Steuer|überwälzung,
i. e. Steuerüberwälzung die von der Einführung oder Erhöhung von Steuern ausgehenden unmittelbaren Preiswirkungen, durch die die Steuerzahllast vom Steuerschuldner ganz oder teilweise (zunächst) auf ein anderes Wirtschaftssubjekt »überwälzt« wird: Im Fall der Vorwälzung vom Anbieter besteuerter Güter oder Faktorleistungen auf die Nachfrager (im Spezialfall der Schrägüberwälzung über Preiserhöhungen bei einem anderen als dem besteuerten Gut); im Fall der Rückwälzung vom steuerpflichtigen Nachfrager auf die Anbieter (Lieferanten). Mitunter wird eine Vorwälzung vom Gesetzgeber auch erwartet (v. a. bei der Umsatzsteuer und den speziellen Verbrauchsteuern). Das Ausmaß der als Differenz zwischen den Marktpreisen vor und nach Steueränderung gemessenen Steuerüberwälzung hängt bei mikroökonomischer Partialanalyse nur des betreffenden Marktes von der Steuerart, der Marktform und den Angebots- und Nachfrageelastizitäten ab. Die verbreitete Vorstellung, die speziellen Steuern auf Konsumgüter würden ebenso wie die allgemeine Mehrwertsteuer, die für das einzelne Unternehmen nur den Charakter eines »durchlaufenden Postens« habe, vollständig auf die Konsumenten überwälzt, ist dabei nur für sehr unrealistische Annahmen über die Elastizitäten zutreffend.
In einem weiter gefassten Sinn wird Steuerüberwälzung heute überwiegend als zusammenfassende Bezeichnung für alle Steuerwirkungen gebraucht, die die effektive Steuerinzidenz bestimmen. Danach liegt Steuerüberwälzung immer dann vor, wenn Steuerschuldner und effektive Steuerträger auseinander fallen, d. h., wenn die endgültige Verteilung der Steuerlast als Resultat der vielfältigen Steueranpassungsprozesse im wirtschaftlichen Kreislaufzusammenhang von der Verteilung der Steuerzahllast (gesetzliche Steuerinzidenz) abweicht. Die Analyse der Steuerüberwälzung muss dabei mikroökonomische Totalanalyse sein.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Steuer: Steuerwirkungen und Inzidenz
Universal-Lexikon. 2012.