Ọrtenburg,
ehemalige reichsunmittelbare Grafschaft in Bayern, benannt nach den Grafen von Ortenburg, die Ende des 10. Jahrhunderts in Kärnten Fuß gefasst hatten, nach Erweiterung ihres Besitzes durch Heirat 1090 die Markgrafschaft von Istrien erwarben und in Kärnten die Ortenburg (heute Ruine westlich von Spittal an der Drau) anlegen ließen. 1122-1276 waren die Ortenburger Herzöge von Kärnten. Daneben erwarben sie in Bayern von Tirol bis zur Donau zahlreiche Güter, die sie nach den Grafen von Andechs und den Wittelsbachern zu einem führenden Geschlecht Bayerns aufsteigen ließen. 1190 teilte sich das Haus. Die von Graf Rapoto I. (✝ 1190) ausgehende jüngere Linie hielt von 1208 bis zu ihrem Erlöschen im Mannesstamm 1248 das bayerische Pfalzgrafenamt. In den folgenden Erbstreitigkeiten fielen alle Güter bis auf die Grafschaft Ortenburg (zwischen Donau und Inn südwestlich von Passau) an Bayern. 1521 wurde Ortenburg in die Reichsmatrikel aufgenommen. Die Reichsunmittelbarkeit wurde durch Bayern, besonders nach Durchführung der Reformation in Ortenburg (1563), vor dem Reichskammergericht erfolglos angefochten. 1805 setzte Bayern den Tausch der Grafschaft Ortenburg gegen das ehemalige klosterlangheimische Amt Tambach und das würzburgsche Amt Seßlach durch, wo Bayern dann kurze Zeit später ebenfalls Landesherr wurde. - In Kärnten wurden die Ortenburger zu einem der führenden Geschlechter in der ehemaligen Grafschaft Lurn. 1418 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus. Die Güter fielen an die Grafen von Cilli, nach deren Aussterben nach mehrfacher Verpfändung an die Grafen von Salamanca-Ortenburg, schließlich an die Fürsten von Portia. - Die bayerische Stammburg Ortenburg wurde um 1560 durch den heutigen Bau, das Schloss oberhalb der Marktgemeinde Ortenburg (Landkreis Passau, 6 700 Einwohner), ersetzt (heute zum Teil Heimatmuseum; Schlosskapelle mit prächtiger Renaissanceholzdecke).
E. zu O.-Tambach: Gesch. des reichsständ., herzogl. und gräfl. Gesamthauses O., 2 Bde. (1931-32);
Universal-Lexikon. 2012.