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Umweltauflagen
Umwelt|auflagen,
 
staatliche Ge- und Verbote, durch die aus umweltpolitischen Gründen Aktivitäten von Unternehmen und Haushalten eingeschränkt werden. Zu diesen umweltbezogenen Verhaltensvorschriften zählen u. a. Verbot des Einsatzes bestimmter Stoffe im Produktionsprozess, Festlegung bestimmter Höchstwerte für Abwasser- und Abluftemissionen, Verbot der Verwendung bestimmter Heizmaterialien z. B. bei Kaminfeuern, Fahrverbote für Kraftfahrzeuge. Umweltauflagen sind formal im Allgemeinen für alle Betroffenen gleich, sie können insbesondere nicht nach den jeweiligen individuellen Kosten der Vermeidung der Umweltbelastung differenzieren. Umweltauflagen sind daher mit wesentlich höheren volkswirtschaftlichen Kosten verbunden als Umweltabgaben oder Umweltlizenzen, die die insgesamt angestrebte Verminderung der Umweltbelastung »besser« auf die Betroffenen verteilen.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Umweltmanagement: Instrumente und Ziele
 

Universal-Lexikon. 2012.