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Grotius
Grotius
 
['groːtsiʊs, niederländisch 'xroːtsiːys], Hugo, eigentlich Huigh de Groot [-xroːt], niederländischer Rechtsgelehrter und Staatsmann, * Delft 10. 4. 1583, ✝ Rostock 28. 8. 1645. Grotius gilt als »Vater des Völkerrechts«, weil er in seinen Werken die Grundgedanken des klassischen Völkerrechts darlegte, die bis zum Ende des Ersten Weltkriegs unangefochten blieben. Er wurde bereits mit elf Jahren zum universitären Studium zugelassen und erwarb den juristischen Doktorgrad mit 15 Jahren. Im Zusammenhang mit dem Remonstrantenstreit (Arminianer) wurde Grotius 1618 verhaftet und zu lebenslangem Kerker verurteilt. Nach abenteuerlicher Flucht wirkte er 1621-31 als Gelehrter in Paris und veröffentlichte dort 1625 sein Epoche machendes Hauptwerk »De iure belli ac pacis« (deutsch »Vom Recht des Krieges und des Friedens«). Nach zweijährigem Aufenthalt in Hamburg war er 1635-45 schwedischer Gesandter in Paris. Er starb auf der Rückreise nach Stockholm.
 
Seine Gedanken erfuhren im Westfälischen Frieden (1648) ihre erste praktische Anwendung. Grotius entwickelte das Völkerrecht aus naturrechtlichen Voraussetzungen als einen Teil der alle Staaten und Menschen umfassenden (positiven) Rechtsordnung, die ihren Grund in der natürlichen Anlage des Menschen als geselliges Wesen hat und inhaltlich durch die Vorschriften der Vernunft bestimmt ist. Grotius beendete die Kontroverse über den gerechten Krieg und stützte die Regelung der internationalen Beziehungen im Krieg und Frieden auf die Souveränität. Damit war das Völkerrecht als eine von den Grundsätzen der Staatengleichheit und der Gegenseitigkeit geprägte Rechtsordnung etabliert.
 
Weiteres Werk: Mare liberum (1609; deutsch Freiheit der Meere).
 
Literatur:
 
J. ter Meulen u. P. J. J. Diermanse: Bibliographie des écrits imprimés de H. G. (Den Haag 1950), Nachdr. Zutphen 1995);
 
H. G. theologian, hg. v. H. J. M. Nellen u. E. Rabbie (Leiden 1994).

Universal-Lexikon. 2012.