Paralleltests
(Äquivalenztests): Tests, die aus Aufgaben desselben Typs mit den gleichen oder zumindest vergleichbaren Itemkennwerten (Testkonstruktion) bestehen wie ein anderer Test und deshalb auch im Austausch mit diesem durchgeführt werden können. Genaugenommen handelt es sich bei Paralleltests um zwei oder mehr gleichwertige Formen ein und desselben Tests, weshalb man auch von Parallelformen eines Tests spricht. Sie werden konventionell mit Großbuchstaben (z. B. Form A, Form B) bezeichnet.
Paralleltests haben große praktische Bedeutung, insbesondere wegen folgender Vorzüge: 1. Derselbe Test kann an ein und demselben Probanden (Versuchsperson, Klient, Patient usw.) wiederholt werden, ohne dass Erinnerungseinflüsse, die sich auf spezielle Aufgaben beziehen, wirksam werden können; da die Items verschieden sind und sich lediglich hinsichtlich ihrer statistischen Kennwerte entsprechen. 2. Bei der Testvorgabe in Gruppen kann Abschreiben verhindert werden, wenn Probanden, die nebeneinander sitzen, jeweils eine andere Parallelform des Tests bearbeiten.
Universal-Lexikon. 2012.