Pfạlz-Neuburg,
Junge Pfạlz, als Folge des Landshuter Erbfolgekrieges 1505/09 für die Söhne des unterlegenen Pfalzgrafen Ruprecht (* 1481, ✝ 1504), Otto Heinrich und Philipp (* 1503, ✝ 1548), gegründetes Fürstentum im Bereich der heutigen bayerischen Regierungsbezirken Oberpfalz und Schwaben. Nachdem Otto Heinrich 1556 die Kurpfalz geerbt hatte, übergab er Pfalz-Neuburg 1557 an Pfalz-Zweibrücken. 1569 entstand Pfalz-Neuburg neu als Nebenlinie (jüngere Linie) von Pfalz-Zweibrücken. 1610/14 spalteten sich die Nebenlinien Pfalz-Sulzbach und Hiltpoltstein ab; Letztere fiel 1644 wieder an Pfalz-Neuburg zurück. Die Herzöge von Pfalz-Neuburg erhielten nach Beendigung des Jülich-Kleveschen Erbfolgestreits 1614 die niederrheinischen Herzogtümer Jülich und Berg und verlegten ihre Residenz nach Düsseldorf, wodurch Pfalz-Neuburg zum Nebenland absank; 1685 erbte Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg die Kurpfalz (Pfalz 2), Johann Wilhelm behauptete sie im Pfälzischen Erbfolgekrieg. Als das Haus Pfalz-Neuburg 1742 ausstarb, wurde es von seiner Nebenlinie Pfalz-Sulzbach beerbt. - Die Landstände übten v. a. im 16. Jahrhundert starken Einfluss auf die Politik aus; sie konnten ihre Selbstständigkeit bis 1808 bewahren. Das seit etwa 1700 als Herzogtum bezeichnete Pfalz-Neuburg wurde 1803 mit eigener Provinzialregierung in Bayern eingegliedert und ging 1808 im neu geschaffenen bayerischen Altmühlkreis auf.
Neuburg. Die junge Pfalz u. ihre Fürsten, hg. v. J. Heider (1955);
M. Cramer-Fürtig: Landesherr u. Landstände im Fürstentum P.-N. (1995).
Universal-Lexikon. 2012.