Rosẹttenpflanzen,
Pflanzen mit unterdrückter Streckung der Stängelglieder (Internodien) derart, dass die Stängelblätter (als grundständige Rosettenblätter) meist dicht gedrängt auf dem Boden in Form einer Blattrosette aufliegen. Man unterscheidet: Ganzrosettenpflanzen, bei denen der Blütenstängel blattlos bleibt (z. B. Löwenzahn, Wegerich), und Halbrosettenpflanzen, die (als zweijährige Pflanzen) im ersten Jahr eine grundständige Blattrosette bilden, im zweiten Jahr jedoch zu einem beblätterten Blütenstängel auswachsen (z. B. Rettich, Petersilie).
Universal-Lexikon. 2012.