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aus|re|den ['au̮sre:dn̩], redete aus, ausgeredet:1. <itr.; hat zu Ende sprechen:
lass sie doch ausreden.
2. <tr.; hat (jmdn.) durch Überreden (von etwas) abbringen:
er versuchte, den Kindern den Plan auszureden.
Syn.: ↑ abraten von.
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aus||re|den 〈V.; hat〉
II 〈V. tr.〉 jmdm. etwas \ausreden jmdn. durch Reden zu einer anderen Meinung über etwas bringen, ihn von einer Meinung, einem Vorhaben abbringen ● das lasse ich mir nicht \ausreden; kannst du es ihm nicht \ausreden, dorthin zu gehen?; ich habe vergeblich versucht, ihm diesen komischen Gedanken auszureden
III 〈V. refl.〉 sich \ausreden
1. sein Herz ausschütten, sich aussprechen
2. 〈umg.〉 sich herausreden, Ausflüchte machen
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aus|re|den <sw. V.; hat:
1.
a) zu Ende sprechen:
darf ich erst a.?;
jmdn. [nicht] a. lassen;
b) seine Rede beenden:
hoffentlich hat er bald ausgeredet.
2. jmdn. durch Worte von etw., jmdm. abbringen; jmdn. in einer bestimmten Sache umstimmen:
jmdm. ein Vorhaben, eine Idee a.;
die Eltern versuchten, ihm das Mädchen auszureden.
3. <a. + sich> (südd., österr., schweiz.) sich aussprechen, jmdm. sein Leid klagen:
sie musste sich einmal [bei ihrer Freundin] a.
4. <a. + sich> (veraltend) sich herausreden; Ausflüchte gebrauchen; etw. als Ausrede, Entschuldigung anführen:
damals hatte er sich schlecht ausgeredet.
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aus|re|den <sw. V.; hat: 1. a) zu Ende sprechen: darf ich erst a.?; jmdn. [nicht] a. lassen; b) seine Rede beenden: hoffentlich hat er bald ausgeredet. 2. jmdn. durch Worte von etw., jmdm. abbringen; jmdn. in einer bestimmten Sache umstimmen: jmdm. ein Vorhaben, eine Idee a.; die Eltern versuchten, ihm das Mädchen auszureden; Das kann mir niemand a. (ich bleibe bei meiner Überzeugung; Schnabel, Marmor 112). 3. <a. + sich> (landsch.) sich aussprechen, jmdm. sein Leid klagen: sie musste sich einmal [bei ihrer Freundin] a. 4. <a. + sich> (veraltend) sich herausreden; Ausflüchte gebrauchen; etw. als Ausrede, Entschuldigung anführen: unschlüssig bis zum letzten Augenblick, wie er sich a. werde (Musil, Mann 1 066); Dass keiner es gewesen sein will, jeder sich auf den anderen ausredet, ist widerlich genug (Kantorowicz, Tagebuch I, 335); hätte er sich vielleicht durch verlegenes Stammeln ... verdächtig gemacht oder sich mit mangelnder Vollmacht schlecht ausgeredet (A. Zweig, Grischa 266).
Universal-Lexikon. 2012.