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hei|li|gen 〈V. tr.; hat〉 heilighalten, heiligsprechen, weihen ● den Feiertag, den Namen Gottes \heiligen; der Zweck heiligt die Mittel rechtfertigt sie (jesuit. Grundsatz) [<ahd. heilagon; → heilig]
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hei|li|gen <sw. V.; hat [mhd. heiligen, ahd. heilagōn]:
1. (geh.)
a) durch völlige Hingabe an Gott sittlich vollkommen machen;
b) [einem] Gott od. religiösen Zwecken widmen; weihen:
eine geheiligte Kirche.
2. heilighalten:
den Feiertag, Sonntag h.;
das ist ein geheiligtes Recht;
(iron.:) er betrat die geheiligten Räume des Direktors.
3. als gerechtfertigt u. moralisch unantastbar erscheinen lassen, hinstellen.
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hei|li|gen <sw. V.; hat [mhd. heiligen, ahd. heilagōn]: 1. (geh.) a) durch völlige Hingabe an Gott sittlich vollkommen machen: dass er (= Gott) dich heilige für ewig (Th. Mann, Joseph 120); dass ich ... versuchen sollte, mich zu reinigen und mein Leben zu h. nach dem Vorbild des Herrn (Nigg, Wiederkehr 103); b) [einem] Gott od. religiösen Zwecken widmen; weihen: Dann ging er weiter über das Land mit den Seinen, die Gottes waren, und heiligte neu nach seinem Geist die Anbetungsstätten der Leute des Landes (Th. Mann, Joseph 116); eine geheiligte Kirche. 2. heilig halten: den Feiertag, Sonntag h.; Selbst „Knollengesicht“ Luschke ... pflegte das Wochenende zu h. (am Wochenende nicht zu arbeiten; Kirst, 08/15, 8); geheiligt werde dein Name (Vaterunser); das ist ein geheiligtes Recht, eine geheiligte Tradition; (iron.:) er betrat die geheiligten Räume des Direktors. 3. als gerechtfertigt u. moralisch unantastbar erscheinen lassen, hinstellen: dass ihn der Wunsch beseelte, durch seine Ziele die Verschlungenheit seiner Wege zu h. (A. Kolb, Schaukel 117); mit dem Opfer ihres Lebens, das alle Irrtümer heiligt (Kantorowicz, Tagebuch I, 41).
Universal-Lexikon. 2012.