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Schweiz
Helvetien; Helvetische Republik; Schweizerische Eidgenossenschaft; Helvetia; Eidgenossenschaft; Confoederatio Helvetica (lat.)

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Schweiz [ʃvai̮ts̮], die; -:
Staat in Mitteleuropa: sie leben in der Schweiz; in die Schweiz fahren; aus der Schweiz kommen; die französische Schweiz (Schweiz mit französischsprachiger Bevölkerung).

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Schweiz , die; -:
1. Staat in Mitteleuropa:
die französische S. (der französischsprachige Teil der Schweiz).
2. [nach der besonderen Schönheit der (an typisch schweizerische Landschaften erinnernden) Landschaftsformen] in Verbindung mit adj. Abl. von geogr. Namen in Landschaftsnamen wie Fränkische S. (Landschaft in der Fränkischen Alb);
Sächsische S. (Landschaft im Elbsandsteingebirge).

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Schweiz,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 41 285 km2
 
Einwohner: (2001) 7,258 Mio.
 
Hauptstadt: Bern
 
Amtssprache: Deutsch, Französisch, Italienisch, Bündnerromanisch
 
Nationalfeiertag: 1. 8.
 
Währung: 1 Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen (Rp)/Centimes (c)
 
Zeitzone: MEZ
 
französisch Suisse [sɥis], italienisch Svịzzera, bündnerromanisch Svịzra, amtliche Namen: Schweizerische Eidgenossenschaft, Confédération Suisse [kɔ̃federa'sjɔ̃ sɥis], Confederazione Svịzzera, Confederazium Svịzra, lateinisch Confoederatio Helvetica, Abkürzung CH, Bundesstaat in Mitteleuropa, grenzt im Norden an Deutschland (Baden-Württemberg; Grenzlänge ohne Enklaven 346 km), im Osten an Österreich (Vorarlberg und Tirol; zusammen 165 km) und Liechtenstein (41 km), im Süden an Italien (Südtirol im äußersten Osten, Lombardei, Piemont und Aostatal; zusammen 734 km) und im Westen an Frankreich (Savoyen, Franche-Comté und Elsass; zusammen 572 km); 41 285 km2, (2001) 7,258 Mio. Einwohner (davon 20,1 % Ausländer), dazu kommen (1995) 528 100 Auslandschweizer; Hauptstadt ist Bern. Amtssprachen sind Deutsch, Französisch und Italienisch sowie seit 1996 Bündnerromanisch. Währung ist der Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen (Rp) beziehungsweise Centimes (c). Zeitzone: MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Gemäß der Verfassung vom 18. 4. 1999 (in Kraft seit 1. 1. 2000), die die frühere Verfassung von 1874 in aktualisierter, inhaltlich aber weitgehend unveränderter Gestalt fortschreibt, ist die Schweiz ein demokratischer Bundesstaat, der seit 1978 (Gründung des Kantons Jura) aus 26 Kantonen (darunter sechs »Halbkantone«: Ob- und Nidwalden sowie die beiden Appenzell und Basel) besteht.
 
Gesetzgebendes Organ (Art. 148 ff.) ist die Bundesversammlung (französisch Assemblée fédérale, italienisch Assemblea federale), die aus zwei Kammern besteht, dem Nationalrat und dem Ständerat. Die 200 Abgeordneten (Nationalräte) des Nationalrats (französisch Conseil national, italienisch Consiglio nazionale) werden in kantonalen Wahlkreisen nach dem Verhältniswahlrecht für vier Jahre gewählt. Die Sitze werden unter die Kantone im Verhältnis zu ihrer Wohnbevölkerung verteilt, wobei jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat.
 
In den Ständerat (französisch Conseil des États, italienisch Consiglio degli Stati), das föderative Organ, entsenden die einzelnen Kantone (»Stände«) je zwei Abgeordnete (Halbkantone je einen); er besteht aus 46 Mitgliedern. Diese werden nach kantonalen Vorschriften unmittelbar vom Volk nach Mehrheitswahlrecht gewählt, in der Regel auf vier Jahre. Beide Kammern beraten die jeweiligen Vorlagen getrennt. Sie wählen gemeinsam für vier Jahre den Bundesrat (französisch Conseil fédéral, italienisch Consiglio federale), das oberste schweizerische Exekutivorgan (Art. 174 ff.); es besteht aus sieben Mitgliedern, wobei auf eine angemessene Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen Rücksicht zu nehmen ist. Sein Vorsitzender ist der von der Bundesversammlung für ein Jahr gewählte Bundespräsident. Die Mitglieder von National-, Stände- und Bundesrat können nicht gleichzeitig einer anderen dieser Behörden angehören. Für Bundesräte gilt zudem das Verbot, neben ihrem Amt ein anderes Amt des Bundes oder eines Kantons zu bekleiden oder eine andere Erwerbstätigkeit auszuüben. Beide Kammern wählen als »Vereinigte Bundesversammlung« außerdem die Mitglieder des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (auf sechs Jahre); ferner können sie zusammen das Begnadigungsrecht ausüben und bestimmte Zuständigkeitsstreitigkeiten entscheiden. Bundesgesetze und bestimmte Staatsverträge, die von beiden Kammern genehmigt sind, müssen der Volksabstimmung unterbreitet werden, falls mindestens 50 000 Stimmbürger oder acht Kantone binnen 100 Tagen nach Erlass des Gesetzes dies verlangen (fakultatives Referendum; Gesetzgebungsverfahren). Eine Verfassungsänderung kann durch Volksbegehren von mindestens 100 000 Stimmbürgern in Form einer allgemeinen Anregung oder eines formulierten Entwurfs verlangt werden (Verfassungsinitiative). Jede Änderung der Verfassung muss von einer Mehrheit von Volk und Ständen angenommen werden (obligatorisches Referendum).
 
Das Stimm- und Wahlrecht steht allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu, und zwar auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene (nachdem 1990 das Bundesgericht die Regelung des Kantons Appenzell Innerrhoden, nach der Frauen in kantonalen Angelegenheiten nicht stimm- und wahlberechtigt waren, als bundesverfassungswidrig erklärt hat). Das Stimmrechtsalter beträgt (seit 1991) auf Bundesebene 18 Jahre.
 
Die Gesetzgebungszuständigkeit ist zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt: Auswärtige Angelegenheiten, Verkehr, Zoll, Alkoholsteuern, Erlass der Zivil- und Strafgesetze, Finanzen u. a. fallen in die Zuständigkeit des Bundes; dagegen ist u. a. der Erlass der Schulgesetze und der Vorschriften der Gerichtsverfassung Sache der Kantone. Insgesamt hat sich das politische Gewicht in den letzten Jahrzehnten immer mehr auf den Bund verlagert.
 
Jedes Mitglied des Bundesrates ist Leiter eines der sieben Departemente. Der von der Bundesversammlung jährlich im Dezember gewählte Bundespräsident ist nicht »Staatsoberhaupt«, sondern lediglich Vorsitzender des Bundesrates (Kollegialprinzip), jedoch als solcher federführender Repräsentant der Schweiz nach außen in den Grenzen der Art. 180-187 der Bundesverfassung. Zur Bundesverwaltung gehört ferner die Bundeskanzlei, deren Vorsteher der Bundeskanzler ist.
 
Die Kantone sind im Rahmen der von der Bundesverfassung gezogenen Grenzen autonom. Sie bestimmen ihre staatliche Organisation, die demokratischen Prinzipien entsprechen muss, durch eine kantonale Verfassung. Die Benennung der staatlichen Behörden ist in den Kantonen zum Teil sehr unterschiedlich. Gesetzgebendes Organ ist in der Regel ein direkt gewähltes Parlament (Großer Rat, Kantonsrat oder Landrat); in zwei Kantonen besteht zusätzlich noch eine Landsgemeinde. Gesetze unterliegen regelmäßig dem fakultativen oder obligatorischen Referendum. Autonomie der Kantone bedeutet Zuständigkeit für die Regelung aller Angelegenheiten, für die nicht der Bund zuständig ist. Vielfach überträgt zudem die Bundesgesetzgebung den Kantonen den Vollzug der Bundesgesetze und den Erlass ergänzender Vorschriften. Die Kantonsexekutive heißt Regierungsrat, Regierung, Staatsrat oder Standeskommission; Standesoberhaupt ist in der Regel der Landamtmann respektive der Präsident des Regierungsrates.
 
Parteien:
 
Die Parteienlandschaft weist, bedingt durch die unterschiedlichen politischen Traditionen der Kantone, eine große Vielfalt auf. Die vier größten, im Verhältnis 2 : 2 : 2 : 1 (»Zauberformel«) im Bundesrat vertretenen Parteien sind die Sozialdemokratische Partei (SPS, gegründet 1888), die liberale Freisinnig-Demokratische Partei (FDP, gegründet 1847), die bürgerlich-konservative Christlichdemokratische Volkspartei (CVP, gegründet 1912) und die bäuerlich-mittelständische Schweizerische Volkspartei (SVP, gegründet 1871). Im Parlament sind neben den vier Regierungsparteien folgende Parteien vertreten: die Christlich-soziale Partei (CSP, gegründet 1997), die Eidgenössisch-demokratische Union (EDU, gegründet 1975), die Evangelische Volkspartei (EVP, gegründet 1919), die Grüne Partei der Schweiz (GPS, gegründet 1983), die Lega dei Ticinesi, die Liberale Partei der Schweiz (LPS, gegründet 1961 als Liberal-demokratische Union), die Linksalliierten (solidarité), die Partei der Arbeit (PdA, gegründet 1944) und die Schweizer Demokraten (SD, gegründet 1961 als Nationale Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat).
 
Gewerkschaften:
 
Trotz Gründung lokaler Gewerkschaften in den 1840er-Jahren, des ersten nationalen Berufsverbandes 1858 (Schweizer Typographenverband) und des ersten Dachverbandes (Schweizerischer Gewerkschaftsbund, SGB) 1880 erlangten die schweizerischen Gewerkschaften erst Anfang des 20. Jahrhunderts größere Bedeutung. Machte das Scheitern des ersten »Schweizer Arbeiterbundes« (1873-80) aufgrund seiner heterogenen Mitgliederstruktur den Weg zur Bildung des politisch und konfessionell neutralen SGB frei, begünstigte dessen wachsende Affinität zur SPS das Entstehen konkurrierender Gewerkschaften; so entstand 1907 der Christlichsoziale Gewerkschaftsbund (1921 umbenannt in Christlichnationaler Gewerkschaftsbund, CNG), 1907/1920 der Schweizer Verband evangelischer Arbeiter und Angestellten (SVEA; seit 1988 Mitglied des CNG), 1918 die Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände (VSA), 1919 der Landesverband freier Schweizer Arbeiter (LVFSA); bereits 1903 hatten Verbände im Bereich des öffentlichen Dienstes als Koordinationsgremium den Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe (FV) geschaffen. Trotz eines bereits in der Gründungsphase beginnenden Konzentrations- und Zentralisierungsprozesses blieb die schweizerische Gewerkschaftsbewegung politisch und konfessionell fragmentiert; sie ist darüber hinaus durch eine verwirrende Organisationsvielfalt gekennzeichnet: Industrie-, Berufs-, Kader-, Arbeiter-, Angestellten-, Beamtengewerkschaften, überkonfessionelle, überparteiliche und Richtungsverbände. Fast 80 % der Gewerkschaftsmitglieder sind jedoch in drei Dachverbänden organisiert: im SGB mit 387 535, im CNG mit 105 375 und in der VSA mit 116 280 Mitgliedern (1998). Stabilisierend auf die fragmentierte und pluralistische Gewerkschaftsbewegung wirkte die frühe (1911) Anerkennung der normativen Funktion des Gesamtarbeitsvertrags (GAV), d. h. des Tarifvertrags. Hinzu kommt die mit dem »Friedensabkommen« von 1937 in der Metallindustrie (nach 1945 auch in anderen Branchen) eingeführte institutionalisierte Regelung von Konflikten und Interessendifferenzen (staatsunabhängige Schlichtung, absolute Friedenspflicht). Mit der Verfassungsergänzung von 1947 (»Wirtschaftsartikel«) erlangten Dachverbände eine institutionalisierte Mitwirkung am Gesetzgebungsprozess (Vertretung in Expertenkommissionen, Beteiligung an Vernehmlassungsverfahren, Anhörungsrecht bei Ausführungsvorschriften zu Gesetzen).
 
Wappen:
 
Das Wappen - auf alte Feldzeichen der Schwyzer aus dem 13. Jahrhundert zurückgehend und in der Verfassung von 1815 festgelegt - zeigt ein schwebendes weißes Kreuz im roten Feld. Die in gleicher Weise gestaltete quadratische Nationalflagge wurde 1848 eingeführt.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertag ist der 1. 8., an dem des Rütlischwurs von 1291 gedacht wird.
 
Verwaltung:
 
Die Schweiz gliedert sich in 26 Kantone, die in 188 Bezirke und 2 899 Gemeinden untergliedert sind.
 
Recht:
 
Der größte Bestand des im Wesentlichen vom Bund geordneten Privatrechts (bürgerliches und Handelsrecht) findet sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB); es enthält in einem 5. Teil, jedoch mit gesonderter Artikelzählung, das Obligationenrecht (OR), 1911 und 1936 an das ZGB angepasst und seither in verschiedenen Teilen (Arbeitsvertrag, Miete, Abzahlungskauf, Aktiengesellschaft) geändert. Wichtige Nebengesetze befassen sich mit dem internationalen Privatrecht, dem unlauteren Wettbewerb und der Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes. Mehrere privatrechtliche Nebenerlasse haben umfassende Revisionen erfahren, so das Kartellgesetz (1986), das Urheberrechtsgesetz (1993) und das Markenschutzgesetz (1993). Das Strafrecht ist seit 1942 einheitlich geregelt im schweizerischen Strafgesetzbuch (u. a. ergänzt 1994 durch Antirassismusartikel). Den Kantonen verbleiben nur bestimmte polizeistrafrechtliche Kompetenzen. Die Todesstrafe ist seit 1942 im bürgerlichen Strafrecht und seit 1992 auch im Militärstrafrecht abgeschafft. - Der Vollzug des Privat- und des Strafrechts ist in der Regel Sache der Kantone. Das Bundesgericht in Lausanne kann im Wesentlichen nur angerufen werden, um die einheitliche Anwendung des Bundesrechts zu gewährleisten. Ferner übt es auch Funktionen der Verfassungsgerichtsbarkeit aus.
 
Streitkräfte:
 
Vor dem Hintergrund der sich verändernden Sicherheitslage wurde Ende der 1980er-Jahre eine tief greifende Strukturreform der schweizerischen Streitkräfte sowie eine Modernisierung der Hauptwaffensysteme eingeleitet. Gesetzliche Grundlage des Projekts »Armee 95« ist das am 1. 1. 1996 in Kraft getretene neue Militärgesetz. Danach unterhält die Schweiz auch weiterhin eine reine Milizarmee mit allgemeiner Wehrpflicht vom 20. bis 42. Lebensjahr (vorher bis 50. Lebensjahr), für Offiziere bis zum 52. Lebensjahr. Die Sollstärke im Kriegsfall beträgt 48 Stunden nach Mobilmachung 400 000 Mann (bis zum Jahr 2000 Reduzierung auf 358 000 Mann geplant), hinzu kommt eine Mobilmachungsreserve von etwa 70 000 Mann. Damit reduzierte sich die Gesamtstärke um rd. ein Drittel. Im Frieden stehen ständig lediglich 3 500 länger Dienende im Dienst: Angehörige des Instruktionskorps (denen die Ausbildung obliegt), des Festungswachtkorps (den Verantwortlichen für den Unterhalt der Kampfanlagen) und des Überwachungsgeschwaders (v. a. Piloten). Für die Wehrpflichtigen schließen sich an die 15-wöchige Rekrutenschule in der Regel zehn 19-tägige, alle zwei Jahre stattfindende Wiederholungskurse, in Ausnahmefällen jährliche Wiederholungskurse von 12 Tagen an. Die Unteroffiziersschule dauert nun sechs (vorher vier) Wochen. Insgesamt beträgt die maximale Gesamtdienstdauer 330 Tage, gegenwärtig (1997) werden jedoch nur 300 Tage gefordert.
 
Das Heer, in dem die drei Heeresklassen Auszug, Landwehr und Landsturm abgeschafft wurden, gliedert sich im Mobilmachungsfall mit 350 000 Soldaten in drei Feldarmee- und ein Gebirgsarmeekorps. Jedes Feldarmeekorps verfügt über zwei infanteristische Felddivisionen, eine Territorialdivision, eine Panzerbrigade sowie Unterstützungstruppen, das Gebirgsarmeekorps über drei Gebirgsdivisionen, eine Territorialdivision, drei Festungs-, zwei Territorialbrigaden sowie über Unterstützungstruppen. Die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen (»Flugwaffe«), Teil des Heeres und im Mobilmachungsfall etwa 50 000 Mann stark, umfassen eine Flugwaffenbrigade mit den fliegenden Verbänden, eine Flugplatzbrigade (in der die gesamte Bodenorganisation der Fliegertruppe zusammengefasst ist) und eine Fliegerabwehrbrigade. Zur Flugwaffe gehört der einzige stehende Verband der Armee, das »Überwachungsgeschwader«, dessen Hauptauftrag die permanente Sicherung der Neutralität im Luftraum ist. - Zur Armee gehört auch eine Dienststelle »Frauen in der Armee« (Abkürzung FDA), in der rd. 2 000 Frauen freiwillig waffenlosen Dienst leisten.
 
Die Ausrüstung umfasst im Wesentlichen rd. 750 Kampfpanzer, etwa 1 350 Mannschaftstransportwagen M-113 sowie rd. 150 Kampfflugzeuge. - Die Schweiz unterzeichnete 1996 die »Partnerschaft für den Frieden« der NATO. Allerdings wird sie sich nur bei humanitären Einsätzen, friedenserhaltenden Maßnahmen sowie grenzüberschreitender Katastrophenhilfe engagieren.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Die Schweiz ist im Wesentlichen ein Gebirgsland, das einen Teil der zentralen Alpen und diesen nördlich vorgelagerte Landschaften umfasst; ihre West-Ost-Erstreckung liegt bei rd. 350 km, die Nord-Süd-Erstreckung bei etwa 220 km. Geläufig ist die Dreiteilung in die von Südwesten nach Nordosten verlaufenden Landschaftseinheiten Jura (12 % der Landesfläche) - Mittelland (23 %) - Alpen (65 %), wobei Letztere in Voralpen (16 %), Alpen (40,7 %) und Alpensüdseite (8,6 %) zu untergliedern sind.
 
Im Nordwesten hat die Schweiz Anteil am Jura; dessen Südgrenze bildet die Linie Westufer des Genfer Sees - Nordufer des Neuenburger und Bieler Sees - Aaretal - Rheintal im Kanton Schaffhausen. Der Schweizer Jura gliedert sich in den Kettenjura, aus mehreren annähernd parallelen Faltenzügen mit breiten Längstälern als Hauptsiedlungsgebieten im südlichen Teil, die welligen Hochflächen des Plattenjura im Kanton Jura (u. a. Freiberge) und den größtenteils ungefalteten Tafeljura im Norden.
 
Das südlich anschließende Mittelland, vom Bodensee bis zum Nordufer des Genfer Sees und um dessen Südspitze auch den Kanton Genf umfassend, ist der schweizerische Anteil am nördlichen Alpenvorland. Es bildet eine vielseitig gegliederte Hochfläche mit zahlreichen nach Norden zur Aare und zum Rhein, im Süden zum Genfer See gerichteten Flussläufen; es ist um Genf 20 km, im Norden 70 km breit und besteht aus tertiärer Molasse (Nagelfluh, Sandsteinen, Mergeln). Dank fruchtbarer Böden, relativ milden Klimas und guter Verkehrsdurchlässigkeit ist das Mittelland der wichtigste Wirtschaftsraum des Landes.
 
Die Voralpenzone erstreckt sich von der Ostspitze des Genfer Sees bis zum Thuner See (v. a. Greyerzer Alpen), weiter zum Vierwaldstätter See (u. a. auch den Napf umfassend), vom Ostufer des Zuger Sees bis zum Südufer des Zürichsees (v. a. Nordteil des Kantons Schwyz) und zum Walensee und von hier bis an den Rhein (im Osten) und an den südlichen Bodensee (u. a. das Toggenburg und den Alpstein mit dem Säntis umfassend).
 
Die Schweizer Alpen erstrecken sich über rd. 300 km von den Dents du Midi (südlich des Genfer Sees) bis in die Rätischen Alpen im Osten; sie sind durch die markanten Alpenlängstäler von oberer Rhône (Kanton Wallis), Vorderrhein und Inn (Engadin; mit dem südwestlich anschließenden Bergell) gegliedert (Alpen). Ihre höchsten Teile liegen im Süden (zum Teil an der italienischen Grenze) um das Mattertal (Kanton Wallis): Monte-Rosa-Massiv mit Dufourspitze (4 637 m über dem Meeresspiegel, höchster Gipfel des Landes), Mischabel (Dom 4 545 m über dem Meeresspiegel), Weißhorn (4 505 m über dem Meeresspiegel), Matterhorn (4 478 m über dem Meeresspiegel, der bekannteste Berg der Schweiz) und Dent Blanche (4 357 m über dem Meeresspiegel) sowie Grand Combin (4 314 m über dem Meeresspiegel) weiter westlich und im Berner Oberland (Finsteraarhorngruppe, höchster Gipfel 4 274 m über dem Meeresspiegel).
 
Auf der klimatisch und auch kulturell vom übrigen Alpenraum stark abgehobenen Alpensüdseite liegen südlich von Sankt Gotthard, Lukmanier und San Bernardino der Kanton Tessin und das Misox des Kantons Graubünden sowie südlich des Berninapasses das Puschlav (ebenfalls Kanton Graubünden).
 
Hydrographie:
 
Rund zwei Drittel der Landesfläche werden über den Rhein (der größte Teil im Zentrum und Westen über seinen Nebenfluss Aare) zur Nordsee entwässert, ein knappes Drittel über die Rhone (der Südwesten; der äußerste Nordwesten über ihren Nebenfluss Doubs), die Ponebenflüsse Tessin (zentraler Süden) und Adda (Bergell und Puschlav) sowie die Etsch (Münstertal/Val Müstair) zum Mittelmeer und knapp 5 % über den Inn (Engadin) zum Schwarzen Meer. Die Wasserscheide zwischen diesen Abflussgebieten liegt am Piz Linghin zwischen Septimer- und Malojapass an den Talenden von Oberhalbstein, Engadin und Bergell.
 
Die vergletscherte Fläche in der Schweiz hat seit dem 19. Jahrhundert um rund ein Drittel abgenommen; 1850 betrug sie rund 2 000 km2, bis 1973 verkleinerte sie sich auf 1 342 km2. Insgesamt ist die Tendenz weiterhin abnehmend (wobei v. a. die Alpensüdseite betroffen ist). Von den heute 120 ständig beobachteten Gletschern wurde 1991 bei über 90 % ein Schwund und nur bei 8 % ein Anwachsen festgestellt; ein Zustand, der ähnlich bereits in den 1960er-Jahren zu verzeichnen war, während es zwischenzeitlich (Mitte der 80er-Jahre) zu einem merklichen Anwachsen der Gletscher (bei 62 %) kam (Schwund bei 32 %, Stillstand bei 6 %). Nur 16 Gletscher sind größer als 10 km2; auf diese entfallen 30 % des gesamten vergletscherten Areals. Die größten Gletscher sind der Aletsch-, der Gorner- und der Fiescher Gletscher (86,8 beziehungsweise 68,9 beziehungsweise 33 km2).
 
Klima:
 
Der größte Teil der Schweiz hat feuchtgemäßigtes Klima mit hohen Niederschlägen; drei Viertel der Landesfläche empfangen über 1 000 mm jährlich; die Maxima liegen an den nach Norden exponierten Gebirgsflanken (bis 4 000 mm jährlich). Die inneralpinen Täler sowie die Leelagen von Jura und Schwarzwald erhalten merklich weniger Niederschlag, so das Rhônetal rd. 550 mm, das Mittelland etwa 800 mm pro Jahr. Die klimatische Schneegrenze liegt auf der Alpennordseite bei 2 800 m über dem Meeresspiegel, auf der Südseite bei 3 300 m über dem Meeresspiegel. Das Klima der Alpensüdseite zeigt deutlich mediterrane Einflüsse, die sich besonders in der Vegetation bemerkbar machen. Eine wichtige Komponente ist auch die intensive Sonneneinstrahlung (oft verbunden mit langer Sonnenscheindauer) im Hochgebirge, was zur Entwicklung von heilklimatischen Kurorten mit Sanatorien geführt hat.
 
Bevölkerung:
 
Das Mittelland ist wegen seiner naturräumlichen Gunst der am dichtesten besiedelte Großraum des Landes; hier leben 75 % der Bevölkerung, woraus sich eine Bevölkerungsdichte von rd. 540 Einwohner/km2 ergibt. Der Jura, in dem etwa 10 % der Bevölkerung leben, ist mit 138 Einwohner/km2 bedeutend dünner besiedelt. Im Alpenraum leben 15 % der Bevölkerung; die sich hieraus ergebende Bevölkerungsdichte von 38 Einwohner/km2 ist eine rein statistische Größe, da hier den fast siedlungsleeren Gebirgsräumen von großer Ausdehnung die dicht besiedelten größeren Täler von vergleichsweise geringer Ausdehnung gegenüberstehen.
 
Der Anteil der städtischen Bevölkerung (als Städte zählen alle Gemeinden mit über 10 000 Einwohner) an der Gesamtbevölkerung wird mit (1998) 62 % ausgewiesen. Rd. ein Drittel der Bevölkerung lebt (1996) in den Agglomerationen der fünf größten Städte Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne. Der hohe Anteil der ländlichen Bevölkerung von 39 % ist auch ein Ausdruck der modernen Stadtflucht (1980: 38,4 %), ein Umstand, der u. a. in der Zersiedelung weiter Gebiete des Landes zum Ausdruck kommt. Das durchschnittliche jährliche Bevölkerungswachstum beträgt (1985-95) 0,8 %. Die Alterung der Schweizer Bevölkerung setzt sich fort: der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung stieg bis Ende 2001 auf 15,5 % (1990 14,6 %).
 
Der Anteil der Ausländer an der ständigen Wohnbevölkerung betrug 2001 20,1 %. Zu den (1996) 1,369 Mio. Ausländern (darunter 22 600 anerkannte Flüchtlinge) kommen noch 23 800 Diplomaten und Funktionäre internationaler Behörden, 32 500 Saisonarbeiter und 49 400 Asylbewerber. Unter den ansässigen Ausländern stellten 1995 die Italiener mit 27 % die größte Gruppe, gefolgt von Bürgern der ehemaligen jugoslawischen Republiken mit 22 %, Portugiesen (10 %), Spaniern (8 %), auf Deutsche entfallen 7 %, Türken 6 %, Franzosen 4 %, Österreicher 2 %; die Übrigen kommen aus verschiedenen Ländern Asiens, Afrikas und Amerikas.
 
Sprachen:
 
Ein besonderes Problem der Schweiz ist die Teilung des Landes in drei Sprachräume: den deutschen (im Norden, Zentrum und Osten), den französischen (im Westen) und den italienischen Sprachraum (Kanton Tessin sowie Misox, Bergell und Puschlav des Kantons Graubünden im Süden), wobei innerhalb des deutschen auch die Gebiete der Rätoromanen liegen, deren Sprache seit 1938 vierte Landessprache, seit 1996 vierte Amtssprache ist (Bündnerromanisch). 1990 hatten 63,7 % der Wohnbevölkerung Deutsch als Muttersprache (1950: 72,1 %), 19,2 % Französisch (1950: 20,3 %), 7,6 % Italienisch (1950: 5,9 %) und 0,6 % Bündnerromanisch (1950: 1 %). Der mit 8,9 % sehr hohe Anteil anderer Sprachen (1950: 0,7 %) spiegelt den hohen Ausländeranteil. Als Hauptsprachproblem gilt der Gegensatz zwischen der Deutschschweiz und der französischsprachigen welschen Schweiz (Welschschweiz, Welschland; französisch Suisse romande), zu der die Kantone Genf, Waadt, Neuenburg, Jura (außer randlichen Gemeinden im Osten), der Hauptteil des Kantons Freiburg (außer Jauntal, Bezirk Sense und der Nordosten des Bezirks See), der Westteil des Kantons Wallis (bis einschließlich Bezirk Siders) und der äußerste Nordwesten (im Jura) des Kantons Bern gehören. Die Verständigung zwischen den Angehörigen der verschiedenen Sprachgruppen ist (zumindest in der einen Richtung) recht schwierig, da das erlernte Hochdeutsch in der Praxis nicht gebraucht werden kann: In der deutschen Schweiz wird nur der jeweilige Dialekt des Schweizerdeutsch gesprochen, der für diejenigen, die Deutsch als Fremdsprache erlernt haben, unverständlich bleibt. Andererseits haben Deutschschweizer, die des Französischen mächtig sind, keine Schwierigkeiten, da sich auch in der Schweiz das Standardfranzösisch durchgesetzt hat (wenn auch mit von den Normen abweichenden Wörtern und Wendungen) und die alten französischen Dialekte, die zum Frankoprovenzalischen gehören, in Randgebiete (Nordjura, Greyerzer Alpen, Walliser Seitentäler) zurückgedrängt wurden (und nur noch von der älteren Generation gebraucht werden). So wird die deutsch-französische Sprachgrenze, verniedlichend als »Röstigraben« bezeichnet, immer mehr vertieft und auch zu einer markanten soziokulturellen Grenze. Die deutsch-italienische Sprachgrenze verläuft dagegen über Pässe, sodass die Trennung hier als gewissermaßen »natürlich« und damit viel weniger eklatant empfunden wird; die Schwierigkeiten mit dem Schweizerdeutsch sind aber die gleichen.
 
Religion:
 
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist durch Art. 15 der Bundesverfassung gewährleistet; Grundlage der Staat-Kirche-Beziehungen bildet Art. 72 der Bundesverfassung. Die Regelung der staatskirchenrechtlichen Verhältnisse erfolgt nach kantonalem Recht und ist hinsichtlich der staatskirchenrechtlichen Einzelbestimmungen in den Kantonen unterschiedlich ausgestaltet. Die 1874 in die Verfassung eingeführte Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern durch den Bund, der so genannte »Bistumsartikel« (Art. 72 Absatz 3 Bundesverfassung), wurde 2001 abgeschafft. Die katholische Kirche, die evangelisch-reformierten Kantonalkirchen und die »Christkatholische Kirche der Schweiz« (Altkatholiken) haben öffentlich-rechtlichen Status; Ausnahmen bilden die Kantone Genf und Neuenburg, wo seit 1907 beziehungsweise 1941 die formelle Trennung von Staat und Kirche besteht und die Religionsgesellschaften dem Grundsatz nach dem privatrechtlichen Bereich zugeordnet werden. Die sechs katholischen Bistümer sind dem Apostolischen Stuhl unmittelbar unterstellt; das Recht der Bischofswahl liegt in den Bistümern Basel, Sankt Gallen und Chur (hier aus einem päpstlichen Dreiervorschlag) beim Domkapitel, für Lausanne-Genf-Freiburg, Lugano und Sitten gilt das freie Ernennungsrecht des Papstes. Das Fürstentum Liechtenstein war bis zur Errichtung des exemten katholisches Erzbistums Vaduz (21. 12. 1997) Teil des schweizerischen Bistums Chur. Die evangelisch-reformierten Kantonalkirchen besitzen eine der staatlichen Kantonalorganisation analoge Struktur mit Kirchenparlamenten und Kirchenräten als Exekutivbehörden. - Rd. 46 % der Bevölkerung gehören der katholischen Kirche an, rd. 40 % den im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund zusammengeschlossenen evangelischen Kirchen, etwa 2-3 % evangelischen Freikirchen (besonders Pfingstler und neupietistische Gemeinschaften), rd. 1 % verschiedenen Ostkirchen. Nichtchristliche religiöse Minderheiten bilden die Muslime (rd. 200 000), Juden (rd. 18 000) und Bahais. - Die Zahl der religiösen Sonder- und Weltanschauungsgemeinschaften wird auf mehrere Hundert geschätzt.
 
Bildungswesen:
 
Das Schulwesen ist grundsätzlich Sache der Kantone. Entsprechend gibt es 26 teils stark voneinander abweichende Schulsysteme. Gemeinsame Traditionen und der Wille zur Zusammenarbeit auf der Basis des »Konkordats über die Schulkoordination« (1970) und der »Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen« (1993) der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren sowie eine Reihe von Bundesvorschriften in bestimmten Bereichen (z. B. Maturitätswesen, Berufsbildung) gewährleisten trotzdem weitgehende Einheitlichkeit in den Zielsetzungen. Die Schulpflicht dauert neun Jahre. Sie umfasst im Allgemeinen eine Primarstufe von sechs Jahren (in wenigen Kantonen vier oder fünf Jahre) und eine Sekundarstufe I von drei Jahren (gegebenenfalls vier oder fünf Jahre). Rd. 67 % der aus den obligatorischen Schulen Entlassenen treten in eine Berufsausbildung ein, mehrheitlich in Form des dualen beziehungsweise trialen Systems der Berufslehre. Rd. 17 % des Altersjahrgangs erwirbt an Gymnasien ein Reifezeugnis (gymnasiale Maturität), das zur Aufnahme in eine Universität berechtigt. Für die Absolventen und Absolventinnen der Berufs(aus)bildung, Berufslehren im dualen beziehungsweise trialen System, eventuell mit Berufsmaturität, stehen verschiedene höhere Berufsbildungen offen. Sie werden in der Regel außerhalb der Universitäten in den höheren Fachschulen und neu an den geplanten Fachhochschulen in drei- bis vierjährigen Lehrgängen vermittelt. Berufliche und allgemeine Weiterbildung sind im Wesentlichen privat organisiert (Dachverband: Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung). Vorschule, obligatorische Schule und allgemein bildende Schulen der Sekundarstufe II werden fast ausschließlich von den Kantonen und Gemeinden finanziert, die Berufsbildung zu rd. 14 %. Für die Berufsbildung erbringen auch die privaten Betriebe erhebliche Leistungen. Den Aufwand für die wissenschaftlichen Hochschulen teilen sich Kantone und Bund; es gibt zehn kantonale Universitäten und zwei eidgenössische technische Hochschulen.
 
In der Schulpolitik der letzten Jahre wurden gemeinsame bildungspolitische Ziele festgelegt und Reformprojekte durchgeführt. Sie galten dem früheren Beginn des Fremdsprachenunterrichts, dem zweisprachigen Unterricht, der Bildung und Erziehung der vier- bis achtjährigen Kinder, der Strukturbereinigung der Sekundarstufe I, der Maturitätsreform, der Einführung der Berufsmaturität, der Schaffung von pädagogischen Hochschulen für die Lehrerbildung, der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, der Offensive »Schulen ans Internet«, den Vereinbarungen über die interkantonalen Beiträge an die Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten.
 
Wissenschaftliche Grundlagen für die Schulpolitik werden in der Bildungsforschung sowohl an den Universitäten als auch an kantonalen Schulentwicklungsstellen erarbeitet. Koordinationsarbeit leisten die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung, die Schweizerische Gesellschaft für Bildungsforschung und die Schweizerische Koordinationskonferenz Bildungsforschung (CORECHED), die 1994 auch »Leitlinien für die Entwicklung der schweizerischen Bildungsforschung« veröffentlichte. Das »Nationale Forschungsprogramm 33« stellt die Frage nach der Wirksamkeit des Bildungssystems und seiner Teile, bezogen insbesondere auf die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur, den technologischen Wandel und die Mehrsprachigkeit in der Schweiz.
 
Der »Bericht über die Berufsbildung« von 1996, der sich besonders auf die Bereiche stützt, die vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) wahrgenommen werden, trägt dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel und den veränderten Rahmenbedingungen der letzten Jahrzehnte Rechnung. Um dem prozentualen Rückgang der Berufsbildungsabschlüsse entgegenzuwirken, werden neue Formen der Berufsausbildung diskutiert. Erprobt wird auch das Konzept einer Weiterbildung im Baukastensystem. Eine unter den Kantonen besser abgestimmte Bildungspolitik, intensivierte internationale Zusammenarbeit sowie der quantitative und qualitative Ausbau der höheren Ausbildung und Weiterbildung im Sinne von lebenslangem Lernen sind die zukünftigen Aufgaben.
 
Publizistik:
 
Aufgrund der Mehrsprachigkeit und der föderalistischen Struktur des Landes existiert eine stark dezentralisierte Presse mit einer Vielzahl (1999: 231) lokaler Blätter, die größtenteils eine geringe Auflage (bis 25 000 Exemplare) haben. 69 % der Zeitungen erscheinen in deutscher, 25 % in französischer, 5 % in italienischer und knapp 1 % in bündnerromanischer Sprache. Im Bereich der Printmedien findet derzeit ein starker Konzentrationsprozess mit Zeitungsfusionen und Bildung lokaler Monopole (z. B. in Basel, St. Gallen und Luzern) statt; die Gesamtzahl der erscheinenden Zeitungen (Kopfblätter beziehungsweise publizistische Einheiten) sank in wenigen Jahren von 116 (1994) auf 80 (1999). Die größten Mediengruppen sind die Ringier AG, die TA Media AG und die NZZ-Gruppe (alle Zürich), in denen die auflagenstärksten Tageszeitungen erscheinen: »Blick«, Zürich (Ringier; Auflage 314 000) mit der Sonntagszeitung »SonntagsBlick« (333 000), »Tages-Anzeiger«, Zürich (TA Media; 280 000) mit der »SonntagsZeitung« (220 000) sowie die »Neue Zürcher Zeitung« (NZZ-Gruppe; 169 000). Zu den größten Schweizer Tageszeitungen gehören ferner: »Die Südostschweiz«, Chur (Südostschweiz Mediengruppe; 139 000), »Berner Zeitung« (BTM-Gruppe; 136 000), »Neue Luzerner Zeitung« (gegründet 1996, LZ Medien AG; 133 000), »Aargauer Zeitung«, Baden (AZ Medien AG; 120 000), »Basler Zeitung« (Basler Mediengruppe; 115 000) und »Sankt Galler Tagblatt« (110 000). Neben der Tagespresse und den 391 Anzeigen- und Amtsblättern erschienen 1999 in der Schweiz 58 Publikumszeitschriften, rd. 800 Hobby- und Spezialzeitschriften sowie etwa 1 020 Fachzeitschriften. Zu den auflagenstärksten Periodika gehören die Verbraucherzeitschrift »K-Tip« (382 000), das Ombudsmagazin »Schweizerischer Beobachter« (333 000), die »Schweizer Illustrierte« (251 000), die Programmzeitschriften »Tele« (229 500) und »TR 7« (169 000), das Unterhaltungsblatt »GlücksPost« (175 000) und die Familienzeitschrift »Schweizer Familie« (155 000). Von Bedeutung sind ferner das 1995 gegründete Nachrichtenmagazin »Facts« (105 000) sowie die Frauenzeitschriften »Modeblatt« (125 000) und »Annabelle« (102 000). - Nachrichtenagentur ist die SDA/ATS. - Rundfunk: Zuständige Bundesbehörde für die elektronischen Medien ist das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ist privatrechtlich organisiert und durch Konzession der Schweizer Bundesregierung mit der Verbreitung öffentlich-rechtlicher Hörfunk- und Fernsehprogramme beauftragt. Übertragen werden drei Fernseh- und zehn Hörfunkprogramme. Das »Schweizer Radio International« (SRI) sendet weltweit in acht Sprachen über Kurzwelle und Satellit. Entsprechend der SRG-Konzession vom 1. 1. 1993 haben auch private Anbieter die Möglichkeit, ihre Programme in das Gesamtprogramm der SRG einzubringen, die als einzige Gesellschaft über eine Konzession für nationale beziehungsweise sprachregionale Programme verfügt. 1999 starteten als erste private Vollprogramme die Sender »Tele 24« (Raum Zürich) und »TV 3« (Deutschschweiz; TA Media AG, SBS Broadcasting AG) sowie der Spartensender »Swizz Music Television«, der seit der Beteiligung (44 %) des deutschen Musiksenders Viva im September 2000 unter dem Namen »Viva Swizz« auftritt. Ein im Herbst 1999 gestartetes Gemeinschaftsprogrammfenster der deutschen Sender RTL und ProSieben wurde im März 2000 wegen unzureichender Marktanteile wieder eingestellt. Bereits seit 1984 existiert mit dem Sender »Teleclub«, an dem bis 2002 neben der Ringier AG (20 %) die Münchner KirchGruppe eine Beteiligung (40 %) hielt, Pay-TV in der Schweiz. Die große Mehrheit (84,1 %) der 2,98 Mio. schweizerischen Fernsehhaushalte verfügt über Satellitendirektempfang; 9,4 % haben Kabel- und 6,5 % terrestrischen Empfang.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit höchstem materiellem Wohlstand. Mit einem Bruttosozialprodukt (BSP) je Einwohner von (1995) 40 630 US-$ liegt die Schweiz an der Spitze der europäischen Industrieländer vor Deutschland, Österreich und Frankreich. Auch international liegt die Schweiz unter den Industrienationen vor Japan (39 640 US-$) und den USA (26 980 US-$). Die Wirtschaftskraft der Schweiz beruht u. a. auf einem hoch entwickelten und nach Ende des Zweiten Weltkriegs intakten Produktionsapparat, auf der durch den kleinen Binnenmarkt und die Rohstoffarmut geförderten Exportorientierung mit einhergehendem Wettbewerbsdruck sowie auf den hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung.
 
Trotz der Krisen in der Weltwirtschaft infolge der beiden starken Erdölpreiserhöhungen galt die Schweiz bis in die 1980er-Jahre nicht nur als Insel der politischen (Neutralität) und sozialen (Sozialversicherungen, »Arbeitsfrieden«), sondern auch der wirtschaftlichen Stabilität im Rahmen eines marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems. Es gelang die Arbeitslosigkeit niedrig zu halten (1990: 0,5 %), das Wachstum zu beleben, die Inflationsrate zu begrenzen und passive Salden in der Leistungsbilanz zu vermeiden. Seit Beginn der 90er-Jahre scheint die Stabilität jedoch gefährdet zu sein. So herrschte 1991 nach acht Jahren Hochkonjunktur bei 5,9 % Inflation und konstanter Produktion Stagflation. Als wichtiger Grund für die bis 1996 nicht überwundene Wachstumsschwäche werden ähnlich wie in Deutschland strukturelle Probleme des Wirtschaftsstandortes genannt. Während die Inflationsrate mit (1997) 1,2 % wieder ein stabilitätsorientiertes Niveau erreicht hat, ist die Arbeitslosigkeit gestiegen (Arbeitslosenquote 1996: 4,7 %); im Vergleich zu den benachbarten europäischen Ländern ist sie jedoch niedrig.
 
In der schweizerischen Wirtschaft sind insgesamt rd. 3,8 Mio. Erwerbstätige beschäftigt. Die Erwerbs- und Produktionsstruktur ist wie in allen hoch entwickelten Industriestaaten vom Dienstleistungssektor geprägt; 67 % aller Erwerbstätigen sind (1995) in diesem Sektor beschäftigt; zur Entstehung des BIP trägt der tertiäre Sektor mit 62 % bei. Der Anteil des produzierenden Gewerbes entwickelt sich seit Beginn der 70er-Jahre rückläufig; 1995 fanden im sekundären Sektor nur noch 29 % aller Erwerbstätigen Beschäftigung. Der Beitrag zur Entstehung des BIP belief sich auf 34 %. Mit 4 % der Gesamtbeschäftigung und einem Anteil von 4 % an der Entstehung des BIP ist die Landwirtschaft relativ unbedeutend.
 
Landwirtschaft:
 
Auch in der Schweiz wird wie in anderen Industrieländern die Landwirtschaft stark subventioniert. Aufgrund des Gebirgscharakters großer Teile des Landes nimmt die landwirtschaftliche Nutzfläche (1990: 1,07 Mio. ha ohne Gebirgsweiden) lediglich 38,3 % der Gesamtfläche ein: 313 000 ha sind Ackerland, 13 250 ha Rebland, 7 270 ha Obstkulturen, 730 000 ha Wiesen und Weiden. Bäuerliche Familienbetriebe herrschen vor; 52 % der (1990) über 108 000 Betriebe bewirtschaften weniger als 10 ha (1965: 71 % von 162 000 Betrieben), 1 222 Betriebe mehr als 50 ha.
 
Hauptanbauprodukte des Ackerbaus sind Weizen (1995: 623 000 t), Gerste (298 000 t), Mais (243 000 t), Zuckerrüben (825 000 t) und Kartoffeln (680 000 t). Die Hauptanbaugebiete liegen im Mittelland, im nördlichen Jura, im Rhône-, Rhein- und Tessintal sowie im Südtessin. In den klimatisch begünstigten Gebieten des Mittellandes und der Alpentäler wird auch Obst (423 000 t), Gemüse und Tabak angebaut sowie Weinbau betrieben (Schweizer Weine). Die Bergregionen von Jura, Voralpen und Alpen werden im Wesentlichen durch Viehhaltung (Milchwirtschaft, zunehmend auch Mastviehhaltung) genutzt, wobei in den Alpen in höheren Lagen Almwirtschaft üblich ist. Auf die Viehwirtschaft entfallen drei Viertel des landwirtschaftlichen Produktionswerts. Gehalten wurden (1995) u. a. 1,76 Mio. Rinder (davon 780 000 Milchkühe), 1,37 Mio. Schweine und 437 000 Schafe.
 
Forstwirtschaft:
 
In den Alpen ist die Schutzfunktion des Waldes besonders gegen Lawinen und Erosion bedeutsam. Rund 80 % des gesamten Waldbestands (1995: 1,203 Mio. ha) werden als Schutzwald ausgewiesen und unterliegen hinsichtlich ihrer forstwirtschaftlichen Nutzung besonderen Vorschriften. Die größten Waldschäden wurden in den Kantonen Wallis und Graubünden festgestellt. Rd. drei Viertel des Holzeinschlags von (1995) 4,7 Mio. m3 sind Nadelholz.
 
Fischerei:
 
Die Fischerei ist nur von lokaler Bedeutung (Fangmenge 1994: 4 970 t), sie trägt 9 % des Inlandsverbrauchs bei.
 
Bodenschätze:
 
Abbauwürdige Bodenschätze sind kaum vorhanden. Die Förderung von Eisenerz wurde 1967 eingestellt. Aus den Salinen am Hochrhein und bei Bex wird lediglich der Kochsalzbedarf des Landes gedeckt. Außerdem kann in nennenswertem Umfang im Jura, im Rhône- und im Alpenrheintal noch Kalk für die Zementherstellung abgebaut werden, im Val de Travers wird Asphalt gewonnen.
 
Energiewirtschaft:
 
Der Primärenergiebedarf wird (1995) zu 48,1 % durch Erdöl, zu 24,2 % durch Kernenergie, zu 15,1 % durch Wasserkraft, zu 9,6 % durch Erdgas und zu 5,5 % durch sonstige Energieträger gedeckt. Dabei müssen Kohle, Erdgas, Erdöl und Uran (für die Kernkraftwerke) importiert werden, wobei ein bedeutender Teil des Kohle- und Erdölimports per Schiff über den Rhein nach Basel kommt. Pipelines versorgen die beiden Raffinerien in Collombey (Kanton Wallis) und Cressier (Kanton Neuenburg). 1974 wurde die Erdgasleitung zwischen den niederländischen Vorkommen und Italien, die auf einer Länge von 164 km die Schweiz durchquert, in Betrieb genommen. Elektrizität wird (1995) zu 58,9 % in Wasserkraftwerken, zu 38,9 % in Kernkraftwerken und zu 2,2 % in Wärmekraftwerken erzeugt (1995: 60 328 GWh). Die 441 Wasserkraftwerke (davon 74 im Wallis und 70 in Graubünden) haben eine installierte Leistung von 11 510 MW. Seit 1969 wurden fünf Kernkraftwerke mit einer installierten Leistung von 2 950 MW in Betrieb genommen: Beznau I und II (Gemeinde Döttingen), Mühleberg, Gösgen und Leibstadt (Kanton Aargau). Angesichts des Widerstandes gegen einen weiteren Ausbau der Kernenergie (gemäß einer Volksabstimmung 1990 darf bis zum Jahr 2000 kein neues Kernkraftwerk gebaut werden) muss in Zukunft eine Steigerung der Energieerzeugung durch eine konsequentere Nutzung der heimischen und erneuerbaren Energiequellen (Wasserkraft, Sonnenenergie, Biogas) erreicht werden.
 
Industrie:
 
Von den (1995) 1,095 Mio. Beschäftigten des industriellen Sektors arbeiten 71,4 % im verarbeitenden Gewerbe, 26,1 % im Baugewerbe und 2,5 % in den Bereichen Bergbau, Energie- und Wasserwirtschaft. Gemessen an der Zahl der Beschäftigten sind die wichtigsten Industriezweige die Elektro-, Elektronik-, optische sowie Uhren- und Schmuckindustrie (13,7 %), der Maschinen- und Fahrzeugbau (12,6 %), die chemische, Kunststoff- und Kautschukindustrie (8,9 %), das Papier- und Druckgewerbe (7,0 %), die Nahrungs- und Genussmittelindustrie (6,4 %) sowie (mit abnehmender Tendenz) die Textil- und Bekleidungsindustrie (3,4 %). Die schweizerische Industrie ist stark diversifiziert und von mittelständischen Unternehmen geprägt. Daneben gibt es, bedingt durch die starke Exportorientierung, auch multinationale Unternehmen.
 
Produkte der v. a. im Norden angesiedelten Unternehmen des Maschinen- und Fahrzeugbaus, der Elektro- und Metallindustrie sind u. a. elektrische Maschinen und Apparate, Textil-, Werkzeug-, Papierverarbeitungs-, Druckerei- und Büromaschinen, Mess- und Prüfgeräte, Motoren, Kompressoren und Pumpen, elektronische, daten- und nachrichtentechnische Erzeugnisse. Die Aluminiumgewinnung begann 1889. Die traditionsreiche Textil- und Bekleidungsindustrie ist am stärksten im Nordosten verbreitet. Die feinmechanische Industrie hat sich auf die Uhrenherstellung (seit 1685 in Genf, weitere Zentren La Chaux-de-Fonds und Le Locle) spezialisiert und ist der am stärksten exportorientierte Industriezweig (Uhren werden [1995] zu 95 % ausgeführt und machen 8 % des Gesamtexportwertes aus). Seit der Entwicklung von elektronischen Uhren, die vorwiegend in Niedriglohnländern hergestellt werden, verringerte sich der schweizerische Anteil an der Weltproduktion von Kleinuhren und erforderte tief greifende Umstrukturierungen. Dies führte zur Konzentration auf hochwertige Produkte einerseits und zur Innovation der modeorientierten »Swatch«-Uhr andererseits. Im Zusammenhang mit der Uhrenherstellung entstanden die Schmuckwarenherstellung (v. a. in Genf) und die Fertigung von Fotogeräten und anderen Produkten der Feinmechanik. Die chemische Industrie mit Zentrum in und um Basel umfasst neben der Arzneimittelherstellung v. a. die Produktion von Farbstoffen, Kunststoffen und Düngemitteln. Von der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sind besonders die Milchverarbeitung (Käseherstellung), die Konservenindustrie sowie die Schokoladen- und Tabakwarenherstellung zu nennen.
 
Dienstleistungssektor:
 
Im Dienstleistungssektor kommt neben den Bereichen Handel und Verkehr sowie Gastgewerbe den Banken und Versicherungsunternehmen eine besondere Bedeutung zu. Die (1995) 413 Bankunternehmen sind Universalbanken im weitesten Sinne. Bei einzelnen Bankengruppen bestimmen jedoch bestimmte Sparten das Geschäft, so das Hypothekengeschäft bei den Kantonalbanken und Sparkassen, das Börsen- und Vermögensverwaltungsgeschäft bei den Privatbanken. Von besonderer Bedeutung ist das Auslandsgeschäft. Die Exportorientierung der heimischen Wirtschaft, die starke inländische Kapitalbildung, die politische, monetäre und wirtschaftliche Stabilität sowie die Anziehungskraft, die schweizerische Banken auf ausländisches Kapital ausüben (Bankgeheimnis), machen die Schweiz zu einem der größten Finanzplätze der Welt. Mit der Bedeutung als internationaler Bankplatz ist auch die überragende Rolle der Schweizer Börse (SWX®) in Zürich verknüpft. Ähnlich gut entwickelt ist das Versicherungswesen, wobei besonders die Rückversicherungen international erfolgreich sind. Wichtige Handels-, Messe- und Konferenzstädte (u. a. mit Sitz internationaler Organisationen) sind Genf und Basel.
 
Tourismus:
 
Der Fremdenverkehr hat eine lange Tradition als bedeutender Wirtschaftsfaktor. Den natürlichen Gegebenheiten des Landes entsprechend ist die touristische Infrastruktur äußerst vielseitig ausgeprägt. Ferienorte, die während des ganzen Jahres frequentiert werden, liegen v. a. in den Kantonen Wallis und Bern, im Westteil sowie im Kanton Graubünden, die im Sommer besonders besuchten Ferienorte im Tessin sowie an den großen Seen. Knapp die Hälfte der (1995) 71,6 Mio. Übernachtungen werden in Hotels und Kurhäusern registriert, ein Drittel in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern, ein Fünftel auf Campingplätzen, in Gruppenunterkünften und Jugendherbergen. Insgesamt entfallen 33,9 Mio. Übernachtungen auf die knapp 10 Mio. Auslandsgäste, die v. a. aus Deutschland (35,7 %), den USA (9,0 %), Frankreich (6,9 %) und Großbritannien (6,4 %) kommen. Tendenziell gehen die Einnahmen aus dem Fremdenverkehr zurück; sie betrugen von Auslandsgästen (1996) rd. 11 Mrd. sfr.
 
Außenwirtschaft:
 
Nach vielen Jahren negativer Handelsbilanz weist die Schweiz seit 1992 wieder Handelsbilanzüberschüsse aus (1995: 4,33 Mrd. US-$). Durch den traditionell relativ hohen positiven Saldo der Dienstleistungsbilanz (hervorgerufen v. a. durch Tourismus und Kapitalerträge) ergibt sich trotz negativer Salden in der Übertragungsbilanz ein traditionell hoher Leistungsbilanzüberschuss (1995: 19,81 Mrd. US-$). Wichtigste Handelspartner sind die EU-Länder, auf die (1995) 79,8 % des Einfuhrwerts und 62,3 % des Ausfuhrwerts entfallen. Mit den EFTA-Staaten werden 3,5 % der Einfuhren und 0,5 % der Ausfuhren abgewickelt. Deutschland ist mit einem Anteil von 33,7 % bei den Einfuhren und 23,8 % bei den Ausfuhren das wichtigste Liefer- und Abnehmerland vor Frankreich (11,4 % beziehungsweise 9,5 %), Italien (10,1 % beziehungsweise 7,6 %) und den USA (6,2 % beziehungsweise 8,6 %). Hauptexportprodukte sind Maschinenbauerzeugnisse (44,6 % Anteil am Exportwert), chemische und pharmazeutische Produkte (25 %), Uhren (8 %), Textilien und Bekleidung (3,8 %) sowie Nahrungsmittel (2,6 %).
 
Verkehr:
 
Das Netz der Verkehrswege ist im Mittelland am dichtesten. Im 19. Jahrhundert wurden die wichtigsten Saumwege über die Alpen zu Straßen ausgebaut (Alpen, Verkehr). Im Nationalstraßennetz bilden die West-Ost-Verbindung Genf-Bern-Zürich-Winterthur-St. Gallen-Sankt Margrethen durch das Mittelland und die Nord-Süd-Transversale Basel-Luzern-Sankt Gotthard-Chiasso (die Tunnelabschnitte unter dem Sankt Gotthard und Seelisberg wurden 1980 eröffnet) die Hauptverkehrsstrecken, zu denen des Weiteren auch die nur zum Teil als Autobahn ausgebaute Verbindung Basel-Zürich-Chur-San Bernadino-Bellinzona sowie die Alpenübergänge über Großen Sankt Bernhard und Simplon gehören. Insgesamt hat das Straßennetz eine Länge von (1996) 71 380 km, davon sind 2,2 % Autobahnen, 25,8 % Hauptstraßen und 72 % übrige Straßen. Die Schweiz zählt mit einer Pkw-Dichte von (1995) 456 Einheiten je 1 000 Einwohner zu den am stärksten motorisierten Ländern der Erde.
 
Das vollständig elektrifizierte Eisenbahnnetz hat eine Länge von (1994) 5 030 km. Davon werden 3 007 km von den Schweizerischen Bundesbahnen und 2 023 km von rd. 120 anderen Unternehmen betrieben (darunter auch 14 Zahnrad- und 51 Standseilbahnen). Die nach der Streckenlänge wichtigsten nicht bundeseigenen Bahnen sind die Rhätische Bahn in Graubünden (375 km), die Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (115 km) und die Furka-Oberalp-Bahn (100 km). Bereits 1882 wurde der Gotthardtunnel, 1906 der Simplontunnel und 1913 der Lötschbergtunnel eröffnet, 1982 der Furkabasistunnel. Mit 19,8 km ist der Simplontunnel der längste Eisenbahntunnel in der Schweiz (Gesamtlänge der 12 größten Bahntunnel: 134 km).
 
Bedingt durch die zentrale Lage in Europa nimmt die Bedeutung der Schweiz als Transitland ständig zu. Dies gilt insbesondere für die Nord-Süd-Achsen. Dabei kommt es zunehmend zu Konflikten zwischen den Erfordernissen des Verkehrs einerseits und den Notwendigkeiten des Umweltschutzes und den Zwängen der topographischen Bedingungen andererseits. Speziell auf der Gotthardlinie sind die Grenzen der Belastbarkeit für Mensch und Umwelt erreicht. Aus diesem Grunde wurde schon vor Jahren eine Höchstgrenze für Lkws von 28 t Gesamtgewicht sowie ein Nacht- und Sonntagsfahrverbot festgelegt. Die EU fordert jedoch einen 40-t-Transitkorridor. Stattdessen will die Schweiz die Kapazitäten des kombinierten Verkehrs erheblich ausweiten, was v. a. im Rahmen des 1999 begonnenen Projekts NEAT geschehen soll.
 
Im Güterverkehr auf Wasserstraßen ist die Rheinschifffahrt von Bedeutung. In den Baseler Rheinhäfen wird der größte Teil der schweizerischen Massengutimporte umgeschlagen (Umschlagvolumen 1994: 8,21 Mio. t). Die schweizerische Rheinschifffahrt verfügt über 203 Schiffe, darunter 19 Personenschiffe. Die 160 Personenschiffe auf den zwölf größeren Seen beförderten (1992) 12,4 Mio. Fahrgäste. Die Schweiz verfügt (1996) über 20 Hochseeschiffe mit einer Gesamttonnage von 400 000 BRT. Diese Schiffe sind in den Nordseehäfen sowie in Genua und Marseille beheimatet.
 
Für den Luftverkehr stehen drei internationale Flughäfen in Zürich-Kloten, Genf-Cointrin und Basel/Mulhouse (auf französischem Territorium) zur Verfügung, wobei Zürich-Kloten mit einem internationalen Verkehrsaufkommen von (1996) 14,8 Mio. Passagieren und 307 000 t Luftfracht mit Abstand der größte ist und im internationalen Flugverkehr nach Fluggästen den 12. Platz einnimmt. Darüber hinaus existieren eine Reihe von Regionalflughäfen. Nationale Fluggesellschaft war bis 2001 die Swissair, die an weiteren Fluggesellschaften wie Crossair, Balair und CTA beteiligt war. Nachfolgegesellschaft ist seit 2002 die Swiss.
 
 
Zur Vorgeschichte: Mitteleuropa.
 
Das Besondere der Geschichte der Schweiz ist, dass sich aus einem losen Bund freier Bauerngemeinschaften und Städte ein eine Nation umfassendes Staatswesen entwickelte. Diese Bindungen begannen mit der Eidgenossenschaft der drei Urkantone 1291; vorher kann nur von einer Geschichte des heutigen schweizerischen Gebiets und seiner Bewohner, nicht aber von einer Geschichte der Schweiz gesprochen werden.
 
 Altertum und Völkerwanderungszeit
 
Die keltischen Helvetier, nach denen die Schweiz sich noch heute nennt, wanderten erst kurz vor 100 v. Chr. zwischen Jura und Alpen ein. 58 v. Chr. unterwarf Caesar sie bei Bibracte; 15 v. Chr. wurden Räter und Alpenkelten dem Römischen Reich eingegliedert. Im Osten kamen sie zur Provinz Rätien, im Westen zur Provinz Gallien (Ursprung der bündnerromanischen, italienischen und französischen Sprache in der Schweiz). Im 5. Jahrhundert ließen sich Burgunder im Westen, Alemannen in vielfach verlassenen Gebieten im Norden der heutigen Schweiz nieder. Seit 536 fränkisch (843 zum Ostfränkischen Reich), kam der Westen um 900 zum Königreich Burgund, der Hauptteil zum Heiligen Römischen Reich. Als 1032/34 Burgund an den Römischen König Konrad II. fiel, war ein loses Band um die meisten Gebiete hergestellt, doch entstanden bald viele kleine weltliche und geistliche Herrschaften (u. a. der Herzöge von Zähringen; Klöster wie St. Gallen, Einsiedeln, die Bistümer Genf, Lausanne, Sitten, Basel, Chur und Konstanz entwickelten sich zu Territorialherrschaften).
 
 Die Entstehung der Eidgenossenschaft
 
Nach dem Aussterben der Zähringer (1218) und dem Niedergang der Staufer (1250) teilten sich lokale Feudalherren in das Erbe. Um 1250-1300 erlangten die Grafen von Savoyen im Südwesten, die Habsburger (u. a. Erben der Kyburger, Froburger) im Norden und Osten die Vorherrschaft. Im 13. Jahrhundert kristallisierten sich drei Bündnissysteme von Städten und Talschaften heraus: Bünde der Städte Bern und Freiburg im Üechtland im burgundischen Raum, der »Ewige Bund« der Waldstätte (Urkantone) im Gotthardgebiet (mit Uri, Schwyz und Unterwalden; Bundesbrief von Anfang August 1291 in Erneuerung eines älteren Vertrages), am Bodensee die Bünde von Zürich und anderen Städten. Diese Bünde, besonders der Bund der Waldstätte, widersetzten sich den Absichten der Habsburger, ein geschlossenes Territorium zu schaffen. - Die Befreiungssagen um W. Tell und den ersten Rütlischwur (um 1300) sind erst seit dem 15. Jahrhundert belegt, wurden jedoch zum allgemeinen schweizerischen Gründungsmythos. - Die Urkantone siegten am Morgarten (1315) über ein österreichisches Ritterheer; darauf erneuerten sie den »Ewigen Bund«. Ihrem Bündnissystem traten 1332 Luzern, 1351 die Reichsstadt Zürich, 1352 Glarus und Zug, nach dem Laupenkrieg (1339-40; Laupen) 1353 die Reichsstadt Bern bei. So entwickelte sich aus dem Bund der drei »Orte« (Kantone) die Eidgenossenschaft der »Acht alten Orte«, auf die dann der Name von Schwyz als Gesamtbezeichnung überging. Entscheidend war der Sieg von Sempach (1386) über Habsburg im Rahmen des oberdeutschen Städtekrieges; damit konnten die Waldstätte und Luzern, durch den Sieg bei Näfels (1388) die Glarner ihre Unabhängigkeit (Reichsunmittelbarkeit) sichern. Die dem Bund der Waldstätte angehörenden Städte waren in der Regel durch Räte regierte Reichsstädte, die begannen, sich ein eigenes Territorium zu schaffen, aus dem die späteren »Stadtkantone« hervorgingen. Wirtschaftlich waren sie Handels- und Gewerbezentren, doch wurde in ihrem Territorium, das auch große Teile des Mittellandes bedeckte, Ackerbau betrieben. Die Bauern wurden hier zu städtischen Untertanen. Die Talschaften (»Länder«) waren in der Regel durch die Landsgemeinde (jährliche Volksversammlung) regierte Reichsländer, deren Leitung in der Hand von Landammann und Räten einer ländlichen Oberschicht lag, die meist freie Bauern führten. Wirtschaftlich verlegten sich die Länder immer mehr auf Graswirtschaft. Städte wie Länder waren am Handel über die Alpen und durch das Mittelland interessiert. Kennzeichnend für das 14./15. Jahrhundert wurde der Rückgang des niederen Adels, dessen Stellung die Städte zu übernehmen trachteten, während sich die bäuerlichen Bewegungen der Zeit gegen den gesamten Adel richteten. Sie waren in den Alpen und Voralpen erfolgreich, scheiterten aber an den städtischen Territorialbildungen, den einzigen des Spätmittelalters, die auf die Dauer Bestand hatten.
 
Zwischen 1415 (Eroberung des habsburgischen Aargaus) und 1474 (Beginn der Burgunderkriege) bildete sich ein festes Staatssystem, die Eidgenossenschaft der Schweizer. Sie ist bis 1536 erweitert worden. Das System umfasste die »Dreizehn alten Orte« von 1513: Aristokratisch-zünftige Stadtrepubliken (Zürich, Bern, Luzern, Basel, Freiburg im Üechtland, Solothurn und Schaffhausen) und »demokratische« Länder (Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Appenzell), außerdem das halb städtische, halb ländliche Zug. Dazu traten Verbündete verschiedenen Grades als zugewandte Orte, v. a. die Städte St. Gallen, Biel (BE), Rottweil (bis ins 17. Jahrhundert), Mülhausen und Genf, die Abtei St. Gallen, das Fürstentum Neuenburg und das Bistum Basel (erst 1579). Auch die beiden Alpenrepubliken, das Wallis und der Freistaat der Drei Bünde (Graubünden) hatten mit der Eidgenossenschaft der »Dreizehn alten Orte« engeren Kontakt gewonnen. Sie gehörten zwar zum gesamten Bundessystem, betrachteten sich aber als selbstständige Republiken, die im Innern als Föderationen organisiert waren. Das Regierungssystem der Eidgenossenschaft war das einer Föderation. Die Dreizehn alten Orte und ein Teil der zugewandten Orte waren durch Zweierdelegationen an der Tagsatzung vertreten. Diese wachte als Gesandtenkongress über die gemeinsamen Angelegenheiten, unbeschadet der Souveränität des einzelnen Orts (Kantons). Die Kantone verwalteten zusammen Untertanengebiete (Landvogtei), Resultate von Eroberung und Erwerb (Teile der heutigen Kantone Aargau und St. Gallen, die heutigen Kantone Thurgau und Tessin).
 
Der Bund der Schweizer gelangte nach erfolgreich überstandener innerer Krise im Toggenburger Erbschaftskrieg (1440-46 /50), einem letzten Versuch der Habsburger, die verlorenen Gebiete u. a. mithilfe der Armagnaken wiederzugewinnen, zu internationalem Ansehen durch die unerwarteten Siege über Karl den Kühnen von Burgund (Grandson und Murten, 1476; Nancy, 1477), dessen weit gespannte territorialstaatliche Ambitionen somit beendet wurden. Die schon seit längerem als gute Krieger bekannten Schweizer gestatteten seither den Werbern ausländischer Mächte, die überschüssige Jungmannschaft als Söldner (»Fremde Dienste«; u. a. »Schweizergarde«) anzuwerben. In den Italienkrieg zwischen den Valois und den Habsburgern versuchten die Schweizer 1511-15 im Rahmen der gegen Frankreich gerichteten Heiligen Liga selbstständig einzugreifen. Es gelang, die Franzosen aus Oberitalien zu vertreiben (1512) und das Herzogtum Mailand durch den Sieg von Novara (1513) zu sichern, doch erreichte die französische Diplomatie die Spaltung der Kantone. Die militärische Niederlage von Marignano (Melegnano) 1515 führte zu einem Umdenken. Mit Frankreich wurde 1516 ein »ewiger Frieden« und 1521 ein enges Bündnis geschlossen, das Freundschafts- und Soldvertrag war. Von den territorialen Eroberungen dieser Kriege verblieben den Schweizern das Gebiet des heutigen Kantons Tessin (Ennetbergische Vogteien) und das Veltlin (gemeine Herrschaft der Drei Bünde). Noch 1536 benutzte Bern eine günstige Gelegenheit im Italienkrieg, um das Waadtland zu erobern. In der Folge aber beschränkte sich der schweizerische Anteil an der Weltpolitik wieder auf die Rolle des Söldnerlieferanten. Dies geschah durch Gewährung von Werbelizenzen durch die Kantone, die dafür Entschädigungen (Pensionen) erhielten. Aus verschiedenen Gründen war der Verzicht auf aktive Außenpolitik geboten. Die Staatsform der Föderation war für einheitliches Handeln nicht geeignet; die Spaltung durch die Reformation in zwei Konfessionsblöcke tat ein Übriges. Der Integration in einen Staatenbund waren geographische Grenzen gesetzt. - Die Entwicklung der Eidgenossenschaft hatte sich im Rahmen des Heiligen Römischen Reiches vollzogen (deutsche Geschichte). Anfänglich förderten die Kaiser (besonders die Luxemburger) die Entwicklung der schweizerischen Reichsstädte und Reichsländer (gegen die Habsburger). Die Ablehnung der Pläne Maximilians I. zu einer Reichsreform führte zum Schwabenkrieg von 1499; er endete nach schweizerischen Erfolgen mit dem Kompromiss des Friedens von Basel (22. 9. 1499). Die Eidgenossenschaft bewahrte ihre alten Privilegien und schied faktisch aus dem Reich aus.
 
 Von der Reformation zur Helvetischen Republik
 
Staatskirchliche Maßnahmen der Kantone sowie soziale Bewegungen im Bauerntum verschiedener Kantone begünstigten das Vordringen der Reformation. Basel und St. Gallen erwiesen sich als Zentren der humanistischen Kritik. In Basel wirkten z. B. Erasmus, J. Amerbach und H. Glareanus, in St. Gallen J. Vadian. Die politischen Positionen der Bischöfe waren überall unterhöhlt. Die Reformation fiel in die Krise nach der mailändischen Niederlage und der Neuorientierung nach Frankreich. In U. Zwingli fand Zürich einen Reformator, der, weit konsequenter als M. Luther, sowohl die theologisch-kirchliche als auch die politisch-soziale Seite der Neuordnung in Angriff nahm. 1523/25 beschloss die Stadt Zürich die Reformation. Ihr folgte die Mehrzahl der Städte, 1528 das territorial bedeutende Bern. Zwinglis Reformation griff weit in den süddeutschen Bereich aus. Die Fünf Orte (Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug) organisierten den katholischen Widerstand. Im konfessionellen »2. Kappeler Krieg« unterlagen die reformierten Kantone in der Schlacht bei Kappel am Albis (11. 10. 1531) und mussten sich dem 2. Landfrieden von Kappel (20. 11. 1531) unterwerfen. Er beließ zwar jedem Kanton die eigene Entscheidung über die Konfession, schuf aber eine katholische Hegemonie durch die Absicherung und Privilegierung des alten Glaubens in den gemeinen Herrschaften und durch die katholische Mehrheit in der Tagsatzung. Fortan gab es zwei Blöcke, die in nahezu unveränderter Zusammensetzung die konfessionelle Geographie des Landes großteils bis heute geprägt haben: Die katholische Schweiz (Fünf Orte und dazu Freiburg im Üechtland und Solothurn, Wallis, Abtei St. Gallen, Rottweil, Ennetbergische Vogteien) und die reformierte Schweiz (Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, Stadt St. Gallen, Biel, Mülhausen, Neuenburg, Genf). Paritätisch (meist reformierte Mehrheit) entwickelten sich Glarus, Appenzell, Graubünden, Toggenburg und die meisten gemeinen Herrschaften diesseits der Alpen. Die reformierte Schweiz war zahlenmäßig und wirtschaftlich stärker. Die Niederlage von Kappel am Albis bedeutete nicht das Ende der Reformation. Genf, wo G. Farel und J. Calvin wirkten, konnte sich unter dem Schutz Berns sowohl politisch wie konfessionell frei machen und halten. In der »Confessio Helvetica posterior« von 1566 (Confessio Helvetica) schlossen sich die schweizerischen Zwinglianer und Kalvinisten zu einer Glaubensgemeinschaft zusammen. Die Stadtrepubliken hatten sich als »reformierte Heilsgemeinden« organisiert, wo Staat und Kirche sich in politischem Gleichgewicht befanden. Der reformierten Neuorganisation folgte bald die katholische, angeregt durch das Konzil von Trient. Es war v. a. K. Borromäus, der als Erzbischof von Mailand für das Tessin zuständig war, der die gegenreformatorische Bewegung organisierte; Kapuzinerklöster und Jesuitenschulen wurden neu gegründet, durch die Nuntiatur in Luzern eine Direktverbindung zum Heiligen Stuhl geschaffen. Im Goldenen Bund von 1586, den ein Bündnis mit Spanien (1587) ergänzte, schlossen sich die katholischen Kantone noch enger zusammen. Trotz aller religiösen Unterschiede, über die äußere politische Spannungen ihren Eingang auch in die Eidgenossenschaft fanden, blieb der Wille zur eidgenössischen Zusammenarbeit stark genug, um das Bundessystem aufrechtzuerhalten. Nur das politisch und konfessionell zerrissene Graubünden wurde 1620-39 in den Dreißigjährigen Krieg hineingezogen. Die Dreizehn alten Orte entwickelten gerade während dieses europäischen Krieges ihre grundsätzliche Neutralität, zu deren Schutz 1647 eine erste, noch regional beschränkte Aufgebotsordnung der Armee (1668 erneuert und erweitert; Defensionale) zustande kam. Die Neutralität bewährte sich in allen europäischen Kriegen des 17. und 18. Jahrhunderts. Sie wurde erstmals 1674 im Hölländischen Krieg als Neutralitätserklärung zu Händen der Krieg führenden Mächte unter gleichzeitigem militärischem Aufgebot zur Grenzbesetzung (Prinzip der bewaffneten Neutralität) deklariert.
 
Im Westfälischen Frieden (1648) gelang es dem Basler Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein (* 1594, ✝ 1666) als dem Gesandten der Eidgenossenschaft, deren Entlassung (»Exemtion«) aus dem Reichsverband zu erreichen. Die faktisch längst souveräne Stellung als europäischer Staat wurde damit völkerrechtlich anerkannt. Außenpolitisch blieb die Schweiz unangefochten. Sie galt weiterhin als wehrhafte, etwas eigenartige Republik von Republiken und damit als Unikum. Innenpolitisch fehlte es aber nicht an Spannungen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg kam es infolge der wirtschaftlichen Nachkriegskrise zu einem Zusammenstoß zwischen den Regierenden und den Untertanen der Stadtkantone, dem »Schweizerischen Bauernkrieg« von 1653: erfolglose Erhebung des Besitzbauerntums im Mittelland gegen immer energischer werdenden Verwaltungszentralismus der Städte. Wenngleich harte Bestrafung folgte, mussten die Obrigkeiten doch fortan in der wirtschaftlichen Gesetzgebung vorsichtiger vorgehen und sich vorsehen, altes Herkommen offen zu verletzen. Weit häufiger als soziale Unruhen waren solche aus konfessionellen Gründen. Sie blieben in der Regel regional beschränkt, doch kam es in den beiden Villmerger Kriegen (1656 und 1712) zum offenen gesamteidgenössischen Bürgerkrieg zwischen den führenden reformierten Kantonen Zürich und Bern und den katholischen Fünf Orten. Die Entscheidung fiel beide Male bei Villmergen im Aargau, erstmals am 24. 1. 1656 zugunsten der Fünf Orte - was die Verlängerung der nur schwer haltbaren Zustände des 2. Kappeler Landfriedens im 3. Landfrieden (7. 3. 1656 ermöglichte -, dann 1712, als im 4. Landfrieden am 11. 8. 1712 Zürich und Bern in den gemeinen Herrschaften die Parität nun konsequent durchführten und die drei strategisch wichtigsten dieser Gebiete der katholischen Kontrolle entrissen.
 
In der reformierten Schweiz begann im 17. Jahrhundert die Industrialisierung: Textilindustrie griff von den alten Zentren Zürich, St. Gallen und Basel aus als Heimindustrie um sich. Neuenburg und Genf entwickelten neben Textil- v. a. Schmuck- und Uhrenindustrie. Diese Industriezweige siedelten sich im unfruchtbaren Voralpen- und Juragebiet an, wo die besitzlose unterste ländliche Schicht (die »Tauner«) nun ein besseres Auskommen fand. Bis dahin waren Solddienst und Auswanderung nahezu die einzigen Möglichkeiten gewesen, der Armut zu entgehen. Die Städte entwickelten sich zu Exporthandels- und Unternehmenszentren mit Verbindung in alle Welt. Bern begann eine erfolgreiche Anlagepolitik aufgrund des landwirtschaftlichen Reichtums eines wohl geordneten Territoriums, für dessen ökonomische Besserstellung viel getan wurde. Der wirtschaftliche Umschwung hatte allerdings soziale Folgen: Es bildeten sich nun neue Schichten ländlicher Unternehmer, die durch die städtischen Zunftgesetzgebungen und durch die städtischen politisch-sozialen Vorrechte in der Entwicklung gehemmt wurden. Unruhen in Stadt und Land waren die Folge, die jedoch nie koordiniert waren und einfach altes Herkommen verteidigten. Eine Ausnahme war die Republik Genf, wo das Magistratspatriziat im 17./18. Jahrhundert mit der neuen Unternehmerschicht in zeitweise offenem Kampf lag. Parallel zur wirtschaftlich-sozialen Emanzipation verlief die geistige. Reformation und Gegenreformation hatten das Land stark geprägt, dessen Orthodoxie unbestritten war. Die seit der Reformation existierenden hohen Schulen in Zürich, Bern, Lausanne und Genf mitsamt der etwas älteren Universität Basel (1460) waren Stätten der reinen (reformierten) Lehre. Die katholischen Schulen (Luzern, Solothurn, Freiburg im Üechtland, Sitten, Brig, Porrentruy) waren fest in den Händen der Jesuiten. Neuere Denkmethoden brachen sich zuerst in Genf Bahn, wo auch eine Neuorientierung der protestantischen Theologie (»vernünftige Orthodoxie«) erfolgte, die sich schließlich auf die ganze reformierte Schweiz erstreckte. Gleichzeitig setzten sich die neue Mathematik und die Naturwissenschaften durch (Familie Bernoulli, J. J. Scheuchzer u. a.). Überragend war A. von Haller als Mediziner, Naturforscher und Dichter. Die Moralphilosophie erschien zuerst als christlich orientiertes Naturrecht, nach vielfältigen Wandlungen schließlich pädagogisch gewendet bei J. H. Pestalozzi und seinen Nachfolgern. J. J. Bodmer in Zürich und J.-J. Rousseau inner- und außerhalb von Genf weckten den schweizerischen humanitären Patriotismus, dem der Historiker Johannes von Müller ein vorromantisches Gepräge gab. Während der Staat in der Struktur durchaus bei alten Formen verharrte und sich zusehends aristokratisch verengte, versuchten Gruppen von Bürgern in Sozietäten Reformen auf verschiedensten Gebieten, insbesondere Sozialfürsorge und Ökonomie, voranzutreiben. Die Helvetische Gesellschaft vereinigte die patriotisch Gesinnten aller Kantone v. a. zur Überbrückung des konfessionellen Gegensatzes, konnte mit ihren Reformvorschlägen aber nicht durchdringen.
 
 Helvetische Republik, Restauration und Regeneration
 
Die Kantonsregierungen entschieden sich während der Französischen Revolutionskriege für die traditionelle Neutralitätspolitik, standen aber innerlich der Gegenrevolution sehr nahe. Dies führte intern zu einer Abwehr aller Änderungsversuche und einer straffen Ordnungspolitik. Nachdem Österreich durch den Frieden von Campoformio (1797) ausgeschaltet worden war, wurde die Schweiz in die imperialen Ziele des französischen Direktoriums einbezogen, da sie als alliiertenfreundlich galt. Im Januar 1798 begann die »Helvetische Revolution«, durch die die Schweiz bei Angriff der französischen Armee, gerufen von Anhängern der revolutionären Ideen (P. Ochs, F. C. de la Harpe), schon geschwächt war. Nach kurzer Gegenwehr (Bern) kapitulierten die Kantone im März 1798. Ein verspäteter Widerstand in den Alpen (nur der Kanton Schwyz verteidigte sich mit allen Kräften) wurde im Mai gebrochen. Das ganze Land blieb militärisch besetzt. Die am 12. 4. 1798 proklamierte Helvetische Republik war zwar selbstständig, aber der Verfassung nach eine französische »Schwesterrepublik« wie die Batavische oder die Zisalpinische Republik. Die von Ochs entworfene Verfassung (Helvetik) hob den bisherigen Föderalstaat auf und schuf einen an der Idee der Gleichheit orientierten Zentralstaat, der modernisierende Reformen anstrebte. Die Kantone (territorial teils stark verändert) wurden bloße Verwaltungsbezirke. Das Regierungssystem bestand aus Legislative (zwei Kammern), Exekutive (Direktorium) und Jurisdiktion (oberster Gerichtshof). Das Wahlrecht war zwar allgemein, aber restriktiv geordnet. Die Verfassung garantierte Bürgerrechte und politische Gleichheit (Abschaffung aller Privilegien). Schon im Frühjahr 1799 wurde die Schweiz Kriegsschauplatz des 2. Koalitionskrieges. Bis Ende 1800 geriet sie wieder vollständig in französische Hände. Die Regierung - teils von der vorrevolutionären reformerischen Elite gestellt - versuchte sich in Innovationsprogrammen, die aber scheiterten. Die Helvetische Regierung zerfiel im Parteihader zwischen konservativen (Föderalisten) und fortschrittlichen (Unitarier) Gruppierungen. Verschiedene Staatsstreiche führten schließlich im Sommer 1802 zum Bürgerkrieg. Darum griff Frankreich (Napoléon Bonaparte), das seine Besatzung zurückgezogen hatte, wieder ein und vermittelte am 19. 2. 1803 eine neue Verfassung, diesmal die konservativeren Kräfte stützend (Mediationsakte, 1803-13). Äußerlich blieb die Schweiz als Teil des napoleonischen Systems abhängig (Soldtruppen); innerlich wurden die Dreizehn alten Orte wieder selbstständig, ergänzt um Graubünden und fünf neue Kantone aus ehemaligen Untertanengebieten (St. Gallen, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt). Die alten Kantone konnten ihre alten Verfassungen wieder errichten: die Landsgemeindekantone als demokratische Gebiete ohne Änderungen, die Stadtkantone waren zu Konzessionen an die ehemaligen Untertanen verpflichtet. Die fünf neuen Kantone gaben sich moderne Verfassungen. Der Gesamtstaat - fortan Schweizerische Eidgenossenschaft genannt - erhielt eine Verfassung mit einer Gesamtbehörde in Form der Tagsatzung. Innenpolitisch war die Zeit ruhig, allerdings geriet man in die Kriegswirtschaftspolitik Frankreichs, die sich v. a. für die Textilindustrie verheerend auswirkte. 1814 und 1815 war die Schweiz Durchmarschgebiet beziehungsweise Etappe des alliierten Angriffs gegen Frankreich.
 
Der Wiener Kongress und der 2. Pariser Frieden von 1815 erkannten die Schweiz als unabhängigen Staat an und garantierten die Fortführung der Neutralität als immer während und im Interesse Europas gelegen. Außerdem garantierten sie die Zusammensetzung durch nunmehr 22 Kantone (zu den 19 von 1803 kamen die unter Napoleon I. französisch gewordenen und durch den 1. Pariser Frieden von 1814 wieder an die Schweiz gefallenen Kantone Genf, Neuenburg und Wallis). Das säkularisierte Bistum Basel wurde großenteils dem Kanton Bern (als Berner Jura) eingegliedert. Der schweizerische »Bundesvertrag« vom 7. 8. 1815 glich der Mediationsakte, betonte jedoch noch mehr die Unabhängigkeit der Kantone, die sich etwas stärker restaurieren konnten. Es dominierte die Schicht, die schon vor 1798 die Macht gehabt hatte (alte Stadtpatriziate, alte Landsgemeindepatriziate) und die kleinstädtische Oberschicht in den neuen Kantonen. Zwischen 1815 und 1830 konnten die Kantonsregierungen in der Ruhe der »Restauration« ein patriarchalisches Regiment entfalten. Das »System Metternich« zwang die liberaleren der Kantone zur Unterordnung unter seine restriktive Flüchtlingspolitik und zur Einschränkung der Pressefreiheit (1823-29). Es entstand eine starke nationale Bewegung, mit liberalen, demokratischen und zentralistischen Zügen, geführt durch Juristen und Unternehmer. Sie gelangte in der Mehrheit der Kantone ab 1830 an die Macht, meistens ausgelöst durch die französische Julirevolution. Die Kantonsrevolutionen von 1830 brachten bestimmte Freiheiten und sollten v. a. der Wirtschaft zur Expansion verhelfen. Dazu war aber die Vereinheitlichung des Staates Voraussetzung. Zwischen Österreich, Frankreich und dem sich im Deutschen Zollverein einigenden Deutschland war die Schweiz mit ihrem kantonalen Münzwesen, Maßen, Gewichten und Binnenzöllen verkehrspolitisch nicht mehr konkurrenzfähig. Hinter dem nationalen Aufbruch stand ein sozialer Umbruch infolge um sich greifender Industrialisierung, veränderter Landwirtschaft, wachsender Armut (Pauperismus). Die kantonalen Umwälzungen von 1830 führten zu gesteigerter Unruhe im ganzen Land, besonders als sich die gemäßigte liberale Bewegung in eine »radikale« umwandelte, die sich in ihrem Kampf gegen den Klerikalismus v. a. gegen den Jesuitenorden wandte, der 1844 an die höhere Lehranstalt von Luzern berufen wurde. Es bildeten sich zwei Kantonsgruppen: Konservative, agrarische und ausschließlich katholisch-klerikale Kantone einerseits, die 1845 den Sonderbund gründeten (Fünf Orte mit Freiburg im Üechtland und Wallis); andererseits die weit überlegene Gruppe der liberalen beziehungsweise radikalen, industrialisierten und protestantischen beziehungsweise freisinnig-katholischen Kantone. Der Sieg der Majorität im Sonderbundskrieg (November 1847) ermöglichte die Annahme einer neuen Bundesverfassung (12. 9. 1848, die die Schweiz zum Bundesstaat und Bern zur Bundesstadt machte. Die neue Verfassungsstruktur wurde dem kantonalen Modell nachgebildet: Die Exekutive bestand aus sieben Bundesräten, vom Parlament gewählt, als kollegialer Leitung der Bundesverwaltung im Bundesrat (kein Präsidialregime); die Legislative lag bei einem Doppelparlament (Bundesversammlung), bestehend aus den gleichberechtigten Kammern Nationalrat (der Bevölkerung entsprechend) und Ständerat (zwei Vertreter je Kanton, d. h. Fortsetzung der Tagsatzung); das Bundesgericht war die oberste Instanz über den kantonalen Gerichten. Die Verfassung, die in Grundzügen heute noch in Kraft ist, schuf bürgerliche Gleichheit, allgemeines und gleiches Wahlrecht (für Männer) und garantierte die liberalen Grundrechte. Die Verfassung war nur teilweise zentralistisch. Direkt dem Bund unterstellt wurden nur Maße, Gewichte, Münze, Post- und Telegrafenwesen, Zoll; aus Letzterem beschaffte sich der Bund die nötigen Finanzen. Der Bund erhielt die rechtliche Grundlage zur Schaffung einer Bundesarmee. Die Souveränität wurde zwischen Kantonen und Bund aufgeteilt. In der Zuständigkeit der Kantone blieben Kirche, Schule, Armenwesen, Polizei, Steuerwesen, Prozessordnung, Zivil-, Straf- und Obligationenrecht sowie ihre eigene Volkswirtschaft.
 
 Die Entwicklung des Bundesstaates
 
Die Neuordnung des Bundes erfolgte 1848 - von außen unbeeinträchtigt - vor dem Hintergrund der Märzrevolutionen in Europa, in die sich die Schweiz aus Neutralitätsgründen nicht einmischte (Ablehnung eines sardinisch-piemontesischen Bündnisangebotes 1848). Der Bund führte die Außenpolitik als bewaffnete Neutralitätspolitik weiter, die er durch Handelsverträge (z. B. mit den USA, Großbritannien, Belgien und Japan) und durch gute Beziehungen zu möglichst vielen Staaten abstützte. Die Entstehung des Königreichs Italien und des Deutschen Reichs (1871) betonte den kleinstaatlichen Charakter der Schweiz noch stärker, zudem war sie als liberale bürgerliche Republik zu diesem Zeitpunkt die Ausnahme in Europa. Schwierigkeiten zu ihren Nachbarn entstanden v. a. aus der Flüchtlingspolitik: Die Schweiz nahm ab 1848 italienische und deutsche Revolutionäre, später Anarchisten auf, für die sich auch das liberale Klima an einigen Universitäten als Anziehungspunkt erwies; sie galt traditionell als das Land des Asyls, musste aber gelegentlich außenpolitischem Druck nachgeben und Flüchtlinge ausweisen. 1863 regte H. Dunant die Gründung des Roten Kreuzes an. Damit begann eine bewusste Politik der Förderung und Beteiligung an den entstehenden internationalen Organisationen, die zunehmend die Schweiz als Sitz ihrer Hauptbüros wählten. Die Einbindung der Schweiz in ein größeres Netz europäischer Einheiten verlief parallel, einmal durch die Münzreform von 1850 auf der Grundlage des französischen Münzsystems (dezimal unterteilter Schweizer Franken), durch den Beitritt zum Lateinischen Münzbund (1865) und durch die Einführung des metrischen Maßsystems (1874).
 
Die relativ ruhige außenpolitische Entwicklung der Schweiz wurde von zwei diplomatischen Krisen unterbrochen. 1857 verzichtete nach Vermittlung Napoleons III. der preußische König endgültig auf das Fürstentum Neuenburg, das sich bereits 1848 einseitig zur Republik erklärt hatte. Der außenpolitische Erfolg schlug sich positiv in einem gewissen Ausgleich der Sonderbundsgegensätze nieder. Dagegen erfüllte sich die schweizerische Forderung auf Angliederung Nordsavoyens nach dem Sardinisch-Französisch-Österreichischen Krieg (1859) nicht, da Napoleon III. mithilfe eines Plebiszits, bei dem sich die Mehrheit der frankophonen Bevölkerung für den Anschluss an Frankreich aussprach, die schweizerische Politik unterlief.
 
In der Innenpolitik dominierten die Sieger von 1848, die Freisinnigen, mit liberal-demokratischen Grundsätzen, gemäßigt national, mehr oder minder zentralistisch und antiklerikal eingestellt. Als allgemeine Volksbewegung mit einem breiten Meinungsspektrum konnten sie allerdings die Gegensätze zwischen liberaler Unternehmerschaft und konservativem bäuerlich-kleingewerblichem Mittelstand oft nur schwer meistern. In den Kantonen existierten konservative Oppositionsgruppen verschiedener Ausrichtung, als deren gemeinsame Grundsätze Föderalismus, Klerikalismus und eine betonte Industriefeindlichkeit anzusehen sind. V. a. die sieben schwach industrialisierten Sonderbundskantone entwickelten sich zum Rückhalt des katholischen Konservatismus (»Politik der Landammänner«). Der Kulturkampf, der sich an ähnlichen Problemen wie in Deutschland entzündete, fand in erster Linie auf kantonaler Ebene statt (und in den großen Städten Genf, Basel, Bern) und führte zu teilweise bis heute nicht völlig überwundenen Spaltungen zwischen Altkatholiken, Rom-orientierten Katholiken und Protestanten. Die katholischen Kantone Tessin und Solothurn und die gemischtkonfessionellen St. Gallen, Graubünden und Aargau blieben lange Zeit geprägt von der Konfrontation zwischen freisinnigem und konservativem Katholizismus beziehungsweise konfessionellen Gegensätzen. Durch den Einbau verschärfter antiklerikaler Artikel (v. a. Verbot der Errichtung neuer Klöster, Verschärfung des Jesuitenverbotes von 1848) in die revidierte Verfassung vom 29. 5. 1874 gelang es, eine Ausdehnung des Konflikts zu verhindern. Im Bund, der 1873 die diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl abbrach (bis 1920), entschärften sich die konfessionellen Gegensätze allmählich; seit 1891 wurde ein Bundesratssitz den Katholisch-Konservativen überlassen (spätere CVP). Einer starken, von kleinbürgerlichen Schichten getragenen Bewegung innerhalb des Freisinns gelang es dagegen ab den 1860er-Jahren, die teilweise schon in den Kantonen verwirklichte Beteiligung des Volkes an der politischen Willensbildung auf Bundesebene auszubauen und eine notwendig gewordene Sozialpolitik voranzutreiben. Der erste Erfolg zeigte sich nach mehreren Anläufen in der Revision der Bundesverfassung 1874, die u. a. das fakultative Referendum einführte, aber den Verzicht auf stärker zentralistische Bestimmungen mit kulturkämpferischen kompensierte. Dazu erfolgten der allmähliche Übergang zum Proporzsystem bei den Parlamentswahlen einiger Kantone (1891/92 zuerst in Neuenburg und im Tessin) und die ersten Schritte zur Konsensdemokratie auf kantonaler Ebene, da in einem »freiwilligen Proporz« Sitze in der Exekutive der bisherigen Opposition überlassen wurden. Auf sozialpolitischem Gebiet wurde 1877 ein Fabrikgesetz erlassen, das erste Schutzmaßnahmen für die Arbeiterschaft brachte (Gesundheitssicherungen, Verbot der Kinderarbeit, Arbeitszeitbeschränkung, Einsetzung von Fabrikinspektoren). 1900 scheiterte ein allgemeines Kranken- und Unfallversicherungsgesetz an der Volksabstimmung, das 1912 nur in reduzierter Form als obligatorische Unfallversicherung für Arbeiter Annahme fand. Die Freisinnigen förderten konsequent eine weitere Vereinheitlichung und Zentralisation in Verwaltung und Rechtswesen. Das Gesundheitswesen, die Forst- und Wasserwirtschaft, das Berufsschulwesen wurden zur Bundessache erklärt und die Streitkräfte vom alten Kontingentsystem (die Kantone stellten einen Teil ihrer Truppen dem Bund zur Verfügung) zu einer einheitlichen Bundesarmee umgebildet (1874/1907). Weiter gehende Zentralisationsversuche (z. B. im Unterrichtswesen 1882) scheiterten. Die soziale Frage bestimmte die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, das vom konsequenten Wirtschaftsliberalismus einerseits (Freihandel bis zum Ende der 1870er-Jahre) und der Verschlechterung der sozialen Lage der Bevölkerung andererseits gekennzeichnet war. Die Industrialisierung ging zügig voran, nicht nur in den städtischen Zentren wie Zürich, Basel, St. Gallen und Genf, sondern auch in bisher agrarischen Regionen des Mittellandes (mit Ausnahme einiger Gebiete der Kantone Waadt, Bern, Freiburg und Solothurn). Zu den traditionellen Hauptzweigen Textil- und Uhrenindustrie traten in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts die Maschinenindustrie, danach die Nahrungsmittel- und die chemische Industrie. Als Motor des wirtschaftlichen Aufschwungs erwies sich seit den 1850er-Jahren der (zunächst in privater Hand) mit deutscher und italienischer Unterstützung erfolgte Eisenbahnbau (Gotthardbahn, 1882; Simplontunnel, 1906; ab 1902 Schweizerische Bundesbahnen). Die wirtschaftlichen Entwicklungen, verbunden mit einem starken Bevölkerungswachstum (1860-1914 von 2,5 auf etwa 4 Mio. Einwohner), lösten zum einen Landflucht und eine starke Immigration aus den grenznahen deutschen und italienischen Gebieten in die Industriegebiete aus, zum anderen stieg die Auswanderungsquote; beides führte zu einer relativen Entvölkerung des Alpen- und Juraraumes zugunsten des Mittellandes. Als Reaktion auf die auch die Schweiz erfassende Depression erfolgte seit dem letzten Viertel des Jahrhunderts eine stärker protektionistische Wirtschaftspolitik (Schutzzölle ab 1884, Gesetz zur Förderung der Landwirtschaft 1893), die von den sich entwickelnden gesamtschweizerischen Arbeiterorganisationen (1880 erste Gewerkschaft) und Interessenverbänden (Handels- und Industrieverein, gegründet 1870; Schweizerischer Gewerbeverband, gegründet 1879; Schweizerischer Bauernverband, gegründet 1897) angestrebt wurde. Politisch stand die frühe Arbeiterbewegung, z. B. in dem sozialreformerisch auftretenden Grütliverein - einem ursprünglich kleingewerblichen Bildungsverein -, dem Freisinn nahe. Im Zuge der Verschärfung der sozialen Gegensätze in den 1890er-Jahren (Militäreinsatz bei Streiks) und mit dem Aufstieg der Sozialdemokratie (SPS; gegründet 1888) löste sich die Verbindung der frühen Arbeiterbewegung mit dem Freisinn, der seinerseits näher an die Konservativen rückte.
 
 Die Schweiz im Ersten Weltkrieg
 
Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs wählte die Bundesversammlung am 3. 8. 1914 U. Wille zum General und Oberbefehlshaber der bis zum 10. 8. mobilisierten schweizerischen Armee und erteilte dem Bundesrat weitgehende Vollmachten (»Vollmachtenregime«). In Form der Grenzbesetzung übernahm die Armee die militärische Sicherung der Neutralität. Die schon vor dem Krieg spürbaren Einflüsse des deutschen und französischen Nationalismus lösten einen spannungsgeladenen Gegensatz (»Graben«) zwischen Deutsch- und Welschschweizern aus, d. h. einen Konflikt, der den inneren Zusammenhalt der Eidgenossenschaft bedrohte. Angesichts des Krieges war die wirtschaftliche Situation der Schweiz, die seit 1915 gänzlich von Krieg führenden Staaten umgeben war, schwierig: Sie musste diesen Mächten Bürgschaften leisten für die eigene Verwendung der eingeführten Nahrungsmittel und Rohstoffe und entsprechende Überwachungsstellen einrichten. Um von Auslandslieferungen unabhängiger zu werden, intensivierte die Schweiz den Getreideanbau und leitete die Elektrifizierung der Eisenbahnen ein. Mit einer von der Bevölkerung gebilligten »einmaligen Kriegssteuer« (1915) suchte der Bundesrat die Kosten zu decken. Vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten nahmen die sozialen Spannungen im Verlauf des Ersten Weltkrieges zu; die Sozialdemokratie trat ab 1917 in Abkehr von der bisherigen »Burgfriedenspolitik« immer stärker in offene Opposition. Im November 1918 versuchten revolutionäre Sozialisten, besonders R. Grimm und das von ihm gegründete »Oltener Aktionskomitee«, durch einen »Landesgeneralstreik« eine gesellschaftliche Umwälzung herbeizuführen, scheiterten jedoch am Widerstand des Bürger- und Bauerntums. Mit der Einführung der 48-Stunden-Woche und der Abhaltung von Neuwahlen zum Nationalrat (1919, auf der Grundlage des im Oktober 1918 vom Volk gebilligten Verhältniswahlrechts) konnte der Bundesrat den sozialen Spannungen entgegenwirken.
 
In ihrer Außenpolitik (Bundesrat F. Calonder, 1913-1919) hielt die Schweiz im Ersten Weltkrieg an einer strengen Neutralitätslinie fest; die Aufforderung der USA, die Beziehungen zum Deutschen Reich abzubrechen (Februar 1917), lehnte sie ab. Auf humanitärem Gebiet trat sie bei der Ermittlung Vermisster und Kriegsgefangener sowie beim Austausch von Schwerverwundeten zwischen den Krieg führenden Mächten hervor.
 
 Die Schweiz zwischen den Weltkriegen
 
Der Versailler Vertrag (1919) erkannte die Neutralität der Schweiz an. Unter Bundesrat G. Motta trat sie im Mai 1920 dem Völkerbund bei; sie verzichtete dabei auf das Prinzip der grundsätzlichen, »integralen« Neutralität zugunsten einer »differenziellen«, d. h. einer Beteiligung an nichtmilitärischen Völkerbundssanktionen gegen Aggressoren. Vor dem Beitritt hatte der Völkerbund diesen Grundsatz in seiner »Londoner Deklaration« (13. 2. 1920) anerkannt. Genf wurde Sitz des Völkerbundes. Mit der Übernahme der schweizerischen Währung (1920) und dem Abschluss einer Zollunion (1923) lehnte sich das Fürstentum Liechtenstein eng an die Schweiz an. Als einer der ersten Staaten erkannte diese die Rechtsprechung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes in Den Haag an und schloss 1921 mit Deutschland, 1924 mit Italien einen Schiedsvertrag. In den 20er- und 30er-Jahren sah sich die Schweiz mit irredentistischen Ansprüchen des faschistischen Italien auf das Tessin konfrontiert. 1934 wies der Ständige Internationale Gerichtshof in Den Haag französische Forderungen zurück, die zugunsten der Schweiz in Savoyen geschaffenen Zollfreizonen aufzuheben.
 
Bei den Nationalratswahlen von 1919 verlor die Freisinnig-Demokratische Partei der Schweiz (FDP, Freisinn) durch Einführung der Verhältniswahl ihre absolute Mehrheit; sie schloss sich mit den Katholisch-Konservativen im Kampf gegen die erstarkende SPS zu einem »Bürgerblock« zusammen, dem auch bäuerliche Gruppen, später in der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB) organisiert, beitraten. Auf Kosten der FDP konnten die Katholisch-Konservativen seit 1919 zwei Sitze, seit 1929 die BGB einen Sitz im siebenköpfigen Bundesrat besetzen. Nachdem die SPS unter Abspaltung einer Kommunistischen Partei (KP) einen Beitritt zur Kommunistischen Internationale abgelehnt hatte, entwickelte sie sich - theoretisch weiterhin marxistisch orientiert - in der Praxis stärker zu einer klassenübergreifenden Volkspartei. Im Zuge der Weltwirtschaftskrise (seit 1929) setzte in der Schweiz 1931 eine wirtschaftliche Depression ein. Eine von den Gewerkschaften initiierte Kriseninitiative, die mit binnenwirtschaftlichen Lenkungsmaßnahmen (z. B. Kontrolle des Kapitalexportes) die wirtschaftliche Stagnation zu überwinden suchte, wurde in einer Volksabstimmung (2. 6. 1935) knapp abgelehnt. Mit einer vom Volk gebilligten Abwertung des Franken suchte der Bundesrat 1936 die Wirtschaft zu beleben und die Arbeitslosigkeit (124 000 im Januar 1936) zu reduzieren.
 
Bei den Nationalratswahlen vom September 1935 wurde die SPS stärkste Partei. Die wirtschaftlich-soziale Krise löste Kritik am liberalen Staat aus, wobei sich links- und rechtsradikale Tendenzen gegenseitig steigerten. Der an Nationalsozialismus (Deutschland) und Faschismus (Italien) orientierte »Frontismus« (Fronten) kam über Anfangserfolge nicht hinaus. Er stellte nicht nur die demokratisch-liberale Grundordnung, sondern auch die staatliche Existenz der Schweiz überhaupt infrage. Unter dem Eindruck äußerer Bedrohung setzte der Bundesrat 1935 eine Reorganisation des Heeres durch (federführend: Bundesrat Rudolf Minger, * 1881, ✝ 1955). Auf Initiative des Bundesrates P. Etter stimmte die Bevölkerung am 20. 2. 1938 der Erhebung des Bündnerromanischen zur vierten Landessprache zu. Nach dem Scheitern der Sanktionspolitik des Völkerbundes gegen das faschistische Italien, an dem sich die Schweiz im Sinne der »differenziellen« Neutralität beteiligt hatte, kehrte die schweizerische Außenpolitik im Mai 1938 zur uneingeschränkten (»integralen«) Neutralitätspolitik zurück. Im Zeichen der Bedrohung v. a. durch Deutschland und Italien bekannten sich die politischen Kräfte von »rechts« bis »links« zur »geistigen Landesverteidigung«.
 
 Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg
 
Angesichts der drohenden Kriegsgefahr gab die Bundesversammlung dem Bundesrat umfassende Vollmachten und wählte am 30. 8. 1939 H. Guisan zum General und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde die Generalmobilmachung angeordnet (3.-5. 9. 1939). Die Verletzung der Neutralität und Unabhängigkeit u. a. Luxemburgs, Belgiens und der Niederlande im Zuge deutscher Angriffsoperationen gegen Frankreich (Mai 1940) bestärkte das Bewusstsein der Bedrohung v. a. durch Deutschland. Im Juni 1940 kam es über dem Jura zu Luftkämpfen mit deutschen Kampfflugzeugen. Nach dem militärischen Zusammenbruch Frankreichs (Juni 1940) gab Guisan am 25. 7. 1940 den Plan Réduit für den Fall eines deutschen Angriffs auf die Schweiz bekannt. Die politische Linie der schweizerischen Außenpolitik unter Bundesrat Marcel Pilet-Golaz (* 1889, ✝ 1958; 1940-44 Leiter des Politischen Departements), die auf dem Höhepunkt des Zweiten Weltkrieges die Unabhängigkeit der Schweiz durch eine begrenzte Anpassung an Deutschland zu bewahren suchte, blieb umstritten.
 
Zur Deckung der Kriegskosten setzte der Bundesrat u. a. eine »Wehrsteuer« durch. Im Rahmen zäher Wirtschaftsverhandlungen mit beiden Krieg führenden Seiten wurden die notwendigen Zufuhren gesichert. Die Probleme der Lebensmittelversorgung sollten nach Plänen des späteren Bundesrates F. T. Wahlen durch vermehrten Anbau (»Anbauschlacht«) bewältigt werden. Mit der Wahl E. Nobs (Dezember 1943) wurde zum ersten Male ein Sozialdemokrat Mitglied des Bundesrates. Im Verlauf des Krieges belasteten immer wieder Probleme der Asylgewährung und Flüchtlingspolitik (nicht selten Abweisung von rassisch oder politisch Verfolgten des NS-Regimes aus Deutschland und Österreich; Ausnahme: eigenmächtiges Handeln von P. Grüninger) sowie der Pressefreiheit (»Pressezensur« vom 8. 9. 1939 als Instrument der Neutralitätspolitik) das innenpolitische Klima.
 
 Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg
 
Nach dem Zweiten Weltkrieg musste die Schweiz zunächst die Isolation überwinden, in die sie durch die zum Teil unfreiwillige wirtschaftliche Kollaboration - wie andere Staaten auch - mit den Achsenmächten geraten war. Im Washingtoner Abkommen vom Mai 1946 mit den Alliierten verpflichtete sich die Schweiz zur Zahlung von 250 Mio. sfr in Gold als Gegenleistung für deren Verzicht auf sämtliche Forderungen bezüglich der Goldgeschäfte der Schweizerischen Nationalbank (SNB) mit der Deutschen Reichsbank. Im Rahmen des Ausbaus der Wirtschaft sowie des Neuaufbaus der außenwirtschaftlichen Beziehungen suchte der Bundesrat die wirtschaftliche Zusammenarbeit v. a. mit den marktwirtschaftlich ausgerichteten Staaten des westlichen Europa (1948 Mitgründerin der OEEC, 1960 der OECD).
 
In Fortsetzung ihrer Politik der unbedingten Neutralität (ohne sich im Ost-West-Konflikt auf eine ideologische Neutralität festzulegen) hielt sich die Schweiz besonders von militärischen Blockbildungen und internationalen Organisationen mit bindenden, supranationalen Zielsetzungen fern. Mit dem Grundsatz »Neutralität und Solidarität« verfolgte sie unter Bundesrat M. Petitpierre, 1945-61 Leiter des Politischen Departements, eine Politik verstärkter Beteiligung an internationalen Hilfswerken. Sie lehnte zwar den Beitritt zur UNO ab, trat aber ihren stärker kulturell oder wirtschaftlich ausgerichteten Sonderorganisationen bei, z. B. 1946 der FAO, 1949 der UNESCO; 1958 wurde sie assoziiertes Mitglied des GATT. Aufgrund der politischen Zielsetzungen der EWG lehnte sie einen Eintritt in diese supranationale Organisation ab, beteiligte sich aber 1960 an der Gründung der EFTA. Die Bundesräte Wahlen und W. Spühler setzten als Leiter des Politischen Departements (1961-65 beziehungsweise 1966-70) die Nachkriegslinie der Außenpolitik fort. 1963 wurde die Schweiz Mitglied des Europarates. Im Sinne der humanitären Zielsetzungen nahm sie viele Flüchtlinge auf, u. a. 1956 aus Ungarn, 1959 aus Tibet, 1968 aus der Tschechoslowakei. 1967 begann eine neue Debatte zum Beitritt zur UNO.
 
Infolge des im Zweiten Weltkrieg gewachsenen Gemeinschaftsgefühls und der wirtschaftlichen Erfolge näherte sich die Schweiz unter liberalen Prämissen stärker wohlfahrtsstaatlichen Zielen. Unter prinzipieller Anerkennung von Handels- und Gewerbefreiheit erhielt der Bund im Wirtschaftsartikel der Bundesverfassung die Möglichkeit, regulierend einzugreifen. Darüber hinaus wurde eine »Alters- und Hinterbliebenenversicherung« eingerichtet (AHV; 1972 »zweite Säule« aufgebaut; ab 1995 erster Teil der 10. Revision wirksam). Ein erfolgreiches Volksbegehren (»Rückkehr zur direkten Demokratie«) setzte 1949 die kriegsbedingten Vollmachten des Bundes außer Kraft. Die heimische Landwirtschaft erfuhr einen starken gesetzlichen Schutz. Mit der Besetzung des Bundesrats (nach der so genannten »Zauberformel«) mit je zwei Repräsentanten der FDP, der SPS und der Konservativ-christlichsozialen Volkspartei (seit 1970 CVP) sowie mit einem Repräsentanten der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (seit 1971 SVP) festigte sich die Entwicklung zur »Konkordanzdemokratie« (ab 1989 zunehmend in der innenpolitischen Kritik). - 1959 führten die Kantone Waadt und Neuenburg, 1960 der Kanton Genf in ihrem Bereich als Erste das Frauenstimmrecht ein. Nachdem eine entsprechende Initiative auf eidgenössischer Ebene 1959 noch gescheitert war, wurde eine zweite 1971 in einer Volksabstimmung angenommen (als letzter Kanton führte 1990 Appenzell Innerrhoden das Frauenstimmrecht ein). Nach einem starken Anwachsen des Anteils ausländischer Arbeitskräfte lehnte die Bevölkerung 1970 ein »Volksbegehren gegen die Überfremdung« ab. Bundesrat P. Chaudet, 1956-66 Leiter des Militärdepartements, leitete eine Armeereform ein. - Mit der Errichtung des Kantons Jura zum 1. 1. 1979 (gebilligt am 24. 9. 1978) konnte ein seit dem Ende der 1940er-Jahre sich entwickelnder Konflikt zunächst entschärft werden; per Abkommen von 1994 wurde eine »Interjurassische Versammlung« als bikantonales Gremium von Jura und Bern gebildet. - Nach Debatten seit 1965 legte eine Kommission 1977 den Entwurf für eine Totalrevision der Bundesverfassung vor. In seinem Sinne stimmte die Bevölkerung 1981 der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu. Die Versuche der Regierung, die seit Mitte der 1970er-Jahre einsetzende Rezession durch neue, verfassungspolitisch abgesicherte konjunkturpolitische Instrumentarien zu bekämpfen, fanden nur bedingt die Zustimmung des Volkes.
 
Innenpolitisch traten nach dem Auftrag an den Bundesrat, eine formale Totalrevision der Verfassung vorzubereiten (1987), zunehmend auch die verkehrspolitischen Probleme - einschließlich der Perspektive des Umweltschutzes - in den Vordergrund. Am 29. 9. 1992 billigte die Bevölkerung mit großer Mehrheit das Projekt Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT). Eine Volksabstimmung forderte am 20. 2. 1994 die Verlegung des Transitgüterverkehrs bis 2004 von der Straße auf die Schiene (»Alpeninitiative«). Weiterhin standen Verfassungs- und Wahlrechtsfragen (u. a. Frauen- und Ausländerwahlrecht), Ergänzungen des Strafrechts (z. B. Aufnahme eines Antirassismusartikels in das Strafgesetzbuch) und Neuerungen in der Steuergesetzgebung (Einführung der Mehrwertsteuer zum 1. 1. 1995) zur Abstimmung.
 
Eine neue Dimension erlangte die Identitätskrise mit der internationalen Debatte über Raubgold und »nachrichtenlose Vermögen« in der Schweiz, die ab 1995 auch das internationale Ansehen und besonders die Beziehungen zu den USA trübten. Im Zusammenhang damit errichtete die Schweiz 1997 die »Schweizerische Stiftung für Solidarität«; ihr aus den Zinsen der Aufwertungsgewinne der Nationalbank gespeistes Vermögen (500 t Gold; 1998 = 7 Mrd. sfr) soll für humanitäre Zwecke im In- und Ausland verwandt werden. Für bedürftige Überlebende des Holocaust wurde die von der Nationalbank, den Banken und der Wirtschaft der Schweiz getragene private Stiftung »Fonds für Menschlichkeit« geschaffen; dieser Holocaust-Spezialfonds von (1998) 273 Mio. sfr überwies in seinem ersten Jahr 15 Mio. sfr an die World Jewish Restitution Organization. Zur weiteren Erforschung der Rolle der schweizerischen und deutschen (Groß-)Banken im Holocaust und Krieg sowie zur Flüchtlingspolitik der Schweiz wurde nach Beschluss des Parlaments von Dezember 1996 eine aus nationalen und internationalen Historikern bestehende »Unabhängige Expertenkommission« unter Vorsitz von Jean-François Bergier gebildet (UEK, auch »Bergier-Kommission« genannt; aufgelöst Ende 2001, Schlussbericht im März 2002 vorgelegt); zu deren Unterstützung erfolgte eine teilweise Aufhebung der Bestimmungen von 1934 zum schweizerischen Bankgeheimnis.
 
Im Januar 1998 begannen die Beratungen zur Verfassungsreform im National- und Ständerat. Nach der Annahme des Verfassungsentwurfs von 1995 in revidierter Form durch den Ständerat am 30. 4. 1998 entschied ein Referendum im April 1999 über die Annahme; am 1. 1. 2000 trat sie in Kraft. Trotz Angriffen seitens der SVP wurde die Regierungskoalition nach der »Zauberformel« auch nach den Nationalratswahlen von 1999 fortgesetzt..
 
Außenpolitik nach 1970:
 
Im Rahmen ihrer Neutralitätspolitik suchte die Schweiz seit Beginn der 1970er-Jahre ihren außenwirtschaftlichen und außenpolitischen Handlungsspielraum zu erweitern. 1972 unterzeichnete Bundesrat E. Brugger das Freihandelsabkommen mit der EWG (1973 in Kraft getreten), Bundesrat P. Graber die Europäische Menschenrechtskonvention. Unter ihm und seinen Nachfolgern als Leiter des Politischen Departements (seit 1979 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Abkürzung EDA), P. Aubert (1978-87) und René Felbert (* 1933; ab 1988, Rücktritt 1993) beteiligte sich die Schweiz seit 1972 am KSZE-Prozess. Vor dem Hintergrund einer weltweiten Abrüstungsdiskussion scheiterte 1989 eine Initiative zur Abschaffung der schweizerischen Armee. Nach dem Ende des Kalten Krieges und der globalen Wende 1989/91 sowie angesichts der fortschreitenden europäischen Integration und der Globalisierungsvorgänge in der Wirtschaft geriet die Schweiz in eine Identitätskrise; die unbedingte Neutralität schien ihre offensichtliche Berechtigung verloren zu haben, außerdem schien - unter Flavio Cotti (1993-99; CVP) sowie J. Deiss (ab 1999) - eine sicherheitspolitische Neuorientierung nötig. Schon 1986 hatte das Volk einen 1984 vom Bundesrat empfohlenen Beitritt zur UNO abgelehnt. Im Mai 1992 wurde die Schweiz Mitglied des IWF und der Weltbank. Im selben Monat unterzeichnete die Regierung den Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und beschloss, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EG zu stellen; am 6. 12. 1992 lehnte das Volk aber den Beitritt zum EWR ab und die Regierung zog den Antrag zurück. Am 12. 6. 1994 wurde die Beteiligung der Schweiz an Friedensmissionen der UNO von der Bevölkerung und der Mehrheit der Kantone abgelehnt. Am 12. 12. 1997 unterzeichnete die Schweiz das Rahmendokument für die NATO-Partnerschaft für den Frieden. Der Kosovokonflikt (1999) sowie die Zustimmung zu den sieben bilateralen Verträgen mit der EU (1999; u. a. zum Alpentransit, zur Freizügigkeit) im Referendum vom 21. 5. 2000 brachten die Neutralitätspolitik erneut in die innenpolitische Diskussion, verstärkt nach dem Terroranschlag vom 11. 9. 2001 auf New York und das Pentagon. Durch die deutliche Ablehnung einer sofortigen Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Referendum vom 4. 3. 2001 wurde die Frage nach der Weitergestaltung der Beziehungen zur EU aufgeworfen (eventuell Reaktivierung des EU-Beitrittsgesuchs). Am 3. 3. 2002 stimmten Volk und Stände knapp dem UN-Beitritt zu.
 
 
Landesnatur und Bevölkerung:
 
R. Weiss: Häuser u. Landschaften der S. (Erlenbach 1959);
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J. M. Gabriel: Das polit. System der S. (Bern 31990);
 
Inner-S. u. frühe Eidgenossenschaft, bearb. v. H. Achermann u. a., 2 Bde. (Olten 1990);
 
H. Tschäni: Das neue Profil der S. Konstanz u. Wandel einer alten Demokratie (Zürich 1990);
 
Helvetia - im Wandel der Zeiten, bearb. v. G. Kreis, Ausst.-Kat. (ebd. 1991);
 
U. im Hof: Mythos S. Identität, Nation, Gesch. 1291-1991 (ebd. 1991);
 
Löcher im Käse. 700 Jahre Eidgenossenschaft, hg. v. H. Hetzel (1991);
 
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H. Obinger: Polit. Institutionen u. Sozialpolitik in der S. (1998);
 
Die S. - für Europa? Über Kultur u. Politik, hg. v. Martin Meyer u. G. Kohler (1998);
 
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Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Neutralität: Die neutralen Staaten Europas
 

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Schweiz, die; - [2: nach der besonderen Schönheit der (an typisch schweizerische Landschaften erinnernden) Landschaftsformen]: 1. Staat in Mitteleuropa: die französische (französischsprachige) S. 2. <in Verbindung mit adj. Abl. von geogr. Namen in Landschaftsnamen wie:> Fränkische S. (Landschaft in der Fränkischen Alb); Holsteinische S. (Landschaft im Osten Schleswig-Holsteins); Sächsische S. (Landschaft im Elbsandsteingebirge).

Universal-Lexikon. 2012.