auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; freistellen; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); rausschmeißen (umgangssprachlich); zur Tür rauskehren (umgangssprachlich); rauswerfen (umgangssprachlich); entlassen; entpflichten; schassen (umgangssprachlich); kündigen; abdanken lassen; feuern (umgangssprachlich); roden; abholzen; fällen; umhauen
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ab|sa|gen ['apza:gn̩], sagte ab, abgesagt <tr.; hat:1. nicht stattfinden lassen:
ein Fest absagen.
Syn.: ↑ absetzen.
2. (eine Zusage, etwas Vereinbartes) rückgängig machen /Ggs. zusagen/: sie sagte ihren Besuch ab; <auch itr.> ich musste [ihr] leider absagen.
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ạb||sa|gen 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 etwas \absagen mitteilen, dass etwas nicht stattfindet ● eine Versammlung, Veranstaltung \absagen; einen Termin, eine Vereinbarung \absagen
II 〈V. intr.〉
1. die Beteiligung an etwas ablehnen
2. die Anmeldung für etwas zurückziehen
● er hat im letzten Augenblick abgesagt; →a. abgesagt
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ạb|sa|gen <sw. V.; hat:
1. nicht stattfinden lassen:
eine Veranstaltung, das Training a.
2. (von einem Vorhaben) mitteilen, dass es nicht stattfindet:
seinen Besuch, die Teilnahme a.
3. jmdm. mitteilen, dass etw. Vereinbartes nicht stattfindet:
ich habe dem Mann, mit dem ich mich treffen wollte, abgesagt.
4. (geh.) etw. aufgeben, einer Sache entsagen:
dem Alkohol a.
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ạb|sa|gen <sw. V.; hat: 1. nicht stattfinden lassen: eine Veranstaltung, das Training a. 2. (von einem Vorhaben) mitteilen, dass es nicht stattfindet: seinen Besuch, die Teilnahme a. 3. jmdm. mitteilen, dass etw. Vereinbartes nicht stattfindet: ich habe dem Mann, mit dem ich mich treffen wollte, abgesagt; dass ... Marion für den Abend a. musste (Baum, Paris 95). 4. (geh.) etw. aufgeben, einer Sache entsagen: dem Alkohol a.; sich entschließen muss man und allem Zweifelmut a. (Th. Mann, Hoheit 235). 5. (Rundf.) die ↑Absage (2) machen, sprechen.
Universal-Lexikon. 2012.