wichtige Unterschiede nach Landschaft, Siedlungsweise und Kulturentwicklung. In Wald- und Marschhufendörfern ist eine Flurverfassung mit einer Regelung der Feldarbeiten ebensowenig nötig wie bei Einzelhöfen und Weilern (Drubbeln), bei denen die einzelnen Bauern ihre Feldstücke unmittelbar am Hofe haben. Notwendig wird sie dort, wo die Feldflur in Gewanne aufgeteilt war und eine Gemengelage des Besitzes aufweist. Die Besitzstücke konnten, da nicht durch Wege zugänglich, nur kraft der geltenden Überfahrts- und Wegegerechtigkeiten benutzt und aufgrund eines gemeinsamen Systems (gewöhnlich Dreifelderwirtschaft) der dörflichen Genossenschaft bewirtschaftet werden. (Flurzwang)
Solche Feldfluren im westlichen und südlichen Deutschland pflegten eine sehr große Anzahl von Gewannen aufzuweisen, sodass im Laufe der geschichtlichen Entwicklung bei fortgesetzter Besitzteilung (Realteilung) überaus stark zersplitterte Flurgebilde entstanden. Dieser Flurzersplitterung wird durch Flurbereinigung entgegengewirkt.
Universal-Lexikon. 2012.