Akademik

freistellen
auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); absägen (umgangssprachlich); rausschmeißen (umgangssprachlich); zur Tür rauskehren (umgangssprachlich); rauswerfen (umgangssprachlich); entlassen; entpflichten; schassen (umgangssprachlich); kündigen; abdanken lassen; feuern (umgangssprachlich)

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frei|stel|len ['frai̮ʃtɛlən], stellte frei, freigestellt <tr.; hat:
1. jmdn. zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden lassen:
man stellte ihr frei, in München oder in Berlin zu studieren.
Syn.: anheimstellen (geh.), überlassen.
2. aus bestimmten Gründen, für bestimmte Zwecke vom Dienst befreien:
er ist vom Wehrdienst freigestellt worden.
Syn.: befreien, beurlauben, entbinden.

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frei||stel|len 〈V. tr.; hat
1. jmdm. etwas \freistellen zur Wahl stellen, jmdm. die Entscheidung über etwas überlassen
2. jmdn. \freistellen befreien (z. B. vom Wehrdienst)
● es wurde uns freigestellt, daran teilzunehmen

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frei|stel|len <sw. V.; hat:
1. jmdn. zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden lassen; jmdm. die Wahl überlassen:
es wurde ihr freigestellt, wie sie ihre Arbeit einteilte.
2. aus bestimmten Gründen, für bestimmte Zwecke vom Dienst befreien:
jmdn. vom Wehrdienst f.;
er wurde für den Dienst im Ministerium freigestellt.
3. (verhüll.) (Arbeitskräfte) entlassen.

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frei|stel|len <sw. V.; hat: 1. jmdn. zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden lassen; jmdm. die Wahl überlassen: es wurde ihm freigestellt, wie er seine Arbeit einteilte. 2. aus bestimmten Gründen, für bestimmte Zwecke vom Dienst befreien: Nach dem Polenfeldzug wurde mein Mann ... für den Dienst im Ministerium freigestellt (H. Grzimek, Tiere 36); Ab Anfang September bin ich freigestellt worden, so dass ich jetzt den ganzen Tag trainieren kann (elan 1, 1980, 6); jmdn. vom Wehrdienst f. 3. (verhüll.) (Arbeitskräfte) entlassen: 3 000 Arbeiter wurden freigestellt.

Universal-Lexikon. 2012.