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gerichtliche Polizei
gerichtliche Polizei,
 
in der Schweiz die im Strafprozessrecht des Bundes und einiger Kantons verwendete Bezeichnung für diejenigen Behörden, die sich ausschließlich mit der Strafverfolgung befassen und denen v. a. die Aufdeckung der strafbaren Handlungen, die Fahndung nach dem Täter sowie die Ermittlung und Sicherung von Spuren und Beweismitteln obliegen.

Universal-Lexikon. 2012.